Der Onlinehandel boomt, immer mehr Menschen bestellen online. Um den wachsenden Onlinemarkt kundenfreundlich und sicher zu gestalten, stellt der Gesetzgeber zahlreiche rechtliche Anforderungen an Onlineshops. Auch Kunden sind zunehmend auf Sicherheit bedacht. Um alle Informationspflichten zu erfüllen und Abmahnungen zu vermeiden, kann es helfen, einen Onlineshop rechtssicher prüfen zu lassen.
Ganz einfach mit advocado:
Da Kunden beim Onlineshopping sensible Daten preisgeben, ist Datenschutz im Onlinegeschäft enorm wichtig. Damit Verbraucher sich im Webshop sicher fühlen und vor Datenmissbrauch, Betrug oder Fakeshops geschützt sind, müssen seriöse Händler eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen beachten.
Das Fernabsatzrecht, das Telemediengesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben umfassende Informationspflichten für Händler vor, um den Vertragsabschluss für Kunden möglichst transparent zu gestalten.
Folgende Inhalte sind für Onlineshops verpflichtend:
Die AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kaufvertrag. Sie informieren Kunden zusammenfassend über wichtige Vertragsbestimmungen zu Lieferung, Gewährleistung im Schadensfall, möglichen Zahlungsarten oder Übernahme der Rücksendekosten.
Um Verstöße gegen die Vorgaben für AGB im Onlineshop zu vermeiden, können Shopbetreiber bestehende AGB prüfen lassen.
Damit Verbraucher wissen, mit wem sie einen Kaufvertrag eingehen, schreibt § 5 Telemediengesetz ein Impressum vor. Dieses beinhaltet wichtige Angaben wie Name und Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und die Rechtsform des Onlineshops.
Da Kunden vor dem Onlinekauf Artikel nicht begutachten können, gibt ihnen das Widerrufsrecht in allen EU-Staaten 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen und gegebenenfalls zurückzusenden.
Onlineshops müssen korrekt und sichtbar über das Widerrufsrecht aufklären.
Jeder, der innerhalb der EU einen Onlineshop für Privatkunden (B2C) betreibt, muss seit Januar 2016 auf die Online-Schlichtungsstelle der EU verlinken.
Außerdem müssen seit Februar 2017 Webshops mit mehr als 10 Angestellten darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle verweisen.
Onlineshops müssen in einer verständlichen und leicht zugänglichen Datenschutzerklärung über Art und Umfang der Datenerhebung sowie über die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Datenspeicherung und die Löschung der gespeicherten Daten aufklären.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden erlaubt – und nur, wenn sie der Kaufabwicklung dient.
Die digitale Welt bietet für Unternehmen Chancen und Risiken zugleich – nur wer sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält, schützt sein Unternehmen langfristig vor rechtlichen Konsequenzen.
Verbraucher sollen eine überlegte Kaufentscheidung treffen können. Dazu müssen Webshops u. a. folgende Informationen bereitstellen:
Der Gesetzgeber verpflichtet Online-Marktplätze ab 28.05.2022 zu erweiterten Informationspflichten. So sind Verbraucher u. a. über die Gewichtung von Rankings oder Bewertungen, Provisionen und Entgelte sowie die Vorkehrungen des Unternehmens zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen zu informieren. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich.
Bietet ein Onlineshop Waren- oder Dienstleistungen außerhalb von Deutschland an, sind die rechtlichen Verbraucherbestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.
Sie betreiben oder planen einen Onlineshop und sind unsicher, ob Ihre Website alle rechtlichen Anforderungen erfüllt?
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Da Webshops eine Vielzahl von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften zu beachten haben, kann die Einhaltung aller Vorgaben Schwierigkeiten bereiten. Wenn Sie Ihren Onlineshop prüfen lassen, können Sie diese Fehlerquellen rechtssicher vermeiden.
Fehler finden sich häufig in folgenden Bereichen:
Auch im Newsletter oder E-Mail-Marketing finden sich Fehlerquellen: Beachten Onlineshops beim Newsletterversand das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren nicht (Kunden müssen hier per zugesandtem Link erst bestätigen, dass sie den Newsletter wünschen), gilt das als unzulässiger Spam.
Damit Kunden einem Onlineshop vertrauen, ist Sicherheit ein entscheidender Faktor – 92 % der befragten Onlinekäufer gaben dies 2015 in einer Studie zu den Erfolgsfaktoren im E-Commerce an.
Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Inhalte wie Kontaktmöglichkeiten oder die Widerrufsbelehrung, kann dies unseriös wirken. Ein transparenter und sicherer Onlineshop führt dazu, dass Kunden sich wohlfühlen und gerne wiederkommen.
Ein rechtssicher überprüfter Webshop stellt sicher, dass kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherverbände oder Abmahnvereine ausbleiben. Nach einer Untersuchung des Händlerbunds haben 20 % aller Onlineshops innerhalb des Jahres 2020 mindestens eine Abmahnung erhalten.
Die Durchschnittskosten einer Abmahnung liegen 2020 laut Trusted Shops bei 1.790 € – besonders für kleine oder mittelständische Onlineshops eine enorme finanzielle Belastung. Wenn Shopbetreiber ihren Onlineshop prüfen lassen, sind Abmahnungen leicht vermeidbar.
Wurden Sie wegen einer Rechtsverletzung abgemahnt, muss der Onlineshop meist für die Zeit der Überarbeitung komplett offline gehen.
2014 die Muster-Widerrufsbelehrung, 2016 die Einführung der OS-Plattform, 2018 das Inkrafttreten der DSGVO, 2019 Änderungen zum Checkout-Prozess – innerhalb der letzten Jahre hat es zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Onlineshops gegeben.
Um rechtskonform alle Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen und Ihren Onlineshop verbraucherfreundlich und abmahnsicher zu gestalten, kann es hilfreich sein, den Onlineshop prüfen zu lassen.
Ein Anwalt kennt den aktuellsten Stand der Rechtsprechung und identifiziert und behebt typische Abmahnfallen. Durch die Überprüfung gewährleistet er, dass Ihr Onlineshop auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen ist und Verbraucher sich gut aufgehoben fühlen.
Folgendes kann ein Anwalt sicherstellen:
Ein Anwalt berücksichtigt bei der Webshop-Prüfung alle rechtlichen Anforderungen, die für Ihre angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie für Ihr Geschäftsmodell (B2C oder B2B) gelten.
Befindet sich Ihr Onlineshop noch im Aufbau, können Sie den Anwalt auch rechtssicher Ihr Impressum erstellen lassen sowie Ihre AGB erstellen lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wenn Sie Ihren Onlineshop prüfen lassen, entstehen Anwaltskosten, die vom Umfang der Prüfung abhängig sind und sich nicht pauschal beziffern lassen.
Einen Onlineshop prüfen zu lassen, kann jedoch günstiger sein, als eine Abmahnung zu erhalten oder Umsatzeinbußen hinzunehmen.
Haben Sie bereits eine Abmahnung für Ihren Webshop erhalten, sollten Sie darüber nachdenken, die beigefügte strafbewehrten Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben:
Unterzeichnende verpflichten sich damit zur Zahlung der vollen Abmahnungskosten und zur dauerhaften Unterlassung der Rechtsverletzung – bei erneutem Rechtsverstoß sind meist empfindliche Vertragsstrafen zu zahlen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abmahnung kann Sie dabei unterstützen, die Forderungen der Gegenseite rechtssicher zu Ihren Gunsten anzupassen.
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Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.