Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Verträge durch einheitliche Regelungen vereinfachen und standardisieren. AGB müssen für die Kunden eindeutig und verständlich formuliert sein. AGB-Regelungen zum Nachteil einer Vertragspartei sind unwirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen sich zahlreiche Verträge vereinfachen und standardisieren lassen.
Die AGB gelten für alle Vertragspartner – und verkürzen deshalb Vertragsverhandlungen, weil nicht mehr jeder Vertrag mit Kunden oder Nutzern individuell ausgehandelt werden muss. Der Vertragspartner muss einfach nur den AGB zustimmen, damit ein gültiger Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zustande kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen immer dann vor, wenn dieselben Vertragsbedingungen in unveränderter Form mehrfach verwendet und allen Vertragspartnern vorgegeben werden. Unerheblich ist hingegen, ob der Verwender die Bedingungen als AGB bezeichnet oder welchen Umfang sie haben.
AGB werden verwendet, um
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht alles, was Kunden wissen müssen, bevor sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Was in den AGB genau geregelt werden soll, kann jeder Unternehmer individuell festlegen.
Deswegen enthalten AGB in der Regel Informationen zu:
Nein, AGB sind keine Pflicht. Weil sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, dürfen Unternehmen frei entscheiden, ob sie vorformulierte Vertragsbedingungen einsetzen.
Für den Einsatz von AGB sprechen aber die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten, die Unternehmen laut § 312d BGB bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern haben. Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen sich diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wenn Sie keine AGB haben, müssen Sie jeden Vertrag individuell aushandeln. Dabei sind die Vorgaben für Verträge und alle wichtigen Vertragsinhalte zu beachten, die u. a. durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt werden.
Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB gibt, können diese für Webseitenbetreiber und Online-Händler sinnvoll sein, um ihr Geschäft rechtlich abzusichern.
Die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gelten auch für Webseiten, wenn über diese Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden. Mit einem Link zu den AGB können Webseiten-Beitreiber diese Pflichten per Klick erfüllen.
Solange es über die Webseite nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, brauchen Sie keine AGB – das gilt z. B. für eine private Webseite oder solange die Seite nur als Visitenkarte im Internet dient.
AGB helfen auch Online-Händler dabei, ihre gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Denn mit AGB für einen Onlineshop können Sie Kunden vorab über die Leistungen und Bedingungen aufklären – und dabei wichtige Fragen beantworten:
Das schafft die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit für die Verbraucher. Zusätzlich vereinfachen die allgemeingültigen Vertragsbedingungen den Kaufprozess.
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, was in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört. Ihr Inhalt hängt ganz individuell davon ab, was Verwender damit verbindlich für sein Geschäft regeln möchten.
Mögliche Inhalte für die AGB:
Mit bestimmten AGB-Klauseln können sich Unternehmen vor häufig wiederkehrenden Problemen bei der Vertragsabwicklung schützen. Hier einige Beispiele:
Durch §§ 307 ff. BGB sind Klauseln ausgeschlossen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder eine Vertragspartei benachteiligen. Auch die Verwendung unklarer oder unmissverständlicher Formulierungen ist nicht zulässig.
Beispiele für solche unzulässigen AGB-Klauseln sind:
Was eine unzulässige Klausel ist und was nicht, wird bei B2B-AGB regelmäßig von Gerichten entschieden. Bei B2C-AGB regeln das hingegen sogenannte Klauselverbote ausführlicher.
AGB sind wirksam, wenn:
Die §§ 305–310 BGB regeln die Gestaltung von AGB. Damit sie wirksam sind, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:
Wie werden AGB in den Vertrag einbezogen?
Damit AGB wirksam sind, müssen sie in den Vertrag einbezogen werden, für den sie gelten sollen. Dafür müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so platziert sein, dass Kunden
Für Kunden muss es also leicht sein, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. In Onlineshops funktioniert das z. B. durch ein Kontrollkästchen mit dem Text „Ich bestätige, dass ich die AGB gelesen habe und akzeptiere.“ – und mit einer nachträglichen Zusendung der AGB und der Erläuterungen zum Widerruf per E-Mail.
