Cannabis ist in Deutschland seit dem 01. April 2024 legal – aber nur mit strengen gesetzlichen Vorgaben. Besitz, Konsum und Anbau sind erlaubt, nach dem Kiffen ans Steuer setzen, ist immer noch strafbar. Das Cannabis-Gesetz ermöglicht außerdem die Straffreiheit für bestimmte Cannabis-Delikte. Ein Anwalt kann mit Blick auf die neue Rechtslage für Klarheit sorgen und Verbraucherrechte durchsetzen.
Kiffen ist in Deutschland jetzt legal. Bisher war Cannabis laut Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verboten. Die gesellschaftspolitische Debatte bis zur Cannabis-Legalisierung war lang – und wird weitergehen. Denn das Cannabis-Gesetz (CanG) ändert die Rechtslage für den Umgang mit Drogen in Deutschland deutlich.
Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist seit 01. April 2024 in Kraft. Wer volljährig ist, darf Cannabis nun legal besitzen, konsumieren und zuhause anbauen – aber nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Ein zweiter Teil des Cannabis-Gesetzes tritt am 01. Juli 2024 in Kraft. Darin ist speziell der Eigenanbau in Anbauvereinigungen – sogenannten Social Clubs – geregelt. Damit kann man sein Cannabis dann legal über spezialisierte Vereine anbauen und beziehen, statt das alleine zuhause zu machen.
Die gesetzlichen Vorgaben erlauben Cannabis in einem engen, klar definierten Rechtsrahmen. Vollkommen legal ist die Droge in Deutschland also nach wie vor nicht. Wer sich beim Kiffen nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen.
Die Cannabis-Legalisierung gilt für den Besitz, Konsum und Anbau der Hanfblüten – für jeden Bereich gibt es im neuen Cannabis-Gesetz klare Regeln.
Das gilt für den Besitz von Cannabis:
Cannabis besitzen und konsumieren – das sind unterschiedliche Dinge. Deshalb macht auch der Gesetzgeber bei der Cannabis-Legalisierung diese Unterscheidung und legt im Cannabis-Gesetz für den Konsum von Cannabis Folgendes fest:
Das neue Cannabis-Gesetz gibt auch klare Vorschriften für den Anbau der Hanfpflanzen. Damit soll bei der Cannabis-Legalisierung auch der Schwarzmarkt bekämpft werden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Eigenanbau zuhause und dem Eigenanbau in sogenannten Anbauvereinigungen:
Zuhause darf man maximal 3 weiblich blühende Hanf-Pflanzen pro Person für den Eigenanbau nutzen.
Wer Mitglied eines Social Clubs ist, muss dort beim gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau helfen und kann ab 01. Juli 2024 maximal 50 Gramm pro Monat kaufen. An einem Tag darf man maximal 25 Gramm dort abholen.
Außerdem dürfen alle (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) in Social Clubs Samen und Stecklinge für den Eigenanbau zuhause kaufen. Alternativ darf man die Samen auch aus anderen EU-Staaten nach Deutschland bestellen.
Cannabis besitzen und anbauen ist nun in Deutschland erlaubt. Der Cannabis-Handel ist jedoch nur mit einer Lizenz erlaubt – also nur in den offiziell angemeldeten Social Clubs.
Ohne Lizenz ist der Handel und das Inverkehrbringen auch durch die Cannabis-Legalisierung nach wie vor verboten. Wer unerlaubt dealt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Teil des neuen Cannabis-Gesetzes ist auch die Cannabis-Amnestie – also der Straferlass für bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis.
Durch die Cannabis-Legalisierung können Cannabis-Delikte nun straffrei werden, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen und verurteilt wurden. Der Straferlass ist möglich für Straftaten, die laut des neuen Cannabis-Gesetz legal sind.
Einen Straferlass kann man fordern für:
Die Cannabis-Amnestie ist nur möglich für Strafen, die noch nicht vollstreckt wurden.
Die Cannabis-Amnestie gilt nicht für:
Die Amnestie-Regelung bedeutet nicht, dass alte Urteile automatisch aufgehoben werden. Jeder Fall muss individuell von der Staatsanwaltschaft geprüft werden, bevor der Straferlass möglich ist.
Ein Cannabis-Anwalt kann Ihr Urteil überprüfen und einschätzen, ob in Ihrem Fall dank der Cannabis-Amnestie Straffreiheit möglich ist.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen und das mögliche Vorgehen.
Ja – die Cannabis-Amnestie führt dazu, dass bestimmte Cannabis-Straftaten aus dem Bundeszentralregister (BZR) entfernt werden.
§ 40 CanG bestimmt, dass folgende Einträge aus dem BZR gelöscht werden:
Die Einträge werden aber nicht automatisch gelöscht. Wer verurteilt wurde, muss sich selbst bei den Behörden melden und den Straferlass beantragen.
