Ergibt die Abstandsmessung, dass ein Fahrer den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat, verlangt die Behörde ein Bußgeld – oder verhängt ein Fahrverbot. Doch die Bescheide können Fehler enthalten: Ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft, können Betroffene gegen das Bußgeld bzw. Fahrverbot vorgehen, sofern sich ein Bescheid als fehlerhaft herausstellt.
Ein angemessener Sicherheitsabstand verhindert Unfälle – z. B. wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Mit der Abstandsmessung prüfen die Behörden, ob Fahrer den Mindestabstand einhalten.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine genaue Angabe dazu, wie viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug notwendig ist.
Es gilt: Der Sicherheitsabstand ist so groß zu halten, dass der Fahrer in jeder Situation bremsen kann, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.
Ein Richtwert für den Abstand ist der halbe Tachowert. Das bedeutet z. B.: Bei 100 km/h gilt ein Mindestabstand von 50 Metern.
Für LKW-Fahrer gilt aufgrund des längeren Bremsweges Folgendes: Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten.
Mit der Sekunden-Regel können Sie als PKW-Fahrer feststellen, ob Sie ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Als Faustformel gilt: Innerorts mindestens 1 Sekunde, außerorts 2 Sekunden. Bei schlechten Wetterverhältnissen durch Regen oder Schnee sollten Sie den Abstand zum Vordermann vergrößern.
Am häufigsten sind der Abstandsblitzer oder die Videoaufzeichnung mit der Videoabstandsmessanlage (kurz VAMA) im Einsatz – sie sind über der Autobahn an Brücken installiert:
Auch die Polizei führt Abstandsmessungen z. B. mit Lasern durch. Dafür nutzt sie speziell ausgerüstete Polizeiautos, die an der Autobahn oder Landstraße stehen:
In seltenen Fällen schätzt ein Polizist den Abstand nach Augenmaß. Dabei fahren die Beamten selbst in einem Auto und beobachten so den Abstand zwischen den anderen Fahrzeugen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Polizisten den Abstand über eine Strecke von mindestens 600 Metern beobachten. Dieses Messverfahren ist jedoch sehr fehleranfällig, weil sich die Polizisten dabei leicht verschätzen können.
Die Toleranz ist ein bestimmter Wert, den die Behörde von der Messung abzieht, um damit Ungenauigkeiten der Messung auszugleichen. In manchen Fällen liegt nach dem Toleranzabzug kein Abstandsverstoß mehr vor.
In der Regel gilt bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h bzw. bei mehr als 100 km/h 3 %. Schätzt ein Beamter den Abstand, ist die Fehleranfälligkeit sehr hoch, sodass der Toleranzabzug 20–30 % beträgt – schließlich verlässt sich der Beamte bei der Abstandsmessung nur auf sein Augenmaß und nicht auf technische Systeme.
Beispiel: Die Abstandsmessung ergibt einen Abstand von 40 Metern bei einer Geschwindigkeit von 83 km/h. Nimmt die Behörde einen Toleranzabzug von 3 km/h vor, beträgt der Abstand 40 Meter bei 80 km/h.
In diesem Fall ist kein Bußgeld fällig, da der Abstand laut dem halben Tachoabstand bei 80 km/h genau 40 Meter betragen muss.
Abstandsmessungen können ungenau oder falsch sein. Trotzdem können Bußgeld oder Fahrverbot folgen – obwohl Sie den Sicherheitsabstand eingehalten haben.
Sie möchten einen Bescheid prüfen lassen oder anfechten? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Verkehrsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben, drohen laut Bußgeldkatalog verschiedene Strafen.
Dabei gilt: Je höher die Geschwindigkeit ist, bei der der Abstand nicht eingehalten wurde, desto höher ist die Strafe.
Zur Erklärung: Im folgenden Auszug aus dem Bußgeldkatalog sind die Abstandsunterschreitungen aufgelistet. Ausgangswert ist immer der halbe Tachowert – bei einem Abstandsverstoß ist der Abstand geringer als dieser Wert.
Geschwindigkeit |
Abstand |
Bußgeld |
Punkte in Flensburg |
Fahrverbot |
Bis 80 km/h |
Weniger als 40 m |
25–35 € |
- |
- |
Über 80 km/h |
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 € |
1 Punkt |
- |
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 Punkt |
- |
|
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 € |
1 Punkt |
- |
|
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 € |
1 Punkt |
- |
|
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 € |
1 Punkt |
- |
|
Über 100 km/h |
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 € |
1 Punkt |
- |
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 Punkt |
- |
|
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 € |
2 Punkte |
1 Monat |
|
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 € |
2 Punkte |
2 Monate |
|
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 € |
2 Punkte |
3 Monate |
|
Über 130 km/h |
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 Punkt |
- |
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
180 € |
1 Punkt |
- |
|
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
240 € |
2 Punkte |
1 Monat |
|
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
320 € |
2 Punkte |
2 Monate |
|
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
400 € |
2 Punkte |
3 Monate |
Ein Einspruch gegen die Abstandsmessung ist immer dann sinnvoll, wenn die Messung oder der Bescheid fehlerhaft ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Folgende Messfehler verhindern eine genaue Messung des Tachoabstands – ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Abstandsunterschreitung ist erfolgversprechend:
Indem ich Akteneinsicht beantrage, kann ich genauere Informationen zur Verkehrssituation erlangen und mögliche Angriffspunkte für die Anfechtung ausfindig machen. So lässt sich einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Schert ein Fahrzeug direkt vor Ihnen ein oder wechseln Sie die Spur, ist die Messung oft falsch – wurde deswegen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kann ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll sein.
