Abmahnung Impressum: 7 Gründe & was zu tun ist
Abmahnung Impressum: 7 Gründe & was zu tun ist
Julia Pillokat
Julia Pillokat
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Inhalt
  1. 7 Gründe für eine Abmahnung wegen Impressum
  2. Abmahnung wegen Impressum erhalten: Was tun?
  3. Folgen einer Abmahnung wegen Impressum | Strafe
  4. Was kostet eine Abmahnung wegen Impressum?
  5. Abmahnung Impressum: Was muss im Impressum stehen?
  6. Abmahnung wegen Impressum vermeiden: 3 Tipps
  7. FAQ Abmahnung Impressum
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Abmahnung Impressum: 7 Gründe & was zu tun ist

Abmahnung Impressum: 7 Gründe & was zu tun ist

In Deutschland gilt für Unternehmen die Impressumspflicht. Wer kein Impressum hat oder die Vorschriften nicht erfüllt, riskiert eine Abmahnung wegen des Impressums. Was zu beachten ist und wie Sie auf die Abmahnung reagieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Abmahnung wegen Impressum droht, wenn man kein oder ein fehlerhaftes Impressum hat.
  • Denn für gewerbliche Webseiten gilt die Impressumspflicht.
  • Fehler im Impressum sind ein Wettbewerbsverstoß und eine Ordnungswidrigkeit.
  • Folgen der Abmahnung: Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Geldbuße.
  • Die Forderungen können aber zu hoch sein.
  • Ein Anwalt kann die Abmahnung wegen des Impressums prüfen und finanzielle Folgen mindern.

7 Gründe für eine Abmahnung wegen Impressum

Ein Impressum ist in Deutschland Pflicht für Unternehmen, Kleinunternehmen, Shops und auch halb-private Webseiten wie Blogs.

Hauptgrund für eine Abmahnung ist also eine Webseite ohne Impressum.

Wer denkt, dass es beim Impressum nur um Name und Adresse des Webseiten-Inhabers geht, denkt zu kurz – und riskiert eine Abmahnung wegen des Impressums.

Denn für das Impressum gibt es viele Vorgaben – und entsprechend viele Gründe für eine Abmahnung wegen Impressum:

1. Angaben veraltet

Die Informationen im Impressum müssen immer aktuell sein, sonst droht eine Abmahnung. Veraltet ist das Impressum, sobald z. B. eine alte Geschäftsadresse drin steht oder ein falscher Geschäftsführer im Impressum genannt wird.

2. Umsatzsteueridentifikationsnummer fehlt

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist im Impressum Pflicht – ohne droht eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum.

Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind nicht notwendig.

3. Kontaktdaten fehlen

Name und Adresse im Impressum sind selbstverständlich. Aber: Auch eine Telefonnummer zur direkten Kontaktaufnahme ist für das Impressum wichtig.

4. Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform fehlt

Unternehmer, die ihren Sitz in der EU haben und Waren bzw. Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen im Impressum ihrer Firmenwebseite einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform haben. Ohne Verlinkung droht eine Abmahnung für das Impressum.

5. Rechtsformzusatz falsch

Wer ein Unternehmen gründet, muss vorab eine Rechtsform wählen: GmbH, UG, GbR oder eine andere Unternehmensform. Wichtig: Auch Selbstständige bzw. Freiberufler, die alleine ihr Geld verdienen, gehen eine Rechtsform ein – sie haben ein Einzelunternehmen.

Die Rechtsform muss im Impressum stehen, sonst droht eine Abmahnung, weil das Impressum fehlerhaft ist.

6. Vorname gekürzt

Im Impressum muss der vollständige Name des Webseiten-Inhabers stehen. Der Inhaber des Unternehmens muss eindeutig erkennbar sein.

Wer 5 Vornamen hat, aber nur den einen Rufnamen ins Impressum schreibt, riskiert also eine Abmahnung wegen eines Fehlers im Impressum

7. Impressum falsch eingebunden

Das Impressum muss leicht erkennbar, direkt erreichbar und ständig verfügbar auf der Webseite eingebunden sein. Ist das nicht der Fall, droht eine Abmahnung wegen des Impressums.

Achtung
Achtung: Impressum für Social Media notwendig

Wer Social Media beruflich nutzt, muss auch auf diesen Profilen die Impressumspflicht beachten. Gibt man bei z. B. Instagram und Facebook kein Impressum an, droht eine Abmahnung.

Abmahnung wegen Impressum erhalten: Was tun?

Bei einer Abmahnung wegen Impressum gilt: Ruhe bewahren und handeln – am besten direkt einen Anwalt kontaktieren.

