AGB für eBay sind keine gesetzliche Pflicht – mit ihnen lassen sich aber die zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten erfüllen, die gewerbliche Verkäufer haben. Wer sich eBay AGB entscheidet, muss verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen. Sonst droht die Unwirksamkeit von Klauseln und andere Händler oder Verbraucherschützer dürfen kostenpflichtig abmahnen.
Wer bei eBay verkauft, muss laut Art. 246a EGBGB zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber den Käufern erfüllen. Darauf weist die Plattform in den Nutzungsbedingungen explizit hin:
„Gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.“
(Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste)
Klären Sie Käufer vor Abschluss eines Kaufvertrages nicht über die damit verbundenen Rechte und Pflichten auf, riskieren Sie Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbern.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, können AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) helfen. Mit diesen laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierten Vertragsbedingungen können Sie Käufer transparent über alle für den Kauf wichtigen Bedingungen informieren – und die Vertragsverhandlungen abkürzen. Daneben sind mit AGB weitere Vorteile verbunden:
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von eBay AGB. Händler auf der Plattform dürfen also selbst entscheiden, ob sie AGB für eBay einsetzen oder nicht. Verzichten sie darauf, sind die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten auf andere Weise zu erfüllen – und jeder Kaufvertrag individuell auszuhandeln.
Dabei sind die Vorgaben für Verträge und alle wichtigen Vertragsinhalte zu beachten, die u. a. durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt werden.
Was genau in AGB für eBay stehen muss, dazu macht der Gesetzgeber ebenfalls keine Vorgaben. Um die zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Käufern zu erfüllen, bieten sich aber folgende Regelungen an:
Die eBay AGB können zudem Hinweise zur Bereitschaft zur Streitschlichtung, auf die Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission und das zuständige Gericht im Falle eines Rechtsstreits enthalten. Außerdem ist seit dem 18.05.2022 auch die neue Zahlungsabwicklung auf der Plattform in den AGB für eBay zu berücksichtigen.
eBay fungiert mittlerweile als Zahlungsabwickler – der Käufer zahlt an die Plattform, diese gibt die Freigabe zum Versand und überweist das Geld nach erfolgreicher Zustellung der Ware an den Verkäufer.
Für den Verkauf über eBay akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Deswegen müssen Sie bei Ihren eBay AGB auf Übereinstimmung mit denen der Plattform achten. Das betrifft vor allem Regelungen zur Fälligkeit und Vorkasse-Pflicht des Käufers. Und: Wenn eBay die AGB ändert, müssen Sie Ihre auch anpassen.
In den §§ 305–310 BGB regelt der Gesetzgeber, wie die AGB für eBay zu gestalten sind:
Verstoßen die eBay AGB gegen diese Vorgaben, können sie oder einzelne Klauseln unwirksam sein. Die Folgen: Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift aus u. a. dem BGB oder HGB. Außerdem dürfen Wettbewerber (andere Verkäufer) und Verbraucherschützer dann kostenpflichtig abmahnen.
Für den Onlinehandel gelten seit 2022 neue Vorschriften, die ebenfalls in den AGB für Amazon oder eBay zu berücksichtigen sind. Dazu gehören u. a.:
Sie sind sich unsicher, ob Ihre eBay AGB alle wichtigen Regelungen enthalten? Wenn Sie von einem Anwalt die AGB prüfen lassen, sind Sie auf der sicheren Seite: Er weiß, welche Vorgaben einzuhalten sind und wie sich Abmahnungen wegen Rechtsverstößen vorbeugen lässt.
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
Wer seine eBay AGB mit einem AGB-Generator bzw. einer AGB-Vorlage erstellt oder die AGB seines Onlineshops kopiert, spart zwar meist Zeit und Kosten – geht aber auch Risiken ein.
Solche Mustertexte enthalten meist nur allgemeingültige Klauseln, die nicht individuell auf den Händler zugeschnitten sind. Die Klausel können zudem fehlerhaft oder veraltet sein – oder den Käufer benachteiligen.
Außerdem sind beim Verkauf von Lebensmitteln oder Elektrogeräte verschiedene Kennzeichnungspflichten zu beachten – das können Muster ebenfalls nur schwer leisten.
In all diesen Fällen dürfen dann Wettbewerber – also andere eBay Händler – oder Verbraucherschützer kostenpflichtig abmahnen. Damit verbunden ist meist die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die Strafzahlungen für einen erneuten Verstoß vorsieht.
Die Kopie fremder eBay AGB ist ebenfalls riskant. Weil dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, darf deren Urheber abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigen immer wieder deutsche Gerichte – z. B. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).
Oftmals wissen viele Onlinehändler gar nicht, welche Regelungen sie wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.
Ein Anwalt für AGB-Recht kann dabei helfen, alle rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung Ihrer eBay AGB zu erfüllen. Außerdem kann er dafür sorgen, dass Ihre eBay AGB eindeutig, verständlich und aktuell sind – und keine benachteiligenden oder überraschenden Klauseln enthalten. Dadurch schützt er Sie vor Abmahnungen.
Wenn Sie von einem Anwalt Ihre AGB erstellen lassen, kann er folgende Aufgaben übernehmen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Plus: Mit advocado bekommen Sie die eBay-AGB zum Festpreis von 300 € netto (zzgl. MwSt). Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung von AGB speziell für eBay.
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Laut BGB müssen Sie die eBay AGB wirksam in Ihren Shop einbinden, damit sie Bestandteil des Kaufvertrages werden. Dafür tun Sie Folgendes:
Um die eigenen AGB bei eBay zu hinterlegen, können sie diese auf der Plattform in Ihrer Artikelbeschreibung Käufern zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Ihre eBay AGB bei „Mein eBay“ hinterlegen, werden diese bei allen von Ihnen auf der Plattform eingestellten Artikeln in einem besonderen Bereich auf der Artikelseite angezeigt. So gehen Sie vor:
Möchten Sie international über eBay verkaufen, können Sie nicht einfach Ihre deutschen eBay AGB verwenden. Beim internationalen Handel gelten die rechtlichen Bestimmungen des Ziellandes.
Sie müssen daher Ihre AGB für eBay, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und alle wichtigen Vertragstexte in die jeweilige Landessprache übersetzen.
Verkaufen Sie Waren international, die im jeweiligen Zielland gelagert sind, müssen Sie Kunden zudem einen inländischen Rückversand ermöglichen. Doch gibt eBay Händlern für den internationalen Verkauf die Möglichkeit, einzelne ausländische Versandorte auszuschließen.
Für ein rechtssicheres Geschäft benötigen Sie zusätzlich zu eBay-AGB eine Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und ein Impressum.
Auch beim Verkauf über eBay müssen Sie Ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht informieren. Ohne eigene Widerrufsbelehrung riskieren Sie eine Abmahnung.
Mögliche Fehler in der Belehrung, die zu Abmahnungen führen können:
Widerrufsbelehrungen können veraltet oder fehlerhaft sein. Sie können sich an der amtlichen Muster-Vorlage orientieren oder die Formulierung der Widerrufsbelehrung für eBay von einem Anwalt rechtlich absichern lassen.
Durch den Verkauf über eBay erhalten Sie personenbezogene Kundendaten. Gemäß DSGVO müssen Sie Ihre Kunden mit einer Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung aufklären. Ein Anwalt für Datenschutzrecht kann Ihre Erklärung absichern.
Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) sind Online-Händler verpflichtet, ein Impressum auszuweisen. Wichtig: Das Impressum muss bei eBay auf jeder Artikelseite zu finden sein, nicht nur auf Ihrer Händlerseite.
Folgende Informationen sind notwendig:
Hinweis: Unser advocado Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat erstellt Ihnen auf Wunsch zusätzlich zu Ihren eBay-AGB auch die weiteren notwendigen Rechtstexte zum Vorteilspreis:
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Um sich Ihre AGB bei eBay anzeigen zu lassen, müssen Sie sich zunächst in Ihr eBay Konto einloggen. Anschließend klicken Sie oben recht auf „Mein eBay“, dort auf „eBay Konto“ und dann auf „Einstellungen für gewerbliche Händler“. Unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen“ können Sie sich Ihre eBay AGB anzeigen lassen.
Um AGB bei eBay einzufügen, rufen Sie „Mein eBay“ auf und wählen dort „Einstellungen“ aus. Anschließend klicken Sie „Verkäufereinstellungen“ und hinterlegen die Vertragsbedingungen bei „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“. Ab sofort werden die eBay AGB dann bei allen von Ihnen auf der Plattform eingestellten Artikeln in einem besonderen Bereich auf der Artikelseite angezeigt.
Wer privat ab und zu gebrauchte Artikel über Kleinanzeigen verkauft, braucht keine AGB für Kleinanzeigen. Wer regelmäßig bzw. gewerblich über die Plattform verkauft, braucht zwar keine AGB – muss dann aber seine gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten an anderer Stelle erfüllen.
Wer AGB für Kleinanzeigen verwendet, muss sich an die gesetzlichen Vorschriften aus dem BGB halten. Das sind die wichtigsten Vorgaben:
Bei der Erstellung von AGB für eBay können Ihnen AGB-Generatoren, Muster oder Vorlagen liefern. Weil diese aber nur allgemeingültige Klauseln liefern können, sollten sie diese nicht ungeprüft übernehmen – sondern diese auf Ihr Geschäftsmodell und die AGB von eBay anpassen.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, rechtssichere Klauseln sicherzustellen und Abmahnungen wegen fehlerhafter Vertragsbedingungen zu verhindern.