Der Führerscheinentzug bedeutet: Der Führerschein ist weg. Aber: Sie können die Sperrfrist verkürzen oder Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis einlegen.
Wie Sie am besten reagieren, kann ein Anwalt mit Blick auf Ihre individuelle Situation einschätzen.
Der Führerscheinentzug bedeutet: Ihr Führerschein ist ungültig. Die Scheckkarte ist weg, vor allem aber verlieren Sie die Fahrerlaubnis für eine Kraftfahrzeugklasse. Sie dürfen in der Regel für 6 Monate oder länger nicht mehr ans Steuer.
Nach dieser sogenannten Sperrfrist müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Führerscheinbehörde kann Ihnen dafür Auflagen geben – z. B. eine MPU oder Nachschulung nach Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.
Der Begriff Führerscheinentzug wird oft auch gebraucht, wenn Behörden ein Fahrverbot angeordnet haben. Entzug und Verbot bedeuten aber unterschiedliche Konsequenzen:
Der Führerscheinentzug scheint endgültig. Aber: Sie können sich wehren.
Das können Sie tun:
Weil die Rechtsmittel bei Führerscheinentzug begrenzt sind und mit einem Verlust der Fahrerlaubnis viel auf dem Spiel steht, kann die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein.
Der Anwalt kann Ihren individuellen Fall prüfen und weiß dann, was möglich ist, um die Folgen eines Führerscheinentzugs gering zu halten. Er kann Widerspruch und Beschwerde für Sie formulieren und fristgerecht einreichen. Zusätzlich kann er die Optionen zur Verkürzung der Sperrfrist prüfen, damit Sie die Fahrerlaubnis schneller wieder erhalten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen und das mögliche Vorgehen.
Je nachdem, ob die Führerscheinbehörde oder ein Gericht den Führerscheinentzug entschieden hat, müssen Sie Widerspruch oder Beschwerde einlegen, um den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis vielleicht noch abzuwenden.
Ein Einspruch ist bei Führerscheinentzug rechtlich nicht möglich. Denn gegen ein Gerichtsurteil können Sie nur Beschwerde einlegen. Gegen eine behördliche Entscheidung ist nur ein Widerspruch möglich.
Bleiben Widerspruch bzw. Beschwerde erfolglos, könnten Sie zumindest die Sperrfrist ohne Führerschein noch verkürzen.
Denn: Nach 3 Monaten Führerscheinentzug kann die Sperrfrist vom Gericht aufgehoben werden. Voraussetzung: Sie können die Teilnahme an Schulungsangeboten wie z. B. einem Aufbauseminar und die Besserung Ihres Verhaltens im Straßenverkehr nachweisen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen und das mögliche Vorgehen.
Den Antrag auf Neu-Erteilung dürfen Sie wegen der Bearbeitungsdauer bei der Führerscheinstelle bereits nach 3 Monaten Sperrfrist stellen
So geht es weiter, wenn der Führerschein weg ist:
1. Auflagen erfüllen: Die Führerscheinbehörde kann z. B. den Nachweis einer erfolgreich absolvierten MPU von Ihnen fordern, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren sind. Auch eine Nachschulung in der jeweiligen Fahrzeugklasse ist möglich.
2. Sperrfrist abwarten: Während der Sperrzeit dürfen Sie nicht ans Steuer – sonst machen Sie sich für Fahren ohne Führerschein strafbar. Frühestens nach einer Frist von 3 Monaten können Sie den Führerschein neu beantragen.
3. Antrag auf Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis stellen: Dazu müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle Unterlagen einreichen:
Sie können auf Verjährung setzen – denn auch ein Führerscheinentzug verjährt.
Bei folgenden Promille-Werten ist der Führerschein weg:
Beim Konsum harter Drogen wie Kokain oder Speed wird der Führerschein entzogen – auch wenn sich nur noch geringe Mengen feststellen lassen und der Konsum bereits mehrere Tage zurückliegt.
Bei Cannabiskonsum am Steuer kommt es auf den Einzelfall an, ob der Führerschein weg ist. Einen einmaligen oder gelegentlichen Cannabiskonsum bestrafen Behörden womöglich milder; trotzdem gilt: Mit mehr als 1 Nanogramm/ml im Blut kann der Führerschein riskiert man den Führerscheinentzug.
Folgende Verkehrsstraftaten können einen Führerscheinentzug bedeuten:
Ab wie vielen Punkten tatsächlich der Führerscheinentzug droht, hängt davon ab, ob das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuvor eine Ermahnung (bei 5 Punkten) bzw. eine Verwarnung (bei 7 Punkten) ausgesprochen hat.
Erhalten Sie keine Ermahnung bzw. Verwarnung, muss die Behörde Ihren Punktestand um jeweils 1 Punkt reduzieren. In diesem Fall darf Ihnen der Führerschein nicht entzogen werden.
Der Führerschein kann entzogen werden, wenn man während der Probezeit 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße begeht.
Vor dem Führerscheinentzug verlängert die Behörde die Probezeit beim ersten A-Verstoß bzw. dem zweiten B-Verstoß.
Wer als Fahranfänger seinen Führerschein verliert, muss mit einer Sperrfrist von bis zu 5 Jahren rechnen. Nach der Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit von vorne.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.