Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist
Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Wettbewerbsrecht Abmahnung Wettbewerbsrecht
Inhalt
  1. 1. Abmahnung unlauterer Wettbewerb: Rechtslage laut UWG
  2. 2. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wann liegt unlauterer Wettbewerb vor? | Beispiele
  3. 3. Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten: Was bedeutet das?
  4. 4. Abmahnung Wettbewerbsrecht: So reagieren Sie richtig
  5. 5. FAQ zur Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb
Ersteinschätzung erhalten

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist

Unternehmer müssen untereinander fair agieren und einen freien Wettbewerb zulassen. Wer sich nicht an das Wettbewerbsrecht hält, riskiert eine Abmahnung. Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz für die Benachteiligung im Wettbewerb verlangen. Was bei einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht droht, wenn man mit unfairen Mitteln den freien Wettbewerb am Markt verhindert.
  • Gründe für eine Abmahnung: irreführende Werbung, ignorierter Verbraucherschutz, Preisabsprachen.
  • Folgen der Wettbewerbsrecht-Abmahnung: Unterlassungserklärung und Schadensersatz-Forderungen.
  • Die Forderungen können aber zu hoch sein.
  • Ein Anwalt kann die Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG prüfen und die Folgen mindern.

1. Abmahnung unlauterer Wettbewerb: Rechtslage laut UWG

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet, dass Ihnen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen wird. Um im Falle einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung richtig zu reagieren, ist es wichtig, die rechtliche Grundlage zu kennen.

Was ist unlauterer Wettbewerb einfach erklärt?

Unlauterer Wettbewerb meint alle Handlungen, die im Zusammenspiel aller Marktteilnehmer unfair sind und Wettbewerber am Markt benachteiligen.

Was als unfairer Wettbewerb gilt, ist durch das Wettbewerbsrecht gesetzlich festgelegt. Es definiert Grundsätze für das Verhalten von Marktteilnehmern – quasi die Spielregeln für alle Unternehmer, die Teil des deutschen Wirtschaftssystems sind.

H3: Was besagt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Das UWG ist die Grundlage für einen fairen Wettbewerb am Markt. Das UWG spezifiziert und ergänzt die allgemeinen Regelungen des Wettbewerbsrechts.

Das UWG regelt z. B. Folgendes:

  • Welche Handlungen sind aggressiv und irreführend im Wettbewerb, sodass Marktteilnehmer benachteiligt werden?
  • Welche Arten der Werbung sind unfair und damit unzulässig im Wettbewerb?
  • Welche Vorgaben zum Verbraucherschutz sind einzuhalten (z. B. Widerrufsbelehrung in Verträgen)?
  • Welche Vorgaben zum Gesundheitsschutz (z. B. Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln) sind einzuhalten?

H3: Ist unlauterer Wettbewerb strafbar?

Ja, unlauterer Wettbewerb ist gemäß § 16 UWG strafbar:

„Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

H3: Wer unterliegt dem UWG?

Das UWG gilt für alle Marktteilnehmer. Das heißt: Alle Unternehmen bzw. Wettbewerber müssen sich an die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb halten. Zum einen lässt sich nur so ein fairer Wettbewerb sicherstellen, zum anderen können sich Unternehmen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Wettbewerbern wehren.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

Wer darf abmahnen laut Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung laut Wettbewerbsrecht darf jeder Mitbewerber am Markt aussprechen. § 2 UWG legt fest, wer Mitbewerber ist:

„Jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.“

Eine Wettbewerbrecht-Abmahnung können auch Unternehmer aus einer anderen Branche aussprechen (z. B. darf ein Unternehmen aus der Landwirtschaft gemäß Wettbewerbsrecht ein Unternehmen aus der TV-Branche abmahnen). Gleiches gilt für Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen stehen (z. B. darf ein Hersteller einen Endverkäufer abmahnen).

Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht ist bei einem Wettbewerbsverstoß immer möglich – egal welche Produkte oder Dienstleistungen das unfair agierende Unternehmen verkauft.

Nur Verbraucher selbst können keine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen. Sie dürfen sich aber an die Verbraucherschutzzentralen bzw. Interessenverbände wenden, die dann selbst eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung versenden können.

2. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wann liegt unlauterer Wettbewerb vor? | Beispiele

Wann unlauterer Wettbewerb vorliegt, regelt das Wettbewerbsrecht bzw. genauer das UWG.

