Rechtssichere und individuell gestaltete AGB im Onlineshop sind keine gesetzliche Pflicht – für Unternehmen aber ein wichtiges Instrument, um den Vertragsschluss im Internet zu vereinfachen. An die Stelle von individuellen Vertragsverhandlungen treten dann die AGB, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen enthalten.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Onlineshop. Betreiber können laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) frei entscheiden, ob sie AGB für ihren Webshop bereitstellen oder nicht.
Allerdings haben AGB Vorteile: Shopbetreiber können mit AGB ihren umfassenden Belehrungs- und Informationspflichten nachkommen und alle relevanten Informationen für den Verbraucher übersichtlich bereithalten. Sie können Kunden so über wichtige Vertragsbedingungen wie Zahlung, Lieferung, Gewährleistung oder Widerruf transparent informieren.
Ohne AGB für den Webshop greifen die gesetzlichen Vorgaben aus u. a. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Gesetze regeln die Bedingungen für Vertragsschluss, Lieferung, Widerruf, Gewährleistung und Zahlungsverpflichtungen genauer.
Außerdem sind ohne AGB im Onlineshop die Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern an anderer Stelle im Shop zu erfüllen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Das BGB legt für AGB formale und inhaltliche Anforderungen fest, um eine Benachteiligung von Verbrauchern auszuschließen. Diese gelten auch für Onlineshops und auf Plattformen wie Amazon oder eBay – egal ob in diesem Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
AGB müssen demnach folgende Vorgaben erfüllen:
Das BGB macht keine Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten in den Onlineshop-AGB. Um die Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen und Verbraucher transparent über alle Vertragsbedingungen zu informieren, bieten sich u. a. folgende Klauseln an:
Laut BGB müssen AGB im Onlineshop wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, damit sie dessen Bestandteil werden können. So müssen Betreiber von Webshops bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
Für diesen Hinweis haben Betreiber 3 Optionen:
Zudem ist dem Kunden ein einfacher Zugang zu den AGB im Onlineshop zu gewähren. So müssen die AGB anklickbar verlinkt sein – erst dann sind sie wirksam in den Vertrag einbezogen. Sie müssen dem Kunden außerdem spätestens mit Lieferung zur Verfügung stehen.
Verbraucher sind ausdrücklich auf B2C-AGB hinzuweisen und müssen diese leicht zur Kenntnis nehmen können. Anders sieht es aus bei B2B-AGB: Diese dürfen auch stillschweigend einbezogen werden – z. B. durch einen Hinweis auf die AGB in einem Angebot oder wenn diese dem Angebot beigelegt werden.
Bieten Unternehmen ihre Waren im Ausland an, müssen sie die Onlineshop-AGB in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen und an die jeweilige Rechtsordnung anpassen – hier gelten möglicherweise andere Vertragsbedingungen.
Wer also an deutsche Kunden verkauft, muss die AGB für seinen Webshop auf Deutsch zur Verfügung stellen. Gilt das Angebot auch für Kunden aus anderen Ländern wie z. B. Italien oder Spanien, müssen die Onlineshop-AGB auf Italienisch oder Spanisch vorliegen.
Seit 2022 gelten für den Onlinehandel neue Vorschriften, die ggf. auch in den AGB für den Onlineshop zu berücksichtigen sind:
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Neben den Onlineshop-AGB sind Kunden weitere Rechtstexte zur Verfügung zu stellen:
Betreiber müssen bei ihren Onlineshop-AGB eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beachten und die Rechtstexte passend zum Shop erstellen – andernfalls können Abmahnungen drohen. Dies kann mit hohen Kosten und einer Unterlassungserklärung verbunden sein.
Mit rechtssicheren AGB für Onlineshops lassen sich diese Risiken vermeiden:
AGB, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig – und verschaffen dem Verwender unter Umständen einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil.
Dies wurde gerichtlich u. a. mit folgenden Urteilen bestätigt:
Da sich die Rechtsprechung zum Verbraucherrecht im Onlinehandel sehr schnell ändert, können ursprünglich rechtskonforme AGB-Klauseln schnell unzulässig sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann Sie bei der Gestaltung abmahnsicherer AGB für Ihren Onlineshop unterstützen.
Ob eine Klausel zulässig ist oder nicht, regeln bei B2C-AGB für Onlineshops sogenannte Klauselverbote – bei B2B-AGB entscheiden das hingegen regelmäßig Gerichte.
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
Zwar können kostenlose Muster-AGB möglicherweise für Ihren Webshop geeignet sein – dennoch kann die ungeprüfte Verwendung riskant sein. Da Vorlagen für Onlineshop-AGB ein möglichst breites Spektrum abdecken sollen, sind sie nicht auf den einzelnen Shop abgestimmt. Zudem können AGB-Muster veraltet sein und nicht den aktuellen rechtlichen Regelungen entsprechen.
