Nicht immer stoßen Käufer und Verkäufer beim Autokauf auf seriöse und ehrliche Geschäftspartner. Laut Polizei wird in Deutschland fast jeder Dritte Gebrauchtwagen mit gefälschtem Tachostand verkauft. Achten Sie deshalb auf typische Betrugsmaschen. Wurden Sie Opfer von einem Betrug beim Autokauf, kann ein Anwalt helfen, den Betrug nachzuweisen, Anzeige zu erstatten und vom Vertrag zurückzutreten.
Nicht immer geraten Kaufinteressenten an seriöse Geschäftspartner beim Autokauf. Eine unbedachte Kaufentscheidung kostet sie dann viel Geld und Nerven, besonders wenn es dabei um einen Betrug geht.
Im strafrechtlichen Sinn (§ 263 StGB) gilt als Betrugsfall:
Der Autokauf vom Händler ist generell sicherer. Hier kann die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Die Gewährleistung greift nur, wenn zum Kaufzeitpunkt ein Mangel bestand. Das Problem: Nicht immer ist eindeutig, ob ein Mangel oder üblicher Verschleiß vorliegt. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen können, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
Bei einem Kauf vom Händler sind Vertragsklauseln mit dem Wortlaut „gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“ unwirksam.
Das Verschweigen von Sach- oder Rechtsmängeln ist ein Betrug, wenn schwerwiegende Sachmängel wie z. B. Unfallschäden verschleiert werden.
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Wurden Sie getäuscht, haben Sie folgende Rechte:
Bei einem Autokauf oder -verkauf zwischen Privatpersonen kann der Verkäufer eine Sachmängelhaftung seinerseits vertraglich ausschließen. Der Haftungsausschluss gilt aber nicht, wenn arglistige Täuschung vorliegt (BGH-Urteil vom 15.07.2011, Az. V ZR 171/10).
Arglistiges Verschweigen von Mängeln ist gegeben, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder zumindest vermutet. Er verschweigt diesen aber, da sich die Kenntnis negativ auf die Kaufentscheidung des Interessenten auswirken könnte. Möchten Sie sich als Käufer darauf berufen, liegt die Beweispflicht bei Ihnen.
Ein typisches Beispiel wäre hier das Verschweigen von Unfallschäden. Können Sie nachweisen, dass arglistige Täuschung vorlag, ist der Vertrag anfechtbar. Folglich sind Sie berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen oder das Auto zurückzugeben.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen möchten, kann es hilfreich sein, wenn Sie jedes Angebot und jeden Interessenten kritisch hinterfragen.
Das sind die 7 häufigsten Autokauf-Betrugsmaschen:
1. Vorkasse-Trick: Bei dieser Autokauf-Betrugsmasche tätigt der Käufer seinen Kauf online (z. B. per „Sofort kaufen“-Funktion). Die Ware wird sofort online bezahlt. Der vermeintliche Verkäufer bricht daraufhin jeden Kontakt ab. Sie verlieren Ihr Geld und bekommen zudem kein Fahrzeug.
2. Importfahrzeug zum Schnäppchenpreis: Es handelt sich meist um Autos aus den USA, welche dort nicht mehr straßentauglich sind – häufig Fahrzeuge mit Unfallschäden. Sie werden nach Europa exportiert, möglichst billig und nicht fachgerecht repariert und dann als „Schnäppchen“ weiterverkauft.
3. Gefälschte Bestätigungsmail von der Verkaufsbörse: In einer Online-Verkaufsbörse entdecken Sie ein besonders günstiges Fahrzeug aus dem Ausland und zeigen Interesse. Noch bevor es zum Kaufvertrag kommt, erhalten Sie eine vermeintliche Bestätigungs-E-Mail von der Plattform.
Diese enthält eine Empfehlung zur Nutzung eines Treuhandkontos oder eines Verschiffungsunternehmens. Damit wird Ihnen die Sicherheit der Vorauszahlung suggeriert. Nach der Transaktion bricht der Verkäufer den Kontakt ab und es kommt zu keiner Warenübergabe.