Denn was jetzt wichtig ist:

  • Es gibt eine Frist: Sie haben nur 1 bis 2 Wochen Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren
  • Die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung kann zu weit gehen
  • Der geforderte Schadensersatz kann zu hoch sein
  • Einfach unterschreiben und zahlen wäre zu Ihrem Nachteil
  • Ein Anwalt kann die Abmahnung prüfen und die Folgen für Sie mindern
Abmahnung wegen Impressum erhalten?
Abmahnung wegen Impressum erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

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Folgen einer Abmahnung wegen Impressum | Strafe

Eine Abmahnung von einem Wettbewerber wegen Ihres Impressums bedeutet:

  • Folgen aufgrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht: Unterlassungserklärung und Schadensersatz für den Wettbewerber
  • Folgen aufgrund des Verstoßes gegen die Impressumspflicht: Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit

Ist ein falsches Impressum strafbar?

Ja – ein fehlendes oder falsches Impressum ist strafbar. In Deutschland gilt die gesetzliche Impressumspflicht für Unternehmen. Wer dagegen verstößt, kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden.

Kein Impressum: Strafe

Hat man kein oder ein falsches Impressum, droht eine Strafe von bis zu 50.000 € Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit – plus Schadensersatzzahlung und lebenslange Unterlassungsverpflichtung aufgrund der Abmahnung wegen des Impressums.

Abmahnung wegen Impressum erhalten?
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Was kostet eine Abmahnung wegen Impressum?

Die Kosten für eine Abmahnung sind in jedem Fall unterschiedlich – je nachdem, wie hoch eine Geldbuße bzw. der Schadensersatz ist.

Generell gilt aber: Bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abmahnung für das Impressum wird ein Streitwert von bis zu 5.000 € angenommen. Dadurch können die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei 500 € liegen.

Abmahnung Impressum: Was muss im Impressum stehen?

Ein Impressum ist Pflicht für deutsche Unternehmen – das legen § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) fest.

Achtung
Achtung: Telemediengesetz seit Mai 2024 außer Kraft

Das Telemediengesetz (TMG) ist seit 14.05.2024 außer Kraft und wurde durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese gesetzliche Neuordnung bedeutet aber keine weiteren inhaltlichen Änderungen. Der wichtige § 5 TMG für die Vorgaben im Impressum ist nun § 5 DDG.

Pflichtangaben für das Impressum

§ 5 DDG legt auch fest, was im Impressum stehen muss:

  • Vollständiger Name des Webseiten-Inhabers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für einen direkten Kontakt
  • Bei Unternehmen: Rechtsform und vertretungsberechtigte Person nennen
  • Bei Tätigkeiten mit einer behördlichen Zulassung: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters o. Ä.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)

Zusätzliche Angaben für Videos

Wer über die Webseite oder Social Media für sein Unternehmen Videos, Reels, Shorts oder andere Videoformate veröffentlicht, gilt als Anbieter audiovisueller Medien und muss laut § 5 DDG zusätzliche Informationen im Impressum angeben:

  • das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
  • die zuständige Aufsichtsbehörde

Abmahnung wegen Impressum vermeiden: 3 Tipps

Abmahnung wegen des Impressums kann man vermeiden. Wer 3 wichtige Schritte beachtet, mindert das Abmahnrisiko deutlich:

  1. Korrekt und vollständig veröffentlichen: Das Wichtigste ist, dass im Impressum alle Pflichtangaben für das Unternehmen stehen: Kontaktdaten, Umsatzidentifikationsnummer, Rechtsformzusatz und Co.
  2. Leicht zugänglich machen: Das Impressum muss für Verbraucher direkt einsehbar sein – am besten über einen gut sichtbaren Link.
  3. Aktuell halten: Achten Sie darauf, das Impressum regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen zu aktualisieren.
Abmahnung wegen Impressum vermeiden
Abmahnung wegen Impressum vermeiden

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

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FAQ Abmahnung Impressum

Hat man kein Impressum, obwohl man gesetzlich dazu verpflichtet ist, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 €. Zusätzlich begeht man ohne Impressum einen Wettbewerbsverstoß – dafür droht eine Abmahnung.

Laut § 5 DDG gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen digitalen Dienste – also gewerbliche Webseiten. Aber auch halb-private Webseiten wie Blogs brauchen ein Impressum.

Generell gilt in Deutschland die Impressumspflicht. Ausnahme: Webseiten, die rein privaten Zwecken dienen, brauchen grundsätzlich kein Impressum (§ 18 Medienstaatsvertrag). Aber nur wenige Webseiten sind 100 % privat. Sobald Sie über eine Webseite Werbung für etwas machen, brauchen Sie ein Impressum.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.