AGB sind für Selbstständige, Dienstleister und Shop-Betreiber keine Pflicht. Trotzdem bieten AGB Vorteile: Sie helfen dabei, gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen, Vertragsbedingungen zum eigenen Vorteil zu gestalten und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgefertigte Vertragsbedingungen.
AGB werden einseitig von einer Vertragspartei verfasst und dann bei Abschluss eines Vertrags dem Vertragspartner auferlegt. AGB sind – wie der Name bereits verrät – so allgemein formuliert, dass sie sich auf eine Vielzahl von Verträgen eines Unternehmens anwenden lassen.
Das ist ein ganz wesentlicher Vorteil von AGB, denn: Unternehmen müssen durch AGB nicht für jeden einzelnen Vertrag individuelle Abreden und Regelungen aushandeln, sondern können einheitliche Vertragsbedingungen schaffen. Weil Vertragsschlüsse damit abgekürzt werden, sparen Unternehmen Zeit und Kosten.
Sie legen z. B. fest, welche Leistungen Kunden erwarten können, mit welchen Zahlungsmethoden ein Kunde zahlen kann und wie er einen Widerruf tätigen kann.
AGB bestimmen zudem, was gilt, wenn es zu Störungen oder zu Unstimmigkeiten kommt. In diesem Fall müssen Unternehmen nicht für jeden einzelnen Vertrag überlegen, was sie dort vereinbart haben, sondern können sich an ihren allgemeingültigen Regeln orientieren. Abgesehen davon bieten AGB noch viele weitere Vorteile.
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Verwenden Sie als Unternehmer keine AGB, gelten für Geschäfte mit Endverbrauchern die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für Geschäfte mit Unternehmen das Handelsgesetzbuch (HGB).
Insbesondere die Regelungen des BGB sind jedoch zugunsten von Verbrauchern verfasst – der Gesetzgeber unterstellt, dass Geschäftsleute einen Wissensvorsprung gegenüber Verbrauchern haben und will diese vor Übervorteilung schützen.
Wenn Sie als Verkäufer oder Dienstleister AGB verwenden, können Sie die Regelungen des BGB und des HGB aber in einem gewissen Rahmen zu Ihren eigenen Gunsten anpassen. So lassen sich z. B. Verjährungsfristen verkürzen oder die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließen.
Wer z. B. einen Onlineshop betreibt oder anderweitig beruflich im Fernabsatz tätig ist (d. h. Verträge z. B. über Telefon, Mail oder Fax abschließt), muss gemäß § 312d BGB gegenüber seinen Kunden zahlreiche Informationspflichten erfüllen.
In Art. 246a § 1 EGBGB sind diese genauer aufgeführt: So müssen Unternehmen ihre Kunden u. a. über Lieferzeiten, Zahlungsbedingungen, Versandarten und das gesetzliche Widerrufsrecht sowie darüber aufklären, wie der Vertrag überhaupt zustande kommt.
Zwar müssen Unternehmen ihre Informationspflichten nicht zwangsläufig über AGB erfüllen – das kann auch auf andere Weise geschehen –, allerdings lassen sie sich in den AGB am unkompliziertesten zusammentragen und übermitteln. AGB dienen dann als Nachweis, dass alle Informationspflichten erfüllt sind.
Online-Marktplätze haben seit 2022 erweiterte Informationspflichten: So sind Verbraucher u. a. über die Gewichtung von Rankings oder Bewertungen, Provisionen und Entgelte sowie die Vorkehrungen des Unternehmens zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen zu informieren. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich.
Pflegen Sie als Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen (auch B2B oder Business-to-Business genannt) und haben keine eigenen AGB für B2B, gelten automatisch die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners.
Diese sind aber zu dessen Gunsten verfasst und könnten Sie benachteiligen – z. B. indem Sie die Rechte an Ihren Arbeitsergebnissen verlieren oder im Falle eines Rechtsstreit zu einem weit entfernten Gerichtsort müssen. Insbesondere bei ausländischen Geschäftspartnern wäre das ungünstig.
Um sich vor Nachteilen durch die AGB des anderen zu schützen, ist es daher von Vorteil, selbst AGB zu verwenden – denn dann sind auch Ihre Regelungen Bestandteil des Vertrags. Können sich beide Vertragsparteien bei Unstimmigkeiten nicht einigen, welche der 2 unterschiedlichen AGB-Regelungen greifen sollen, gilt keine der beiden AGB – sondern gesetzliche Regelungen.
Selbst Kleinunternehmer können durch eigene AGB die AGB eines großen Unternehmens neutralisieren.
Verwenden Sie AGB, bringt das den Vorteil, dass Sie sich im Klaren darüber sind, welche Leistungen Sie Ihren Kunden konkret bieten. Das hilft Ihnen, Ihr Geschäftsmodell und die rechtliche Leistungsbeziehung zu definieren.
Das ist insbesondere für komplexe, neuartige Angebote relevant – z. B. für Software, Apps, Leasing, Franchising und Mitgliedschaften sowie für neuartige Dienstleistungen wie z. B. das Social-Media-Management.
Denn aufgrund des hohen Alters des BGB sind neuere Unternehmenskonzepte durch das Gesetz mitunter nur marginal abgedeckt. AGB können Sie dann dazu nutzen, um gesetzliche Lücken zu schließen und klare Regelungen zu schaffen.
Ein durch AGB formuliertes Unternehmenskonzept bringt Verbrauchern den Vorteil, dass sie erfahren, welche Leistung sie für ihr Geld erhalten und welche rechtliche Beziehung durch den Vertrag mit Ihnen entsteht – das schafft Transparenz und Sicherheit für Verbraucher.
Zudem deuten viele Verbraucher das Vorhandensein von AGB als Zeichen von Professionalität und Seriosität.
Zwar lesen sich vermutlich nur die wenigsten Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich durch – allerdings können Sie bei Beschwerden oder im Streitfall darauf verweisen, dass der Kunde die AGB akzeptiert hat.
Nicht nur Verbraucher erfahren über allgemeine Geschäftsbedingungen, welche Regelungen gelten sollen – auch Sie selbst sind im Bilde. Treten z. B. Probleme mit Kunden auf, haben Sie anhand der AGB eine Orientierung, ob die Beschwerde berechtigt ist und wie Sie sich verhalten können. Auch Mitarbeitern dienen AGB als Orientierungs- und Handlungshilfe.
Sie können allerdings immer frei entscheiden, ob Sie auf die Durchsetzung Ihrer AGB bestehen – z. B. bei Nichtabholung der Ware eine vereinbarte Vertragsstrafe tatsächlich durchsetzen – oder ob Sie Ihrem Kunden im Problemfall entgegenkommen. Letzteres kann sich positiv auf das Unternehmensimage auswirken.
Verwender von AGB können sich in eine vorteilhaftere Rechtsposition versetzen, wenn ein Kunde ein gekauftes Produkt nicht bezahlt. Durch eine Klausel zum sogenannten Eigentumsvorbehalt lässt sich z. B. für Waren und Produkte regeln, dass der Käufer erst Eigentümer wird, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat.
Durch diese Klausel in den AGB haben Sie als Verkäufer dann den Vorteil, dass Sie bei Zahlungsverzug die Sache zurückverlangen und vom Vertrag zurücktreten können.
In AGB für Dienstleistungen lässt sich z. B. vereinbaren, dass Kunden nach bestimmten Projektabschnitten Teilsummen bezahlen müssen – so lässt sich vermeiden, dass Sie als Dienstleister ohne Absicherung in Vorleistung gehen.
Mit AGB haben Sie als Verkäufer den Vorteil, dass sie häufig auftretende Probleme thematisieren und im Streitfall für Rechtsklarheit sorgen können. Das lässt sich z. B. über eine Klausel zur sogenannten Mitwirkungspflicht erreichen.
Denn: Normalerweise stehen Unternehmer in der Pflicht, alles Mögliche dafür zu tun und bereitzustellen, dass der Vertrag erfolgreich abgewickelt wird. Dass Kunden daran auch mitwirken müssen, ist durch das BGB nur geringfügig vorgesehen. Läuft etwas bei der Vertragsabwicklung schief und es kommt zum Rechtsstreit, könnte der Richter das Unternehmen sonst dafür allein verantwortlich machen.
Führen Unternehmen aber in ihren Geschäftsbedingungen Mitwirkungspflichten klar und deutlich auf, kann sich dieses Risiko reduzieren. Eine Mitwirkung kann z. B. so aussehen, dass Kunden für einen Druckauftrag das nötige Dateiformat oder Kunden einer Beratungsdienstleistung alle für die Beratung notwendigen Informationen bereitstellen müssen.
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Die Verwendung von AGB bringt viele Vorteile wie die Vereinfachung von Vertragsabläufen, Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Transparenz für Kunden mit sich.