4. Tacho-Manipulation: Der Kilometerstand lässt sich mit einfachen technischen Mitteln manipulieren, um den Verkaufswert des Autos nach oben zu treiben.
Bei mehreren Vorbesitzern kann der echte Kilometerstand schwer nachvollziehbar sein. Laut Polizei wird in Deutschland fast jeder Dritte Gebrauchtwagen mit gefälschtem Tachostand verkauft. Dabei ist die Kilometerlaufleistung ein wichtiger Faktor zur Berechnung des Fahrzeug-Wertes.
5. Hehler-Masche: Hierbei handelt es sich meist um gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge, die mit gefälschten Papieren verkauft werden.
Auffällig sind bei dieser Methode die Umstände der Kaufabwicklung:
6. Versteckte Mängel: Eine gekaufte Sache muss frei von Sach- oder Rechtsmängeln übergeben werden (§ 433 Abs. 1 BGB). Manchmal versuchen gerade Privatverkäufer, ihr Auto ohne Angabe (oder auch nur teilweise) von bereits bekannten, schwerwiegenden Mängeln zu verkaufen. Dazu gehören beispielsweise Unfallschäden.
Sie können vor dem Kauf auf die Durchführung einer unabhängigen Gebrauchtwagen-Untersuchung bestehen. Weigert sich der Verkäufer, hat er möglicherweise etwas zu verbergen.
7. Strohmann-Trick: Ein professioneller Autohändler bietet einen Wagen an. Später stellt sich jedoch heraus, dass er nur als Vermittler bei einem privaten Kundenauftrag auftritt. Der Betrug des Händlers liegt im verschleierten Eigengeschäft und seinem Versuch, die gesetzliche Sachmängelhaftung auf diese Weise auszuschließen.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, kann Vorsicht ebenso hilfreich sein. Auch wenn die Betrugsrisiken beim Autoverkauf geringer sind als beim Autokauf. Das Ergebnis ist gleich: Als Betrugsopfer tragen Sie einen finanziellen Schaden davon.
Die häufigsten Betrugsmethoden beim Autoverkauf:
1. Betrugsmasche „Schadensersatz“: Die Beschreibung Ihres Fahrzeugs enthält alle Ihnen bekannten Mängel. Bei der Fahrzeugbesichtigung behauptet der Kaufinteressent, es gäbe noch mehr Mängel, die Sie verschwiegen hätten. Daraufhin fordert er Schadensersatz für seine Anreise und den Zeitaufwand.
2. Nachträgliches Drücken des Preises: Ein Autohändler nimmt Kontakt mit Ihnen auf und bietet einen sehr guten Preis für Ihren Wagen. Sie sollen das Auto zum Händler bringen. Nach einer Fahrzeugprüfung stellt der Händler diverse Mängel fest und reduziert das ursprüngliche Angebot drastisch.
3. Schätzung des Kaufpreises durch einen Sachverständigen: Ein Autohändler möchte Ihren Wagen zu einem hohen Preis kaufen. Im Kaufvertrag fehlt aber der Festpreis. Stattdessen wird eine Klausel über die Schätzung des Kaufpreises durch einen Kfz-Sachverständigen aufgenommen. Am Ende erhalten Sie einen viel geringeren Verkaufserlös, als angenommen.
4. Scheckbetrug: Ein ausländischer Kaufinteressent nimmt E-Mail-Kontakt mit Ihnen auf, bestätigt den Kauf und schickt Ihnen einen Scheck zu. Der Betrag ist viel höher, als der vereinbarte Kaufpreis.
Sie sollen die Differenz per Bargeldtransfer oder Auslandsüberweisung erstatten, oder einem Kurier bei der Fahrzeugübergabe in bar überreichen. Kurze Zeit darauf zeigt sich, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist. Bis dahin fehlt jede Spur des Täters und des „verkauften“ Wagens.
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Sind Sie Opfer von Betrug beim Autokauf geworden, kann es hilfreich sein, wenn Sie schnellstmöglich handeln. Haben Sie Ihr Auto online gekauft, werden generell alle Betrugsdelikte der Internetkriminalität zugeordnet.
1. Kreditinstitut kontaktieren
Haben Sie das Geld für das Fahrzeug überwiesen und kurz darauf erkannt, dass es sich bei dem Angebot um einen Betrug handelt, können Sie Ihr Kreditinstitut kontaktieren. Solange die Transaktion durch Ihre Bank noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Überweisung stornieren.
Ist das Geld bereits auf dem Empfängerkonto angekommen, können Sie den Betrag nicht mehr zurückbuchen lassen.
2. Anzeige erstatten
Auch eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei kann sich anbieten. Fügen Sie hier den gesamten Schriftverkehr mit der Gegenseite bei. Die Polizei nimmt Ermittlungen auf und versucht, den Täter zu fassen.
3. Einen Anwalt kontaktieren
Die Konsultation eines Anwalts kann hilfreich sein. Dieser kann beispielsweise dabei helfen, sich mit der Bank zu einigen, wenn in Ihrem Fall Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Haben Sie nach dem Kauf Sachmängel festgestellt, die offensichtlich vor dem Kauf vorlagen, können Sie Ihre Mängelansprüche (siehe Kapitel 1) geltend machen. Das gilt bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder einer nachweisbaren Arglist (z. B. im Falle eines verschwiegenen Unfalls).
Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Wagenübergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Frist gilt unabhängig davon, ob ein Privatkauf oder ein Kauf vom Händler vorliegt. Bei Letzterem kann die Frist allerdings vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.
Bei einer nachgewiesenen Arglist beträgt die Verjährungsfrist sogar 3 Jahre. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sowohl den Mangel als auch die Täuschung festgestellt haben.
Haben Sie einen Wagen erworben, können Sie diesen zunächst bei der Zulassungsstelle anmelden. Möglicherweise erfahren Sie erst hier, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, das Auto gestohlen wurde und dazu ein Fahndungseintrag bei der Polizei vorliegt.
Mit einem Fahndungseintrag weist das erworbene Auto einen Rechtsmangel auf (§ 435 BGB). Da es hier schon einen anderen Eigentümer gibt, muss dieser das Auto zurückbekommen. Ein Rechtsmangel berechtigt Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Für Gebrauchtwagen existiert kein einheitliches Rückgaberecht. Bei Mängelansprüchen handelt es sich oftmals um Einzelfallentscheidungen.
Möchten Sie Ihre Rechte geltend machen und z. B. vom Vertrag zurücktreten, müssen Sie im Zweifel das arglistige Verschweigen seitens des Verkäufers nachweisen. Das kann schwierig sein. Besonders kompliziert kann es werden, wenn bei einem Privatkauf kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde.
Dafür anfallende Kosten (z. B. für einen Kfz-Gutachter) können dem Käufer angelastet werden. Daher kann es sinnvoll sein, in der Angelegenheit anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen und dadurch ggf. noch mehr Geld verlieren. Ein Anwalt für Strafrecht oder ein Anwalt für Kaufrecht können der richtige Ansprechpartner sein.
Ein Anwalt kann Sie bei der Beweisführung unterstützen. Dadurch können die Chancen steigen, Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten oder ggf. gegenüber dem betrügerischen Verkäufer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
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Haben Sie als Käufer bereits ein ungutes Gefühl bei einem Inserat, dann lassen Sie lieber gleich die Finger davon! Im Zweifelsfall entgeht Ihnen ein Schnäppchen. Dafür werden Sie aber nicht Opfer eines Betrugs.
Mit den nachfolgenden Tipps können Sie Betrug beim Autokauf vorbeugen:
Vergleichen Sie sorgfältig die Preise. Ein zu hohes Preisangebot und ein besonders günstiges Schnäppchen sind mit Vorsicht zu genießen. Den realen Marktwert des Fahrzeugs können Sie übrigens mithilfe des Online-Tools der Deutsche Automobil Treuhand GmbH ermitteln.
Sind Sie ein privater Verkäufer, lassen Sie vor der Inseratserstellung ein professionelles Kfz-Gutachten für Ihr Auto erstellen. So sind Sie sicher, dass Sie alle Mängel angeben und der Käufer keine Schadensersatzansprüche erhebt oder den Preis nachträglich drückt.
Lesen Sie das Inserat genau. Schlechtes Deutsch, unverständliche Formulierungen sowie Auslandsanfragen können ein potenzielles Betrugsrisiko darstellen.
Möchte der Verkäufer nur per E-Mail kommunizieren und hat gar keine anderen Kontaktdaten angegeben, kann das ein Warnsignal sein. Im Zweifelsfall haben Sie bei den meisten Online-Börsen die Möglichkeit, ein verdächtiges Inserat zu melden und prüfen zu lassen.
Kommt es zu einem Besichtigungstermin, lassen Sie sich alle wichtigen Dokumente vorlegen. Das sind vor allem:
Vergleichen Sie bei der Besichtigung die Fahrgestellnummer am Auto mit der in den Unterlagen. Fragen Sie bei eventuellen Ungereimtheiten nach. Nehmen Sie eine fachkundige Person mit, die versteckte Mängel aufdecken kann, wenn Ihnen die Fachkenntnisse fehlen.
Auch wenn alles soweit stimmt, kann es passieren, dass die Papiere gefälscht sind und das Fahrzeug gestohlen wurde. Um dieses Risiko ggf. zu vermeiden, organisieren Sie die Fahrzeugübergabe am besten bei der Zulassungsstelle, um die Ummeldung mit dem Verkäufer gemeinsam vorzunehmen.
Schließen Sie aus Beweisgründen einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Bestehen Sie ferner darauf, dass zusätzliche Ausstattung und Zubehör (z. B. Komplettsatz Winterräder) und der feste Kaufpreis dort vermerkt sind.
Bezahlen Sie erst, wenn Sie sowohl das Fahrzeug als auch alle zugehörigen Dokumente und Schlüssel bekommen haben. Im Falle einer Barzahlung bei der Übergabe vermeiden Sie ungewöhnliche und verlassene Orte und nehmen Sie jemanden zum Termin mit.
Als Autoverkäufer sollten Sie keine Schecks akzeptieren. Wird eine Barzahlung vereinbart, organisieren Sie die Geldübergabe am besten direkt bei Ihrer Hausbank. Sie zahlen die Summe gleich auf Ihr Konto ein und gehen somit sicher, dass Sie kein Falschgeld erhalten haben.
Vorsicht ist auch bei den „Kaufe-Ihr-Auto“-Kärtchen und generell bei sogenannten „Kärtchenhändlern“ geboten. Die Kärtchenhändler suchen meist nach Autos für den Export. Unter ihnen finden sich unseriöse Geschäftspartner oder gar Betrüger. Es kann hilfreich sein, ein entsprechendes Angebot kritisch zu hinterfragen.
Verkäufer mit kriminellen Absichten sind häufig nicht persönlich erreichbar und geben nur unvollständige Kontaktdaten an. Meist kommunizieren sie ausschließlich per E-Mail. Vorsicht ist auch geboten, wenn eine Anzahlung geleistet oder der Kaufbetrag per Bargeldtransfer-Service überwiesen werden soll.
Ein wichtiges erstes Indiz für die Seriosität eines Angebots ist der Preis: Betrüger locken ihre Opfer beim Autokauf häufig mit einem vermeintlich günstigen Schnäppchen. Vergleichen Sie das Angebot. Liegt der Preis deutlich unter dem, was marktüblich ist, kann Vorsicht hilfreich sein.
Bestehen Sie auf einen Kaufvertrag. Treffen Sie sich zur Übergabe an belebten Orten und bringen Sie eine weitere Person mit. Machen Sie ein Foto vom Personalausweis des Käufers und übergeben Sie das Fahrzeug und die Dokumente erst, wenn Sie das Geld erhalten haben. Bargeld ist die sicherste Zahlungsmethode. Akzeptieren Sie keinesfalls Schecks.