Dienstleister sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, AGB bereitzustellen. Mit ihnen lassen sich aber die zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen jedoch unzulässige Klauseln, drohen teure Abmahnungen.
Dienstleister wie Taxifahrer, Fotografen oder IT-Berater haben zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. So müssen diese aufgeklärt sein über
Dienstleister können ihre Belehrungspflichten und die gesetzlichen Vertragsvorschriften durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen leicht erfüllen. Damit gewährleisten sie für ihre Kunden transparente Vertragsverhältnisse und Verbraucherschutz.
Richtet sich das Angebot eines Dienstleisters an Unternehmen, hat er weniger Aufklärungspflichten. Die Gesetzgebung geht bei B2B-AGB davon aus, dass jeder Kaufmann seine Vertragsrechte kennt. Verzichten Dienstleister allerdings völlig auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, gelten ggf. die AGB des Geschäftspartners.
Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen macht der Gesetzgeber in §§ 305 ff. des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). So sind sie erst wirksam, wenn Kunden diese zur Kenntnis nehmen und zustimmen.
Daneben sind bei der Gestaltung von AGB für Dienstleistungen weitere Anforderungen zu erfüllen:
Anders als Verbraucher sind Geschäftskunden nicht ausdrücklich auf B2B-AGB hinzuweisen – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen dürfen stillschweigend einbezogen werden. Möglich ist das z. B., indem in einem Angebot auf die Geltung der AGB hingewiesen wird oder diese dem Angebot beigelegt werden.
Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu den Pflichtangaben und Inhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen. Deswegen dürfen Unternehmen frei entscheiden, was sie einheitlich regeln möchten und was nicht.
Folgende Regelungen für AGB für Dienstleistungen können u. a. sinnvoll sein:
Laut § 307 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen verboten, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
Laut §§ 308 ff. BGB gehören u. a. folgende Klauseln dazu:
Verbraucher sind durch sogenannte Klauselverbote vor benachteiligenden Klauseln geschützt. Im B2B-Bereich gibt es diese Vorgaben nicht: Ob eine Klausel zulässig ist oder nicht, entscheiden hier Gerichte.
Ein erfahrener Anwalt für AGB-Recht kann Sie über rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken informieren und anschließend individuell zugeschnittene AGB für Ihre Dienstleistung oder AGB für Ihren Onlineshop erarbeiten. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Vertragsbeziehungen auf einer juristisch fundierten Grundlage aufbauen.
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Bei der Erstellung von AGB sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wer dies nicht tut, aktuelle Rechtsprechung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen nicht berücksichtigt oder fremde AGB kopiert, riskiert z. B. Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen von Wettbewerbern.
Mit individuellen AGB für Dienstleistungen lassen sich folgende Fehler und Abmahnungsgründe verhindern:
Gemäß § 305c BGB sind keine AGB-Klauseln erlaubt, die für den Vertragspartner überraschend sind. Die gesetzlichen Regelungen zu AGB stärken den Verbraucherschutz sogar weiter: Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen eine mehrdeutige Klausel, wird diese zu Gunsten des Kunden ausgelegt.
Beispiel: In den AGB eines Personaltrainers findet sich eine Klausel, die Kunden zusätzlich zum kostenpflichtigen Bezug von Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtet. Kunden können weder mit dieser ungewöhnlichen Vertragsbedingung rechnen noch ist ersichtlich, welche Nahrungsergänzungsmittel gemeint sind. Die Klausel ist unwirksam.
Im Internet sind zahlreiche AGB-Generatoren und Muster zu finden, die rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen versprechen. Damit könnten folgende Risiken verbunden sein:
Wer fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen kopiert, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Deren Urheber darf dann abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten erst, wenn der Kunde oder Geschäftspartner diese eindeutig als geltende AGB wahrnehmen konnte. Während für Geschäftskunden ein eindeutiger Verweis auf die im Internet veröffentlichten AGB genügt, müssen für Privatkunden mehr Bedingungen erfüllt sein:
Beispiel: Eine Fußpflegerin legt in ihrem Wartezimmer einen unscheinbaren Hefter ohne Aufschrift aus. Die AGB darin umfassen 46 Seiten Fließtext in kleiner Schriftgröße. Für ihre Kunden sind die AGB ihrer Dienstleistungen weder als solche erkennbar noch problemlos lesbar. Die AGB gelten nicht.
Fehlerhafte Klauseln können dazu führen, dass die gesamten AGB für Dienstleistungen unwirksam sind und ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Zudem legt die Rechtsprechung missverständliche oder unzulässige Klauseln zu Gunsten des Verbrauchers aus.
Daneben stellen unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen einen Wettbewerbsvorteil und Rechtsverstoß dar, für den Wettbewerber und Verbraucherzentralen abmahnen dürfen. Damit verbunden sind oft hohe Abmahnkosten.
Außerdem fordert der Abmahnende in der Regel eine Unterlassungserklärung. Diese verpflichten Dienstleister lebenslang dazu, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstößt der er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gegen die Erklärung, drohen hohe Vertragsstrafen.
Der Dienstleistungssektor unterliegt einem stetigen Wandel und immer wieder entwickeln sich neue Berufe: EDV-Fachkraft, Hundefrisör, Social-Media-Redakteur. Ihre AGB müssen diese Individualität widerspiegeln und auf die jeweiligen Vertragsbesonderheiten zugeschnitten sein.
Um rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen zu erstellen, kann deshalb die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.
Ein Anwalt kann für Ihre AGB u. a. Folgendes gewährleisten:
Bestehen bereits Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, können Sie durch einen Anwalt die AGB prüfen lassen. Die anwaltliche Prüfung kann gewährleisten, dass die AGB der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und nach Ihren Vorstellungen formuliert sind. Ein Anwalt kann fehlerhafte Klauseln identifizieren und Sie so vor kostenintensiven Abmahnungen bewahren.
Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von AGB für die verschiedenen Unternehmensformen.
Das kosten AGB beim advocado Partner-Anwalt:
Wer AGB braucht, kann beim Partner-Anwalt die weiteren notwendigen Rechtstexte zum Vorteilspreis bekommen:
Alle Preise sind Orientierungswerte und gelten für die Erstellung deutscher AGB. Im Einzelfall können die Preise abweichen. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Kein Abo-Modell.
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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen für viele verschiedene Dienstleistungsverträge. Dabei werden dieselben Bedingungen mehrfach und in unveränderter Form für alle Vertragsabschlüsse verwendet.
Nein, die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen freiwillig und gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben. Allerdings haben Unternehmen verschiedene Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Diese lassen sich leicht mit AGB erfüllen.
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) macht keine Vorgaben zu Pflichtangaben und -inhalten von AGB für Dienstleistungen. Deswegen darf der Verwender selbst entscheiden, was er regeln möchte.
Typische Inhalte sind Regelungen zu u. a. Zahlungsbedingungen, Bezahlmöglichkeiten, Lieferung, Garantie, Gewährleistung, Haftung und Widerruf.
AGB für Dienstleistungen werden Bestandteil eines Vertrages, wenn sie nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, auf sie ausdrücklich hingewiesen wird und sie dem Kunden in zumutbarer Weise zum Lesen zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Kunden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen ausdrücklich zustimmen.
Für Geschäfte zwischen Unternehmen sind die Anforderungen nicht so streng: B2B-AGB dürfen stillschweigend eingebunden werden. Hierfür reicht ein Hinweis auf die AGB in einem Angebot oder wenn diese dem Angebot beigelegt werden.
Dann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig bzw. wirksam: