Cannabis-Legalisierung: alles Wichtige zum Cannabis-Gesetz
Cannabis-Legalisierung: alles Wichtige zum Cannabis-Gesetz
Julia Pillokat
Julia Pillokat
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... Betäubungsmittel Cannabis-Legalisierung
Inhalt
  1. 1. Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt 2024?
  2. 2. Cannabis: Wie viel darf ich legal besitzen?
  3. 3. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Konsum?
  4. 4. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Anbau?
  5. 5. Was bedeutet die Legalisierung für den Cannabis-Handel?
  6. 6. Cannabis Amnestie: Wer kann jetzt Straferlass fordern?
  7. 7. Cannabis-Legalisierung: Was gilt beim Autofahren?
  8. 8. Cannabis-Legalisierung: Anbau in Social Clubs
  9. 9. Cannabis-Legalisierung: So kann ein Anwalt helfen
  10. 10. FAQ zur Cannabis-Legalisierung
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Cannabis-Legalisierung: alles Wichtige zum Cannabis-Gesetz

Cannabis-Legalisierung: alles Wichtige zum Cannabis-Gesetz

Cannabis ist in Deutschland seit dem 01. April 2024 legal – aber nur mit strengen gesetzlichen Vorgaben. Besitz, Konsum und Anbau sind erlaubt, nach dem Kiffen ans Steuer setzen, ist immer noch strafbar. Das Cannabis-Gesetz ermöglicht außerdem die Straffreiheit für bestimmte Cannabis-Delikte. Ein Anwalt kann mit Blick auf die neue Rechtslage für Klarheit sorgen und Verbraucherrechte durchsetzen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit der Cannabis-Legalisierung sind Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis für Volljährige erlaubt.
  • Das Cannabis-Gesetz macht aber strenge Vorgaben für den richtigen Umgang mit Cannabis.
  • Dank der Cannabis-Amnestie kann man für manche Cannabis-Delikte Straffreiheit erreichen.
  • Cannabis am Steuer und Handel ohne Lizenz sind nach wie vor strafbar.

1. Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt 2024?

Kiffen ist in Deutschland jetzt legal. Bisher war Cannabis laut Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verboten. Die gesellschaftspolitische Debatte bis zur Cannabis-Legalisierung war lang – und wird weitergehen. Denn das Cannabis-Gesetz (CanG) ändert die Rechtslage für den Umgang mit Drogen in Deutschland deutlich.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: aktueller Stand

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist seit 01. April 2024 in Kraft. Wer volljährig ist, darf Cannabis nun legal besitzen, konsumieren und zuhause anbauen – aber nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Ein zweiter Teil des Cannabis-Gesetzes tritt am 01. Juli 2024 in Kraft. Darin ist speziell der Eigenanbau in Anbauvereinigungen – sogenannten Social Clubs – geregelt. Damit kann man sein Cannabis dann legal über spezialisierte Vereine anbauen und beziehen, statt das alleine zuhause zu machen.

Die gesetzlichen Vorgaben erlauben Cannabis in einem engen, klar definierten Rechtsrahmen. Vollkommen legal ist die Droge in Deutschland also nach wie vor nicht. Wer sich beim Kiffen nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen.

2. Cannabis: Wie viel darf ich legal besitzen?

Die Cannabis-Legalisierung gilt für den Besitz, Konsum und Anbau der Hanfblüten – für jeden Bereich gibt es im neuen Cannabis-Gesetz klare Regeln.

Das gilt für den Besitz von Cannabis: 

  • Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt
  • Bis zu 25 Gramm Cannabis darf man zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Zuhause sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.
  • Überschreitung des Grenzwertes bis zu 5 Gramm in der Öffentlichkeit wird als Ordnungswidrigkeit bestraft.
  • Überschreitung des Grenzwertes bis 10 Gramm zuhause ist auch eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wer größere Mengen besitzt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen.
  • Für Minderjährige ist der Besitz verboten.

3. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Konsum?

Cannabis besitzen und konsumieren – das sind unterschiedliche Dinge. Deshalb macht auch der Gesetzgeber bei der Cannabis-Legalisierung diese Unterscheidung und legt im Cannabis-Gesetz für den Konsum von Cannabis Folgendes fest:

  • Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt
  • Nur außer Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten (100 Meter Abstand)
  • Kiffen in Fußgängerzonen nur ab 20 Uhr bis 7 Uhr.
  • Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakt (z. B. Kekse) und andere sogenannte Edibles sind verboten.
  • Nach dem Konsum Auto zu fahren, ist verboten.

4. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Anbau?

Das neue Cannabis-Gesetz gibt auch klare Vorschriften für den Anbau der Hanfpflanzen. Damit soll bei der Cannabis-Legalisierung auch der Schwarzmarkt bekämpft werden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Eigenanbau zuhause und dem Eigenanbau in sogenannten Anbauvereinigungen:

  • Cannabis-Anbau zuhause: seit 01. April 2024
  • Cannabis-Anbau in Social Clubs: ab 01. Juli 2024

Zuhause darf man maximal 3 weiblich blühende Hanf-Pflanzen pro Person für den Eigenanbau nutzen.

Wer Mitglied eines Social Clubs ist, muss dort beim gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau helfen und kann ab 01. Juli 2024 maximal 50 Gramm pro Monat kaufen. An einem Tag darf man maximal 25 Gramm dort abholen.

Außerdem dürfen alle (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) in Social Clubs Samen und Stecklinge für den Eigenanbau zuhause kaufen. Alternativ darf man die Samen auch aus anderen EU-Staaten nach Deutschland bestellen.

5. Was bedeutet die Legalisierung für den Cannabis-Handel?

Cannabis besitzen und anbauen ist nun in Deutschland erlaubt. Der Cannabis-Handel ist jedoch nur mit einer Lizenz erlaubt – also nur in den offiziell angemeldeten Social Clubs.

Ohne Lizenz ist der Handel und das Inverkehrbringen auch durch die Cannabis-Legalisierung nach wie vor verboten. Wer unerlaubt dealt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

6. Cannabis Amnestie: Wer kann jetzt Straferlass fordern?

Teil des neuen Cannabis-Gesetzes ist auch die Cannabis-Amnestie – also der Straferlass für bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis.

Durch die Cannabis-Legalisierung können Cannabis-Delikte nun straffrei werden, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen und verurteilt wurden. Der Straferlass ist möglich für Straftaten, die laut des neuen Cannabis-Gesetz legal sind.

Einen Straferlass kann man fordern für:

  • Verurteilung wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum
  • Verurteilung wegen Besitzes von bis zu 50 Gramm zuhause
  • Eigenanbau mit bis zu 3 Hanf-Pflanzen

Die Cannabis-Amnestie ist nur möglich für Strafen, die noch nicht vollstreckt wurden.

Die Cannabis-Amnestie gilt nicht für:  

  • Verurteilung wegen Drogen am Steuer
  • Verurteilung wegen Cannabis-Handel ohne Lizenz
  • Rückforderung einer Geldstrafe
  • Forderung einer Haftentschädigung
  • Strafen gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Die Amnestie-Regelung bedeutet nicht, dass alte Urteile automatisch aufgehoben werden. Jeder Fall muss individuell von der Staatsanwaltschaft geprüft werden, bevor der Straferlass möglich ist.

Ein Cannabis-Anwalt kann Ihr Urteil überprüfen und einschätzen, ob in Ihrem Fall dank der Cannabis-Amnestie Straffreiheit möglich ist.

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Werden Cannabis-Straftaten aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Ja – die Cannabis-Amnestie führt dazu, dass bestimmte Cannabis-Straftaten aus dem Bundeszentralregister (BZR) entfernt werden.

