In Deutschland gilt für Unternehmen die Impressumspflicht. Wer kein Impressum hat oder die Vorschriften nicht erfüllt, riskiert eine Abmahnung wegen des Impressums. Was zu beachten ist und wie Sie auf die Abmahnung reagieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ein Impressum ist in Deutschland Pflicht für Unternehmen, Kleinunternehmen, Shops und auch halb-private Webseiten wie Blogs.
Hauptgrund für eine Abmahnung ist also eine Webseite ohne Impressum.
Wer denkt, dass es beim Impressum nur um Name und Adresse des Webseiten-Inhabers geht, denkt zu kurz – und riskiert eine Abmahnung wegen des Impressums.
Denn für das Impressum gibt es viele Vorgaben – und entsprechend viele Gründe für eine Abmahnung wegen Impressum:
Die Informationen im Impressum müssen immer aktuell sein, sonst droht eine Abmahnung. Veraltet ist das Impressum, sobald z. B. eine alte Geschäftsadresse drin steht oder ein falscher Geschäftsführer im Impressum genannt wird.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist im Impressum Pflicht – ohne droht eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum.
Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind nicht notwendig.
Name und Adresse im Impressum sind selbstverständlich. Aber: Auch eine Telefonnummer zur direkten Kontaktaufnahme ist für das Impressum wichtig.
Unternehmer, die ihren Sitz in der EU haben und Waren bzw. Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen im Impressum ihrer Firmenwebseite einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform haben. Ohne Verlinkung droht eine Abmahnung für das Impressum.
Wer ein Unternehmen gründet, muss vorab eine Rechtsform wählen: GmbH, UG, GbR oder eine andere Unternehmensform. Wichtig: Auch Selbstständige bzw. Freiberufler, die alleine ihr Geld verdienen, gehen eine Rechtsform ein – sie haben ein Einzelunternehmen.
Die Rechtsform muss im Impressum stehen, sonst droht eine Abmahnung, weil das Impressum fehlerhaft ist.
Im Impressum muss der vollständige Name des Webseiten-Inhabers stehen. Der Inhaber des Unternehmens muss eindeutig erkennbar sein.
Wer 5 Vornamen hat, aber nur den einen Rufnamen ins Impressum schreibt, riskiert also eine Abmahnung wegen eines Fehlers im Impressum
Das Impressum muss leicht erkennbar, direkt erreichbar und ständig verfügbar auf der Webseite eingebunden sein. Ist das nicht der Fall, droht eine Abmahnung wegen des Impressums.
Wer Social Media beruflich nutzt, muss auch auf diesen Profilen die Impressumspflicht beachten. Gibt man bei z. B. Instagram und Facebook kein Impressum an, droht eine Abmahnung.
Bei einer Abmahnung wegen Impressum gilt: Ruhe bewahren und handeln – am besten direkt einen Anwalt kontaktieren.
Denn was jetzt wichtig ist:
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Eine Abmahnung von einem Wettbewerber wegen Ihres Impressums bedeutet:
Ja – ein fehlendes oder falsches Impressum ist strafbar. In Deutschland gilt die gesetzliche Impressumspflicht für Unternehmen. Wer dagegen verstößt, kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden.
Hat man kein oder ein falsches Impressum, droht eine Strafe von bis zu 50.000 € Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit – plus Schadensersatzzahlung und lebenslange Unterlassungsverpflichtung aufgrund der Abmahnung wegen des Impressums.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Die Kosten für eine Abmahnung sind in jedem Fall unterschiedlich – je nachdem, wie hoch eine Geldbuße bzw. der Schadensersatz ist.
Generell gilt aber: Bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abmahnung für das Impressum wird ein Streitwert von bis zu 5.000 € angenommen. Dadurch können die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei 500 € liegen.
Ein Impressum ist Pflicht für deutsche Unternehmen – das legen § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) fest.
Das Telemediengesetz (TMG) ist seit 14.05.2024 außer Kraft und wurde durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese gesetzliche Neuordnung bedeutet aber keine weiteren inhaltlichen Änderungen. Der wichtige § 5 TMG für die Vorgaben im Impressum ist nun § 5 DDG.
Wer über die Webseite oder Social Media für sein Unternehmen Videos, Reels, Shorts oder andere Videoformate veröffentlicht, gilt als Anbieter audiovisueller Medien und muss laut § 5 DDG zusätzliche Informationen im Impressum angeben:
Abmahnung wegen des Impressums kann man vermeiden. Wer 3 wichtige Schritte beachtet, mindert das Abmahnrisiko deutlich:
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Hat man kein Impressum, obwohl man gesetzlich dazu verpflichtet ist, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 €. Zusätzlich begeht man ohne Impressum einen Wettbewerbsverstoß – dafür droht eine Abmahnung.
Laut § 5 DDG gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen digitalen Dienste – also gewerbliche Webseiten. Aber auch halb-private Webseiten wie Blogs brauchen ein Impressum.
Generell gilt in Deutschland die Impressumspflicht. Ausnahme: Webseiten, die rein privaten Zwecken dienen, brauchen grundsätzlich kein Impressum (§ 18 Medienstaatsvertrag). Aber nur wenige Webseiten sind 100 % privat. Sobald Sie über eine Webseite Werbung für etwas machen, brauchen Sie ein Impressum.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.