Kommt der Vertrag nicht online zustande, lassen sich am Ort des Vertragsabschlusses (z. B. Kassenbereich in einem Geschäft) AGB aushängen. Bei einem Vertragsschluss über den Postweg können die AGB im Anschreiben erwähnt und in einer gedruckten Fassung beigelegt werden. Die Zustimmung des Kunden lässt sich dann per zusätzlicher Unterschrift im Vertrag oder mit einem beiliegenden Formular erteilen.
Bei B2C-AGB müssen Verbraucher ausdrücklich auf AGB hingewiesen werden und diese leicht zur Kenntnis nehmen können. B2B-AGB können hingegen auch stillschweigend einbezogen werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn in einem Angebot nur auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird oder diese dem Angebot beigelegt.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelne AGB-Klauseln unwirksam, so greifen für diese die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und HGB (Handelsgesetz).
Sind die AGB durch unzulässige Klauseln unwirksam, dürfen Verbraucherschützer und Wettbewerb kostenpflichtig abmahnen – Erstere wegen dieses Rechtsverstoß, Letztere wegen eines Wettbewerbsnachteils.
Teil einer solchen Abmahnung ist meistens auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die eine Strafzahlung für eine Wiederholung des Verstoßes vorsieht.
Wer fremde AGB kopiert, riskiert ebenfalls juristische Konsequenzen. Weil dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, darf deren Urheber abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).
Auch wenn das BGB klare Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen und bestimmte AGB-Klauseln macht, besteht das Risiko von AGB-Fallen und unwirksamen Klauseln.
Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie häufige AGB-Fehler vermeiden können:
Mit einem Anwalt für AGB-Recht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre AGB prüfen lassen oder neue AGB erstellen lassen möchten. Er kann anhand der bestehenden Verträge mit Kunden beurteilen, was sich in Ihren individuellen AGB regeln lässt.
Daneben kann er sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Verständlichkeit und Klarheit erfüllt werden sowie keine der Vertragsparteien benachteiligt wird. Ein Anwalt kann auch für die rechtssichere Einbindung der AGB in die betreffenden Verträge, auf der Webseite bzw. im Online-Shop sorgen.
Damit lassen sich nicht nur Kunden transparent über alle Leistungen informieren – sondern auch Abmahnungen von Verbraucherschützern oder Wettbewerbern vorbeugen.
Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
AGB müssen immer individuell für die Gegebenheiten eines Unternehmens formuliert werden. Wie viel rechtssichere AGB kosten, hängt deshalb von verschiedenen Faktoren ab:
Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von AGB für die verschiedenen Unternehmensformen.
Kosten für AGB vom advocado Partner-Anwalt:
Wer AGB braucht, kann beim Partner-Anwalt die weiteren notwendigen Rechtstexte zum Vorteilspreis bekommen:
Alle Preise sind Orientierungswerte und gelten für die Erstellung deutscher AGB. Im Einzelfall können die Preise abweichen. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Kein Abo-Modell.
AGB (Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Sie liegen immer dann vor, wenn dieselben Bedingungen mehrfach und in unveränderter Form für Vertragsabschlüsse verwendet werden.
AGB werden in den §§ 305–100 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dort finden Sie alle Vorgaben zu Gestaltung, unzulässigen Klauseln und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, bieten sie zahlreiche Vorteile. So lassen sich durch AGB z. B. gesetzliche Belehrungs- und Informationspflichten erfüllen, Vertragsabschlüsse vereinfachen sowie Verträge und Vertragsbedingungen vereinheitlichen.
Typische Inhalte von AGB sind Klauseln zu u. a. Zahlungsbedingungen, Bezahlmöglichkeiten, Lieferung, Garantie, Gewährleistung, Haftung und Widerruf. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu den Inhalten von AGB gibt, kann der Verwender frei entscheiden, was er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln möchte.
In den folgenden Fällen sind AGB nicht gültig bzw. unwirksam: