Ein Fahrverbot kann richtig weh tun! Mehr noch: Es kann eine existenzielle Bedrohung darstellen. Zum Beispiel für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Flattert der Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot ins Haus, stellen sich Betroffene unter Umständen die Frage: „Kann ich das Fahrverbot umgehen?“. Die Antwort lautet: Ja. Ein Fahrverbot lässt sich manchmal abwenden. Dafür müssen Sie bei der Bußgeldbehörde rechtzeitig Einspruch einlegen und einen Härtefall nachweisen.
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Generell ist es sehr schwer, ein Fahrverbot zu umgehen. Das liegt daran, dass entsprechende Sanktionen einen erzieherischen Effekt für den Verkehrsteilnehmer haben sollen. Hinter einem Fahrverbot verbirgt sich hingegen meist ein schwererer oder gleich zahlreiche Delikte. Das Bußgeld und die Strafe sollen abschrecken und zukünftige Fehltritte unwahrscheinlicher machen.
Typische Delikte sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren, das Überfahren einer roten Ampel sowie Überschreitungen der Promillegrenze.
Ob ein Fahrverbot aufgehoben wird, prüfen die Bußgeldbehörden immer im Einzelfall.
Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate verhängt werden kann. Der festgelegte Zeitraum richtet sich in erster Linie nach der Schwere des Vergehens. Das einmonatige Fahrverbot erteilen die Bußgeldbehörden besonders oft. Zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Doch was bedeutet das eigentlich – ein Monat Fahrverbot? Das Fahrverbot berechnet sich nach der Kalenderzeit. Die Laufzeiten liegen deshalb zwischen 28 und 31 Tagen und lassen sich nicht pauschal benennen. Genauere Informationen zum Zeitraum finden Betroffene im Bußgeldbescheid.
Die Begriffe „Fahrverbot“ und „Führerscheinentzug“ werden oft synonym verwendet. Dabei ist ein Führerscheinentzug eine viel härtere Maßnahme. Wird der Führerschein entzogen, geschieht dies in der Regel dauerhaft – und nicht für einen festgelegten Zeitraum (Fahrverbot). Die Behörden entziehen einen Führerschein, wenn eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenkeit im Verkehr oder Unfallflucht sind Straftaten, die dem Führerscheinentzug vorausgehen. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wer als Verkehrsteilnehmer wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. Sofern innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Sie erlassen wurde, gelten Sie als Ersttäter – was mit gewissen Privilegien einhergeht.
Ersttäter haben innerhalb eines viermonatigen Zeitraums üblicherweise die Möglichkeit, den Start des Fahrverbots selbst zu wählen. Das Startdatum koordinieren Betroffene mit der Bußgeldstelle. Wiederholungstäter müssen hingegen damit rechnen, dass die Behörde das Startdatum des Fahrverbots festlegt.
Ein Fahrverbot zu umgehen, das wegen alkoholisierten Fahrens verhängt wurde, ist extrem schwierig. Sobald Autofahrer die gesetzliche Promillegrenze überschreiten, handeln sie nicht nur vorsätzlich, sondern begehen eine Straftat.
Verstoß |
Bußgeld/Geldstrafe |
Punkte |
Fahrverbot |
Lohnt sich Einspruch? |
bis 10 km/h |
20 € |
- |
Eher nein |
|
11–15 km/h |
40 € |
- |
Eher nein |
|
16–20 km/h |
60 € |
- |
Eher nein |
|
21–25 km/h |
100 € |
1 |
Prüfen lassen |
|
26–30 km/h |
150 € |
1 |
(1 Monat)* |
Prüfen lassen |
31–40 km/h |
200 € |
1 |
(1 Monat)* |
Prüfen lassen |
41–50 km/h |
320 € |
2 |
1 Monat |
Prüfen lassen |
51–60 km/h |
480 € |
2 |
1 Monat |
Prüfen lassen |
61–70 km/h |
600 € |
2 |
2 Monate |
Prüfen lassen |
über 70 km/h |
700 € |
2 |
3 Monate |
Prüfen lassen |
*Ein Fahrverbot sprechen die Bußgeldbehörden an Verkehrsteilnehmer aus, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kam.
Verstoß |
Bußgeld/Geldstrafe |
Punkte |
Fahrverbot |
Lohnt sich Einspruch? |
Rotlichtverstoß (Ampel bei “Rot” überfahren” |
90 € |
1 |
Prüfen lassen |
|
… andere gefährdet |
200 € |
2 |
1 Monat |
Prüfen lassen |
… Sachschaden verursacht |
240 € |
2 |
1 Monat |
Prüfen lassen |
Rotlichtverstoß (Rotphase seit >1 Sekunde) |
200 € |
2 |
Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren |
Prüfen lassen |
… andere gefährdet |
320 € |
2 |
Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren |
Prüfen lassen |
… Sachschaden verursacht |
360 € |
2 |
Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren |
Prüfen lassen |
Ampel mit grünem Rechts-Pfeil überfahren, ohne vorher zu halten |
70 € |
1 |
Prüfen lassen |
|
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert |
100 € |
1 |
Prüfen lassen |
|
… andere gefährdet |
100 € |
1 |
Prüfen lassen |
|
über 70 km/h |
120 € |
1 |
Prüfen lassen |
Für Wiederholungstäter kann es sehr schwer werden, sich dem Fahrverbot zu entziehen. Besser kann es für Verkehrssünder ausssehe, die sich im Straßenverkehr in der letzten Zeit kaum etwas zu Schulden haben kommen lassen. Wenige Punkte in Flensburg sind deshalb eine hilfreiche Voraussetzung, um ein Fahrverbot zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu behalten.
Wichtig: Sie müssen rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – nämlich bevor dieser rechtskräftig wird. Es gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Versäumen Sie den Einspruch, besteht keine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen.
Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Verkehrsteilnehmer im Härtefall. Dafür müssen sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und Ihnen infolge des Fahrverbots eine Job-Kündigung droht.
Dies gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und unter Umständen auch für Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis vor großen Problemen stehen. Auch wenn Sie pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen, könnten Sie persönliche Härte geltend machen.
Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot zu umgehen, ist möglich – aber auch kompliziert. Hat das Fahrverbot aber gravierende Folgen für den Lebensalltag – etwa weil der Job auf dem Spiel steht oder die Pflege von Angehörigen nicht mehr zu bewältigen ist –, kann ein sogenannter Härtefall Mandanten vor dem Fahrverbot bewahren.
Dass Sie den PKW dafür nutzen, um zu Ihrer Arbeitsstelle zu gelangen, gilt in der Regel noch nicht als ausreichende Begründung für einen Härtefall. Denn: Sie könnten den Bus oder andere öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.
Kurz gesagt: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass das Fahrverbot für Sie eine unzumutbare Härte darstellt. Dies verlangt eine detaillierte, nachvollziehbare Beschreibung. Unter Umständen sind Unterlagen und Dokumente vonnöten, die Ihre Sichtweise stützen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Wenn dem Fahrverbot äußerst verantwortungsloses Verhalten zugrunde liegt, ist der Führerschein meist weg.
Anders sieht es bei sogenanntem Augenblicksversagen aus, das als leichte Fahrlässigkeit gilt. Der Gedanke dahinter: Niemand ist perfekt! Wenn beispielsweise Verkehrsschilder fehlerhaft platziert oder nicht einsehbar sind, könnte die Bußgeldbehörde Ihr Vergehen womöglich als Augenblicksversagen auslegen.
Ein weiterer typischer Fall von Augenblicksversagen ist der sogenannte Mitzieheffekt.
Das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Denn: Sinn und Zweck des Fahrverbotes ist es, betroffene PKW-Fahrer zu sanktionieren – und erzieherisch zu wirken.
Voraussetzungen für die Umwandlung in eine höhere Geldbuße:
Voraussetzung für eine Umwandlung in eine Geldstrafe ist, dass Sie dem Bußgeldbescheid rechtzeitig widersprechen und nachvollziehbar darstellen können, dass ein Härtefall vorliegt.
Nein. Es ist ausgeschlossen, ein Fahrverbot auf einen Dritten zu übertragen. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, einen anderen Fahrer anzugeben – dies gilt als strafbarer Täuschungsversuch! Die Höchststrafe liegt bei 5 Jahren Haft.
Es ist grundsätzlich äußerst schwierig, ein Fahrverbot zu umgehen. Noch schwieriger kann es ohne Anwalt werden. Sie müssen bei der Schilderung Ihres individuellen Falles gegenüber der Behörde sehr dezidiert vorgehen.
Um sich rechtlich beraten zu lassen, können Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Fahrverbot zurate ziehen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Das Fahrverbot wird erhält derjenige, der wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstoßen hat. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden, die nichts mit der Tat zu tun haben. Eine Umgehung des Fahrverbots ist auf diesem Weg also nicht möglich.
Ist der Führerschein zwingend notwendig, um Ihren Beruf auszuüben, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Um diesen geltend zu machen, müssen Sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie können sich dafür von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen lassen: Dieser kann im Umgang mit der zuständigen Behörde dabei helfen, in Ihrem Fall aufzuzeigen, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.
Ja. Bei einem Fahrverbot räumt Ihnen die Behörde in der Regel eine Frist von 4 Monaten ein, innerhalb der Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Die 4 Monate beginnen, sobald der Bescheid rechtswirksam ist. Der Gesetzgeber gibt Ihnen damit die Möglichkeit, das Fahrverbot in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie vielleicht aufgrund von Urlaub eher auf den Führerschein verzichten können.