Gründe und Beispiele für eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht:

  • Kein oder falscher Grundpreis
  • Missachtung der Vorschriften des Verpackungsgesetzes
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Kein Link zur OS-Plattform im Impressum
  • Fehlerhafte AGB-Klauseln
  • Irreführende Werbung
  • Irreführende Angaben zum Versand
  • Keine Warnhinweise bei Gefahrenstoffen
  • Keine oder falsche Kennzeichnungen (z. B. bei Textilien oder Lebensmitteln)
  • Übertriebene Behauptungen (z. B. „Der beste Anbieter für Betten“)
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. mit 14 Tagen Widerrufsrecht)
  • Einsatz unerlaubter Inhaltsstoffe (z. B. in Kosmetik)
  • Werbung mit nicht belegten gesundheitsbezogenen Aussagen

3. Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten: Was bedeutet das?

Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht bedeutet, dass ein Mitbewerber Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft und Sie für den unlauteren Wettbewerb zur Verantwortung ziehen möchte.

Was ist Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist der rechtliche Weg, Sie dazu zu bringen, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und für die Benachteiligung im Wettbewerb Schadensersatz zu zahlen.

Denn bei einem Wettbewerbsverstoß haben benachteiligte Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch sowie Anspruch auf Schadensersatz von Ihnen für das unfaire Verhalten am Markt.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet Folgendes:

  • Sie sollen eine Unterlassungserklärung
  • Ihnen wird eine Vertragsstrafe auferlegt, falls Sie noch einmal gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Sie sollen Schadensersatz für den Wettbewerbsverstoß zahlen.
  • Sie sollen die Anwaltskosten des Wettbewerbers bezahlen.

Aber: Der Vorwurf des Wettbewerbers bzw. seine Forderungen können unberechtigt sein. Der Schadensersatz kann zu hoch sein und die Unterlassungserklärung kann Sie zu sehr einschränken. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Abmahnung prüfen und einschätzen, ob die Forderungen berechtigt sind.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

4. Abmahnung Wettbewerbsrecht: So reagieren Sie richtig

Bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht ist es erst einmal wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und die Abmahnung von einem Anwalt prüfen lassen. Denn die Abmahnung kann unberechtigt sein bzw. zu hohe Forderungen bedeuten.

So können Sie vorgehen:

  1. Fristen prüfen.
  2. Anwalt kontaktieren.
  3. Nichts unterschreiben bzw. nichts bezahlen.
  4. Keinen Kontakt zum Wettbewerber aufnehmen.
  5. Abmahnung und Unterlassungserklärung prüfen lassen.
  6. Schadensersatz prüfen lassen.
  7. Anwaltskosten des Wettbewerbers prüfen lassen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Fristen beachten

Haben Sie eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung erhalten, müssen Sie verschiedene Fristen im Blick behalten:

  • Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung: Wird von dem Wettbewerber festgelegt, der Sie abmahnt. Üblich sind 1 bis 2 Wochen Zeit, um auf die Unterlassungserklärung zu reagieren.
  • Frist zur Zahlung der Abmahnkosten: In der Regel fordert der Abmahnende direkt die Kosten für die Wettbewerbsrecht-Abmahnung (Anwaltskosten) von Ihnen zurück und setzt Ihnen dafür eine Zahlungsfrist.
  • Frist für eine einstweilige Verfügung: Sie müssen auf die Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht reagieren – sonst droht eine einstweilige Verfügung gegen Sie. Nach Ablauf der Frist für die Unterlassungserklärung hat der Abmahnende 1 Monat Zeit, die Verfügung zu beantragen.
  • Verjährungsfrist: Sobald jemand einen Wettbewerbsverstoß von Ihnen bemerkt hat, muss er innerhalb von 6 Monaten eine Abmahnung schicken (§ 11 UWG). Wer länger als ein halbes Jahr wartet, hat keinen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz mehr.
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht prüfen lassen
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht prüfen lassen

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

5. FAQ zur Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb

Eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist der rechtliche Weg, um z. B. gegen irreführende Werbung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Kopie von Produkten durch einen Wettbewerber vorzugehen.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist z. B.:

  • Irreführende Werbung
  • Preisabsprachen
  • Marktmanipulation
  • Missbrauch einer Monopolstellung am Markt
  • Verhalten zulasten der Verbraucher (z. B. keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung)

Eine Wettbewerbsverzerrung meint, den Wettbewerb am Markt zugunsten eines oder mehrerer Teilnehmer anders darzustellen. Die Wettbewerbsverzerrung also eine Einschränkung des freien Wettbewerbs – sie ist aber ist nicht zwingend strafbar.

Ob eine Wettbewerbsverzerrung illegal ist, hängt davon ab, ob sie im Einzelfall als unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann. Die Grenze zwischen Wettbewerbsverzerrung und unlauterem Wettbewerb ist fließend.

Die Wettbewerbszentrale geht genauso wie Wettbewerber gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Sie reagiert auf Beschwerden von Privatpersonen und Unternehmen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
170 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.