Die Erstellung von AGB bedarf jedoch großer Sorgfalt und Genauigkeit. Zwar dürfen Unternehmen die Bestimmungen des BGB in ihren AGB zu ihrem Vorteil anpassen – §§ 305 ff. BGB setzen Verwendern hier jedoch Grenzen.
Unternehmen dürfen Verbraucher z. B. nicht unangemessen benachteiligen und ihnen Rechte entziehen, die ihnen gesetzlich zustehen. So lässt sich z. B. die gesetzliche Verjährungsfrist von Gutscheinen von 3 Jahren nicht durch AGB auf 1 Jahr verkürzen (OLG München 29 U 3193/07) oder eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit vollständig ausschließen.
Damit AGB ihre Vorteile entfalten können und wirksam sind, müssen sie zudem eindeutig, klar und verständlich formuliert sein, damit Vertragspartner sie verstehen und ihnen zustimmen können. Wer AGB für seinen Onlineshop nutzt, muss die AGB zudem korrekt in seinen Vertrag einbeziehen – d. h. für Kunden sichtbar, zugänglich, speicherbar und deutlich erwähnt.
Bei der Formulierung der AGB ist daher Umsicht geboten, denn problematische Klauseln können zu einer teuren Abmahnung durch Wettbewerber oder Abmahnvereine führen. In diesem Fall können AGB sogar zum Nachteil werden.
Auch wenn die Kopie fremder AGB auf den ersten Blick Vorteile bietet, ist diese sehr riskant. Weil dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, darf deren Urheber abmahnen und Schadensersatz geltend machen. Dies bestätigen auch immer wieder Gerichte – u. a. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).
Wenn Sie AGB für Ihr Unternehmen benötigen, ist es wichtig, sich den Grenzen kostenloser AGB-Generatoren und Muster bewusst zu sein. Denn oftmals werden Muster nicht aktualisiert, sodass Klauseln durch die neueste Rechtsprechung bereits veraltet sein können.
Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Regelungen nicht auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt sind, sodass wichtige Informationen für Verbraucher fehlen. Bei fehlerhaften Klauseln oder fehlenden Informationen sind Abmahnungen durch Konkurrenten möglich.
Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.
Wer auf der rechtssicheren Seite sein möchte, kann einen Anwalt seine AGB erstellen lassen. Ein auf AGB-Recht spezialisierter Anwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann Sie beraten, welche Klauseln sich für Ihr Geschäftsmodell anbieten.
Ein Anwalt weiß, welcher Spielraum bei der Anpassung der gesetzlichen Regelungen zu Ihren Gunsten besteht und kann dafür sorgen, dass alle Klauseln rechtsgültig sind – und Sie sich mit transparenten AGB professionell nach außen präsentieren können.
Ein Anwalt kann
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Die Kosten professionell aufgesetzter AGB sind davon abhängig, wie komplex Ihr Geschäftsmodell ist und wie viel Zeit der Anwalt für die Erstellung benötigt. Ein pauschaler Preis lässt sich daher nicht beziffern.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung kann advocado Partner-Anwalt Martin Jedwillat Sie über die für Ihre AGB relevanten gesetzlichen Vorgaben und notwendigen Regelungen informieren. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot für die Erstellung Ihrer AGB zum Festpreis von 300 € netto (zzgl. MwSt). Sie entscheiden dann, ob Sie das Angebot annehmen möchten.
Durch AGB lassen sich wichtige Vertragsinhalte schon vorab festlegen, ohne dass Unternehmen mit jedem Vertragspartner einen individuellen Vertrag aushandeln müssen. AGB vereinfachen die Geschäftsabwicklung dadurch nicht nur enorm, sie bieten auch Kunden und Unternehmen eine rechtliche Orientierung – auch wenn es im Geschäftsablauf mal zu Problemen kommt.
Damit AGB gültig sind, müssen Unternehmen sie wirksam gemäß § 305 Abs. 2 BGB in ihren Vertrag einbeziehen. Dazu müssen Unternehmen ausdrücklich auf die AGB hinweisen, sie dem Vertragspartner in zumutbarer Weise zur Kenntnisnahme bereitstellen und das Einverständnis des Vertragspartners haben. Zudem müssen die Klauseln klar formuliert sein und dürfen Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
Liegen keine AGB vor, gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern und bei Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Über AGB haben Unternehmen aber die Möglichkeit, diese Regelungen zu ihren Gunsten anzupassen.