Ein Impressum ist eigenständiger Teil einer Website, welcher dazu dient sich rechtlich abzusichern. Wenn man sich ein Impressum erstellen lassen will, sollte man zunächst einmal wissen wofür es da ist. Ein Impressum enthält alle relevanten Daten über das Unternehmen welches für die Website verantwortlich ist. Dadurch wird klar erkennbar das folgende Informationen und Daten verwendet werden und damit auch frei von Fälschungen und Plagiaten sind.
Informationen und Daten müssen seit 2002 klar gekennzeichnet werden, und bei einer Urheberrechtsverletzung der Anbieter kontaktiert werden können. Sollten sie sich also eine Website erstellen oder generell im Internet etwas publizieren was weder Privat noch Familär ist, dann können sie sich ein Impressum erstellen lassen.
Sollten sie sich dazu also entscheiden im Internet tätig zu sein müssen sie sich ein Impressum erstellen lassen, ansonsten machen sie sich strafbar. Seit 2007 müssen alle Telemedien mit Ausnahme von Private Inhalten ein Impressum enthalten. Zuvor galt es nur für bestimmte Websiten, hingegen eigentlich alle Websiten ein Impressum führen müssen. Sie dient zum Verbraucherschutz aber auch alle für die, die rechtlich gegen ein Unternehmen vorgehen wollen.
Ebenso sind Sie dazu verpflichtet, AGB als Vertragsgrundlage zu formulieren. Tun Sie dies nicht oder nicht rechtskonform, drohen Abmahnungen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die AGB erstellen lassen. Ein Anwalt kennt die gesetzlichen Vorschriften und stellt sicher, dass die AGB auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Nach dem § 5 TMG und dem § 55 RStV gelten diese Bestimmungen für ein Impressums. Das TMG (Telemediengesetz) regelt vor allem technische und wirtschaftliche Aspekte einer Website , während hingegen das RstV (Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien) die Inhalte einer Seite regeln. Sie müssen nicht mal selbst ein Impressun erstellen, sondern können sich einfach ein Impressum erstellen lassen um die Impressumspflicht zu erfüllen.
Die Impressumspflicht gilt für jeden der mehr oder weniger eine Website betreibt. Jeder der keine reinen Privatinhalte zeigt, sondern darüber hinaus mehr anbietet, muss sich daher ein Impressum erstellen lassen. Dazu zählen also nicht nur News oder informative Seiten , auch Chatrooms und Suchmaschinen müssen ein solches besitzen.
Aber ab wann genau gilt die Impressumspflicht tatsächlich? Selbst wenn sie nur eine Werbeanzeige besitzen oder anderes abseits von reinem Text verweden, ist es notwendig sich ein Impressum erstellen zu lassen. Sie sind Blogschreiber? Auch dann ist es genauso Notwendig, nur nicht in voller Form. So muss Name und Anschrift vorhanden sein.
Sie lesen das erste mal über die Impressumspflicht, betreiben aber schon länger eine Website oder fangen gerade damit an. Da fragt man sich was könnte passieren wenn man sich kein Impressum erstellen lassen hat. Sie machen sich damit Strafbar, den dies gilt als Ordnungswidrigkeit.
Die Folgen können auf jeden Fall hohe Strafen bis zu meheren 10000 Euro sein. Aber nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Unterlassung kann darauf folgen um den Verbraucher zu schützen. Es können auch Abmahnungen von anderen Websitebetreibern kommen da sie möglicherweise gegen das Wettbewerbsvebot verstoßen, weswegen man sich vorher ein Impressum erstellen lassen sollte, um auf schwerwiegende Folgen zu verzichten
Beim erstellen lassen eines Impressums müssen folgende Angaben gegeben sein, sofern der Anbieter unter die Bestimmungen des §5 TMG fällt. Name und Anschrift, bei juristischen Personen die vollständige Firmierung, sowie weitere Angaben die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Neben der E-Mail Adresse die Pflicht ist, muss ein zweiter direkter Kommunikationsweg eröffnet sein, wie z.B eine Telefonnumer oder eine elektronische Anfragemaske.
Desweiteren Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde bei Telediensten die der behördlichen Zulassung bedürfen, wie Bauträgern und Gastronomiebetrieben um Nutzern die Möglichkeit für Information und Beschwerden zu bieten. Auch das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, die Registernummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer müssen vorhanden sein wenn man sich ein Impressum erstellen lassen will.
Die Informationen des Impressums müssen leicht zugänglich und erkennbar sein, sowie immer verfügbar. Sie dürfen nicht mehr als 2 Klicks von einer Website der eigenen Seite entfernt sein.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten wenn man sich ein Impressum erstellen lassen will. Das Anbringen des Impressums auf jeder einzelnen Website, was aber wenig praxisgerecht ist. Das erstellen einer Seite mit den Pflichtangaben, die durch Links von jeder anderen Seite erreichbar ist.
Oder die Verlinkung der Pflichtangaben von der Startseite, die wiederrum von jeder anderen Seite erreichbar sein muss. Dadurch wären das Impressum durch genau 2 Klicks zu erreichen. Auch muss, wenn man sich ein Impressum erstellen lassen will, die ständige Verfügbarkeit gewährleistet werden. Es muss in der gleichen Sprache wie die Website verfasst sein, und auch ohne zusätlziche Programme wie Acrobate Reader lesbar sein.
Will man sich ein Impressum erstellen lassen. darf es nicht zwischen anderen Informationen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein. Es muss unter eigenem Menüpunkt wie "Impressum" oder "Kontakt" aufgelistet sein. Auch müssen diese auf den ersten Blick erkennbar sein, und dürfen nicht derart am Rand platziert werden das sie verborgen sind und man sie erst durch scrollen endecken oder finden kann.
Warum ist es nun sinnvoll sich durch einen Anwalt das Impressum erstellen zu lassen?
Mittlerweile gibts es viele Paragraphen, Normen und Vorschriften, die man beim erstellen beachten muss. Ein Fehlen dieser, aber auch ein fehlerhaftes erstellen des Impressums kann im Ernstfall zu unzähligen rechtlichen Konsequenzen führen. Durch ein anwaltlich und damit rechtsicher erstelltes Impressum steht man daher immer auf der sicheren Seite.
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