§ 40 CanG bestimmt, dass folgende Einträge aus dem BZR gelöscht werden:

  • Verurteilung aufgrund von Cannabis
  • Nach neuem Recht keine Strafe bzw. nur eine Geldstrafe

Die Einträge werden aber nicht automatisch gelöscht. Wer verurteilt wurde, muss sich selbst bei den Behörden melden und den Straferlass beantragen.

Cannabis-Strafe aus dem BZR löschen lassen – so geht’s:

  1. Antrag auf Löschung bei der Staatsanwaltschaft stellen
  2. Prüfung des Falles durch die Staatsanwaltschaft
  3. Info von der Staatsanwaltschaft an die Registerbehörde und an den Antragsteller
  4. Löschung des Eintrags im BZR durch die Registerbehörde

Ein Cannabis-Anwalt kennt die gesetzlichen Regelungen für die Amnestie genau und kann für Sie den Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Falls der Straferlass abgelehnt wird, kann er direkt in die Kommunikation mit den Behörden gehen und versuchen, die Löschung des BZG-Eintrags durchzusetzen.

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7. Cannabis-Legalisierung: Was gilt beim Autofahren?

Cannabis unterwegs bei sich zu haben und zu konsumieren, ist durch die Cannabis-Legalisierung erlaubt. Sich nach dem Kiffen ans Steuer zu setzen, ist aber nach wie vor strafbar – auch wenn es einen THC-Grenzwert gibt, bis zu dem man straffrei bleibt.

Der Grenzwert für Cannabis am Steuer: Mehr als 1 Nanogramm THC im Blut ist aktuell noch strafbar. Ab 01.07.2024 gilt ein neuer, höherer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm.

Auch die Fahrverbote und Bußgelder für Cannabis am Steuer gelten nach wie vor:

  • Ersttäter: 500 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
  • Wiederholungstäter: Höhere Strafen bis hin zum Führerscheinentzug.

Außerdem muss man immer mit einer MPU rechnen. Die Führerscheinstelle verlangt die medizinisch-psychologischen Untersuchung, um zu prüfen, ob man zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

Durch die Cannabis-Amnestie hat man aber zumindest die Chance, mit der Löschung eines Cannabis-Delikts aus dem Bundeszentralregister leichter den Führerschein zurückzubekommen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu Cannabis Legalisierung & Führerschein.

Ein Cannabis-Anwalt kann prüfen, ob und wie sich die Löschung eines Cannabis-Delikts aus dem BZR auf die Wiedererteilung des Führerscheins auswirkt. Er kann Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Führerscheinbehörde vertreten, damit Sie schnell Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.

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Cannabis-Legalisierung: Was bedeutet das für die Kfz-Versicherung?

Wenn man nach dem Kiffen Auto fährt, riskiert man nicht nur Bußgeld, Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls eine Haftstrafe. Wer mit THC im Blut einen Verkehrsunfall verursacht, riskiert auch seinen Kfz-Versicherungsschutz. Daran ändert die Cannabis-Legalisierung nichts.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe. Sie nimmt den Unfallverursacher aber dafür in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.

Ein weiteres Thema, das mit der Cannabis-Legalisierung auch für die Kfz-Versicherung  relevant geworden ist: der THC-Grenzwert. Denn Cannabis ist lange im Blut nachweisbar – entsprechend drohen auch dann Strafen und Sanktionen bei der Versicherung, wenn man nur gelegentlich kifft.

Diskutiert wird eine THC-Grenzwert-Anhebung, die etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Autofahren entspricht. Dafür ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig.

8. Cannabis-Legalisierung: Anbau in Social Clubs

Durch die Cannabis-Legalisierung ist nicht nur der Eigenanbau zuhause, sondern auch der Eigenanbau in Anbauvereinigungen erlaubt – den Cannabis Social Clubs.

Social Clubs für Cannabis sind gemeinnützige Vereine, die den Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder koordinieren. Aufgabe der Social Clubs ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Produktion, Verteilung und Konsum von Cannabis sicherzustellen.

Möglich ist der Cannabis-Anbau in Social Clubs ab 01. Juli 2024.

Das Cannabis-Gesetz legt für die Gründung eines Social Clubs folgende Anforderungen fest:

  • Anmeldung als eingetragener Verein (e. V.) oder Genossenschaft
  • Betriebserlaubnis durch die Landesbehörden (Antrag möglich ab 01. Juli 2024
  • Maximal 500 Mitglieder in einem Social Club
  • Mitglieder kümmern sich selbst um den Cannabis-Anbau – keine bezahlte Beschäftigung von Profis.
  • Erlaubt ist die Abgabe von Hanfblüten und Haschisch.
  • Nicht erlaubt ist die Abgabe von Edibles, Joints etc.
  • Es müssen feste Bezugsmengen vereinbart werden – kein Preis pro Gramm
  • Abgabe von maximal 50 Gramm pro Mitglied pro Monat
  • Abgabe von maximal 25 Gramm pro Mitglied pro Tag
  • Verkauf von Hanfblüten und Haschisch nur an Mitglieder
  • Verkauf von Samen und Stecklingen zum Eigenbedarf – auch an Nicht-Mitglieder

Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, braucht mindestens 7 Gründungsmitglieder für den Verein. Diese müssen auf einer Gründungsversammlung einen Vorstand wählen. Außerdem braucht man eine Vereinssatzung – diese muss man vom Notar beglaubigen lassen.

9. Cannabis-Legalisierung: So kann ein Anwalt helfen

Die Cannabis-Legalisierung hat die Rechtslage in Deutschland entscheidend verändert. Entsprechend können mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes neue rechtliche Fragen und Probleme für Konsumenten entstehen.

Ein Cannabis-Anwalt kennt die aktuelle Gesetzeslage und die Folgen für Verbraucher. Er kann Sie bei strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Problemen als auch bei der Gründung eines Social Clubs unterstützen.

So kann ein Cannabis-Anwalt helfen:

  • Prüfen, ob Sie von der Amnestie-Regelung für Cannabis-Delikte profitieren können
  • Antrag auf Straffreiheit bei der Staatsanwaltschaft stellen
  • Kommunikation mit den Behörden, falls der Antrag abgelehnt wird
  • Löschung eines Cannabis-Eintrags aus dem Bundeszentralregister erreichen
  • Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Cannabis prüfen
  • Strafminderung erreichen – z. B. den Führerscheinentzug verhindern
  • Beratung zur Gründung eines Social Clubs
  • Erstellung einer rechtssicheren Vereinssatzung
Sie wurden mit zu viel Cannabis erwischt?
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10. FAQ zur Cannabis-Legalisierung

Cannabis-Clubs sind rechtlich gesehen eingetragene Vereine (e. V.). Da in Deutschland grundsätzlich jeder einen Verein anmelden kann, gilt: Jeder deutsche Staatsbürger darf einen eigene Cannabis Social Club gründen.

Bis zu 3 Cannabis-Pflanzen sind für den Eigenanbau seit dem 01. April 2024 mit dem neuen Cannabis-Gesetz legal.

Wer mehr als 3 weiblich blühende Cannabis-Pflanzen besitzt, macht sich strafbar. Möglich ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Auch der Anbau zu gewerblichen Zwecken zuhause ist nach der Cannabis-Legalisierung noch strafbar.

Seit 01. April 2024 ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gelistet. Wer z. B. Cannabis zu medizinischen Zwecken erhält, braucht dank der Cannabis-Legalisierung kein Betäubungsmittelrezept mehr.

Ja, auch mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist Kiffen nur in einem bestimmten Rahmen unter Auflagen legal. Wer nach dem Kiffen z. B. Auto fährt, wird bestraft wie bisher. Gleiches gilt für alle, die mit Cannabis handeln. Drogendealer können also trotz der Cannabis-Legalisierung nicht auf geringere Strafen hoffen.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.