Cannabis-Strafe aus dem BZR löschen lassen – so geht’s:
Ein Cannabis-Anwalt kennt die gesetzlichen Regelungen für die Amnestie genau und kann für Sie den Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Falls der Straferlass abgelehnt wird, kann er direkt in die Kommunikation mit den Behörden gehen und versuchen, die Löschung des BZG-Eintrags durchzusetzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen und das mögliche Vorgehen.
Cannabis unterwegs bei sich zu haben und zu konsumieren, ist durch die Cannabis-Legalisierung erlaubt. Sich nach dem Kiffen ans Steuer zu setzen, ist aber nach wie vor strafbar – auch wenn es einen THC-Grenzwert gibt, bis zu dem man straffrei bleibt.
Der Grenzwert für Cannabis am Steuer: Mehr als 1 Nanogramm THC im Blut ist aktuell noch strafbar. Ab 01.07.2024 gilt ein neuer, höherer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm.
Auch die Fahrverbote und Bußgelder für Cannabis am Steuer gelten nach wie vor:
Außerdem muss man immer mit einer MPU rechnen. Die Führerscheinstelle verlangt die medizinisch-psychologischen Untersuchung, um zu prüfen, ob man zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.
Durch die Cannabis-Amnestie hat man aber zumindest die Chance, mit der Löschung eines Cannabis-Delikts aus dem Bundeszentralregister leichter den Führerschein zurückzubekommen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu Cannabis Legalisierung & Führerschein.
Ein Cannabis-Anwalt kann prüfen, ob und wie sich die Löschung eines Cannabis-Delikts aus dem BZR auf die Wiedererteilung des Führerscheins auswirkt. Er kann Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Führerscheinbehörde vertreten, damit Sie schnell Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen zur Milderung der Strafe.
Wenn man nach dem Kiffen Auto fährt, riskiert man nicht nur Bußgeld, Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls eine Haftstrafe. Wer mit THC im Blut einen Verkehrsunfall verursacht, riskiert auch seinen Kfz-Versicherungsschutz. Daran ändert die Cannabis-Legalisierung nichts.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe. Sie nimmt den Unfallverursacher aber dafür in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.
Ein weiteres Thema, das mit der Cannabis-Legalisierung auch für die Kfz-Versicherung relevant geworden ist: der THC-Grenzwert. Denn Cannabis ist lange im Blut nachweisbar – entsprechend drohen auch dann Strafen und Sanktionen bei der Versicherung, wenn man nur gelegentlich kifft.
Diskutiert wird eine THC-Grenzwert-Anhebung, die etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Autofahren entspricht. Dafür ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig.
Durch die Cannabis-Legalisierung ist nicht nur der Eigenanbau zuhause, sondern auch der Eigenanbau in Anbauvereinigungen erlaubt – den Cannabis Social Clubs.
Social Clubs für Cannabis sind gemeinnützige Vereine, die den Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder koordinieren. Aufgabe der Social Clubs ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Produktion, Verteilung und Konsum von Cannabis sicherzustellen.
Möglich ist der Cannabis-Anbau in Social Clubs ab 01. Juli 2024.
Das Cannabis-Gesetz legt für die Gründung eines Social Clubs folgende Anforderungen fest:
Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, braucht mindestens 7 Gründungsmitglieder für den Verein. Diese müssen auf einer Gründungsversammlung einen Vorstand wählen. Außerdem braucht man eine Vereinssatzung – diese muss man vom Notar beglaubigen lassen.
Die Cannabis-Legalisierung hat die Rechtslage in Deutschland entscheidend verändert. Entsprechend können mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes neue rechtliche Fragen und Probleme für Konsumenten entstehen.
Ein Cannabis-Anwalt kennt die aktuelle Gesetzeslage und die Folgen für Verbraucher. Er kann Sie bei strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Problemen als auch bei der Gründung eines Social Clubs unterstützen.
So kann ein Cannabis-Anwalt helfen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen bei den Behörden.
Cannabis-Clubs sind rechtlich gesehen eingetragene Vereine (e. V.). Da in Deutschland grundsätzlich jeder einen Verein anmelden kann, gilt: Jeder deutsche Staatsbürger darf einen eigene Cannabis Social Club gründen.
Bis zu 3 Cannabis-Pflanzen sind für den Eigenanbau seit dem 01. April 2024 mit dem neuen Cannabis-Gesetz legal.
Wer mehr als 3 weiblich blühende Cannabis-Pflanzen besitzt, macht sich strafbar. Möglich ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Auch der Anbau zu gewerblichen Zwecken zuhause ist nach der Cannabis-Legalisierung noch strafbar.
Seit 01. April 2024 ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gelistet. Wer z. B. Cannabis zu medizinischen Zwecken erhält, braucht dank der Cannabis-Legalisierung kein Betäubungsmittelrezept mehr.
Ja, auch mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist Kiffen nur in einem bestimmten Rahmen unter Auflagen legal. Wer nach dem Kiffen z. B. Auto fährt, wird bestraft wie bisher. Gleiches gilt für alle, die mit Cannabis handeln. Drogendealer können also trotz der Cannabis-Legalisierung nicht auf geringere Strafen hoffen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.