Unternehmer müssen untereinander fair agieren und einen freien Wettbewerb zulassen. Wer sich nicht an das Wettbewerbsrecht hält, riskiert eine Abmahnung. Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz für die Benachteiligung im Wettbewerb verlangen. Was bei einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet, dass Ihnen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen wird. Um im Falle einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung richtig zu reagieren, ist es wichtig, die rechtliche Grundlage zu kennen.
Unlauterer Wettbewerb meint alle Handlungen, die im Zusammenspiel aller Marktteilnehmer unfair sind und Wettbewerber am Markt benachteiligen.
Was als unfairer Wettbewerb gilt, ist durch das Wettbewerbsrecht gesetzlich festgelegt. Es definiert Grundsätze für das Verhalten von Marktteilnehmern – quasi die Spielregeln für alle Unternehmer, die Teil des deutschen Wirtschaftssystems sind.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Das UWG ist die Grundlage für einen fairen Wettbewerb am Markt. Das UWG spezifiziert und ergänzt die allgemeinen Regelungen des Wettbewerbsrechts.
Das UWG regelt z. B. Folgendes:
Ja, unlauterer Wettbewerb ist gemäß § 16 UWG strafbar:
„Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das UWG gilt für alle Marktteilnehmer. Das heißt: Alle Unternehmen bzw. Wettbewerber müssen sich an die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb halten. Zum einen lässt sich nur so ein fairer Wettbewerb sicherstellen, zum anderen können sich Unternehmen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Wettbewerbern wehren.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Die Abmahnung laut Wettbewerbsrecht darf jeder Mitbewerber am Markt aussprechen. § 2 UWG legt fest, wer Mitbewerber ist:
„Jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.“
Eine Wettbewerbrecht-Abmahnung können auch Unternehmer aus einer anderen Branche aussprechen (z. B. darf ein Unternehmen aus der Landwirtschaft gemäß Wettbewerbsrecht ein Unternehmen aus der TV-Branche abmahnen). Gleiches gilt für Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen stehen (z. B. darf ein Hersteller einen Endverkäufer abmahnen).
Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht ist bei einem Wettbewerbsverstoß immer möglich – egal welche Produkte oder Dienstleistungen das unfair agierende Unternehmen verkauft.
Nur Verbraucher selbst können keine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen. Sie dürfen sich aber an die Verbraucherschutzzentralen bzw. Interessenverbände wenden, die dann selbst eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung versenden können.
Wann unlauterer Wettbewerb vorliegt, regelt das Wettbewerbsrecht bzw. genauer das UWG.
Gründe und Beispiele für eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht:
Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht bedeutet, dass ein Mitbewerber Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft und Sie für den unlauteren Wettbewerb zur Verantwortung ziehen möchte.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist der rechtliche Weg, Sie dazu zu bringen, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und für die Benachteiligung im Wettbewerb Schadensersatz zu zahlen.
Denn bei einem Wettbewerbsverstoß haben benachteiligte Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch sowie Anspruch auf Schadensersatz von Ihnen für das unfaire Verhalten am Markt.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet Folgendes:
Aber: Der Vorwurf des Wettbewerbers bzw. seine Forderungen können unberechtigt sein. Der Schadensersatz kann zu hoch sein und die Unterlassungserklärung kann Sie zu sehr einschränken. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Abmahnung prüfen und einschätzen, ob die Forderungen berechtigt sind.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht ist es erst einmal wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und die Abmahnung von einem Anwalt prüfen lassen. Denn die Abmahnung kann unberechtigt sein bzw. zu hohe Forderungen bedeuten.
So können Sie vorgehen:
Haben Sie eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung erhalten, müssen Sie verschiedene Fristen im Blick behalten:
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist der rechtliche Weg, um z. B. gegen irreführende Werbung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Kopie von Produkten durch einen Wettbewerber vorzugehen.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist z. B.:
Eine Wettbewerbsverzerrung meint, den Wettbewerb am Markt zugunsten eines oder mehrerer Teilnehmer anders darzustellen. Die Wettbewerbsverzerrung also eine Einschränkung des freien Wettbewerbs – sie ist aber ist nicht zwingend strafbar.
Ob eine Wettbewerbsverzerrung illegal ist, hängt davon ab, ob sie im Einzelfall als unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann. Die Grenze zwischen Wettbewerbsverzerrung und unlauterem Wettbewerb ist fließend.
Die Wettbewerbszentrale geht genauso wie Wettbewerber gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Sie reagiert auf Beschwerden von Privatpersonen und Unternehmen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.