Häufig sind Musterverträge für ein spezifisches Rechtsverhältnis zu allgemein und nicht abschließend. Auch können solche im Internet kursierenden Verträge veraltete oder falsche Klauseln enthalten.
Wer als Händler AGB aus anderen Shops kopiert, begibt sich auf dünnes Eis: Dies kann unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen – der Verfasser oder Lizenzinhaber kann wegen der Urheberrechtsverletzung gegen Sie vorgehen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen (AG Köln, 137 C 568/12).
Sind AGB im Onlineshop für Kunden schwer auffindbar, vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich genug erwähnt oder nicht verlinkt, können Kunden die AGB nicht eindeutig zur Kenntnis nehmen – auch hier kann dann eine Abmahnung drohen.
Schließen Onlineshops ausschließlich mit Unternehmen Geschäfte (B2B), gelten andere Bestimmungen für die AGB: Es genügt ein Hinweis, dass es AGB gibt und wo sie zu finden sind.
Das BGB schreibt nicht vor, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind. Sie können Ihre AGB selbst schreiben, Muster oder Generatoren verwenden – oder einen Anwalt beauftragen, um rechtssichere Webshop-AGB zu erhalten.
Shopbetreiber dürfen die AGB für ihren Onlineshop selbst schreiben. Eine händische Erstellung von AGB kann für Kleinunternehmern oder kleinere Shops hilfreich sein – vorausgesetzt es sind zeitliche Kapazitäten und erste Erfahrungen mit Rechtstexten vorhanden.
Allerdings kann es riskant sein, AGB selbst zu schreiben: Erfüllen Shopbetreiber nicht alle rechtlichen Anforderungen an AGB, drohen teure Abmahnungen. Zudem kann bei selbstverfassten AGB nur schwer sichergestellt werden, dass diese auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und den Kunden nicht benachteiligen.
Im Internet werden zahlreiche Generatoren, Vorlagen oder Muster für AGB im Onlinehandel angeboten. Diese können zwar eine erste Orientierung zu den notwendigen Klauseln bieten – allerdings sind sie mit verschiedenen Risiken verbunden:
Damit AGB Kaufprozesse und Vertragsschlüsse vereinfachen und nicht teuer abgemahnt werden können, kann es hilfreich sein, auf Muster und Generatoren zu verzichten und AGB für Onlineshops von einem Anwalt erstellen oder prüfen zu lassen.
Ein Anwalt für Internetrecht kann dabei helfen, alle rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung und Einbindung von AGB im Onlineshop zu erfüllen.
Der Anwalt kann dafür sorgen, dass Ihre Onlineshop-AGB der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie sind dadurch rechtssicher vor teuren Abmahnungen geschützt.
Ein Anwalt kann Ihre AGB erstellen oder die AGB-Prüfung übernehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
Wie teuer Onlineshop-AGB sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Die AGB müssen immer individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein.
Die Kosten für Onlineshop AGB hängen z. B. ab von:
Wer AGB braucht, bekommt sie bei advocado Partner-Anwalt Martin Jedwillat zum Festpreis von 300 € netto (zzgl. MwSt.). Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung von AGB speziell für Onlineshops.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Betreibern von Shops im Internet dazu dienen, ihre Vertragsabschlüsse und Kaufprozesse zu vereinfachen sowie die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Kunden zu erfüllen.
Weil das BGB nicht vorschreibt, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind, lassen sie sich selbst schreiben oder Muster, Vorlagen oder AGB-Generatoren nutzen. Um die Onlineshop-AGB rechtssicher zu gestalten, kann ein Anwalt mit der Erstellung oder Prüfung beauftragt werden.
Für ein sehr einfaches Geschäftsmodell können Muster-AGB unter Umständen geeignet sein. Allerdings sind Muster nicht individuell auf Ihren Webshop abgestimmt und können zudem veraltete Klauseln enthalten, die ggf. eine Abmahnung begründen.
Damit die AGB für Ihren Onlineshop wirksam sind, müssen Sie diese richtig einbinden. Dafür müssen Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit geben, die AGB zu sehen. Sie müssen die Webshop-AGB also deutlich präsentieren und dürfen sie nicht verstecken. Jeder muss die AGB finden können.
Am besten weisen Sie daher vor Vertragsabschluss noch einmal auf die AGB für Ihren Onlineshop hin – damit sind Sie rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sie können auch eine Checkbox einrichten und garantieren, dass eine Bestellung erst nach Kenntnisnahme der AGB abgegeben werden kann.