Das gilt auch, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich stark bremst und der Abstand deswegen kurzzeitig zu gering ist.
Der Bescheid der Behörde kann Fehler aufweisen, welche einen Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll erscheinen lassen:
Ihren Widerspruch gegen die Abstandsmessung müssen Sie mit aussagekräftigen Beweisen belegen. Dabei helfen Ihnen z. B. Messprotokolle oder Videoaufzeichnungen der Polizei. Sie können Messprotokolle und Videos in der Regel selbst anfordern. Da der Nachweis von Messfehlern nicht leicht ist, kann Sie ein Anwalt für Kfz-Recht unterstützen.
Er kann Ihren Bußgeldbescheid und die Akten der Behörde prüfen. Er kann die technische Prüfung der Messgeräte veranlassen und alle Beweise für die Ungültigkeit der Abstandsmessung sicherstellen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten und verhindert oder mildert so die Strafe. Das gilt auch bei vermeintlich aussichtslosen Fällen, wie folgende Beispiele zeigen:
Ein LKW-Fahrer ist 70 km/h gefahren und hätte einen Sicherheitsabstand von 50 Metern einhalten müssen. Die Abstandsmessung ergibt einen Abstand von 44,3 Metern – 5,7 Meter zu wenig.
Die Behörde orientierte sich am Bußgeldkatalog und legte ein Bußgeld von 100 € und ein einmonatiges Fahrverbot fest. Der Fahrer widersprach der Abstandsmessung.
Der Anwalt des LKW-Fahrers begründet den Einspruch damit, dass die Strafe ungerechtfertigt sei. Der Grund: Fahrer können den Abstand nicht exakt nachmessen, sondern nur schätzen – dabei können sie sich verschätzen.
Das Urteil: Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf 35 € und nahm das Fahrverbot zurück.
Ein Autofahrer hat den Abstand nicht eingehalten. Die Behörden verhängten ein Fahrverbot gegen den Fahrer.
Der Anwalt des Autofahrers begründete den Einspruch damit, dass das Fahrverbot eine Existenzbedrohung darstelle. Sein Arbeitgeber bestätigte ihm schriftlich, dass er seinem Angestellten im Falle eines Fahrverbotes kündigt.
Das Urteil: Das Gericht nahm das Fahrverbot mit der Begründung zurück, dass ein Fahrverbot keine Existenzbedrohung sein darf. Obwohl die Abstandsmessung also nachweisen konnte, dass der Autofahrer den Abstand nicht eingehalten hat, wurde kein Fahrverbot verhängt.
Der Beschuldigte wurde geblitzt, da er den Abstand nicht eingehalten hat. Aufgrund der Abstandsunterschreitung drohen ihm ein Bußgeld von 160 € und ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Anwalt des beschuldigten Fahrers erklärte, dass das vorausfahrende Fahrzeug auf der linken Spur der Autobahn plötzlich bremste – daher sei der Abstandsverstoß nicht seine Schuld.
Das Urteil: Das Gericht ließ strafmildernde Umstände gelten und sah vom Fahrverbot ab. Das Bußgeld wurde jedoch auf 500 € erhöht, da der beschuldigte Fahrer den Abstand zu seinem langsameren Vordermann hätte verringern müssen, um den angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Damit die Behörde Ihren Widerspruch nicht ablehnt, können Sie einige Dinge beachten.
Grundsätzlich sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen, bevor Sie einem Bußgeldbescheid widersprechen können:
Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie den Widerspruch bei der zuständigen Behörde einreichen – das ist in der Regel die, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Zwei Möglichkeiten für den Widerspruch gibt es:
Im Internet gibt es zahlreiche Muster für einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach einer Abstandsmessung. Diese enthalten standardisierte Klauseln, die Ihrem individuellen Einzelfall selten gerecht werden und Fehler bei der Messung nur schwer beweisen können. Wenn Sie sich unsicher bezüglich Ihres Einspruchs sind, bietet sich anwaltliche Unterstützung an.
Ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung ist nur innerhalb einer kurzen Frist möglich. Binnen 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides muss der Einspruch bei der Behörde eingehen.
Haben Sie den Bescheid als Einschreiben erhalten, beginnt die Frist mit dem Tag der Annahme – anderenfalls 3 Tage nach dem Absendedatum.
Versäumen Sie die Frist, sind der Bescheid und die Strafe rechtskräftig. Auch wenn die Abstandsmessung fehlerhaft ist, kann in diesem Fall auch ein Anwalt nichts mehr für Sie tun.
Es besteht kein Anwaltszwang, um nach einer Abstandsmessung einem Bußgeldbescheid zu widersprechen – das gesamte Einspruchsverfahren können Sie im Grunde allein bewältigen.
Juristische Unterstützung kann sinnvoll sein:
Da sich Fehler in Bescheiden oder bei der Abstandsmessung nur schwer nachweisen lassen, fordert der Anwalt zunächst alle relevanten Akten bei der Behörde an. Auf Grundlage der Messprotokolle oder der Videoaufzeichnung prüft er den Bescheid und kann so Fehler nachweisen.
Außerdem übernimmt ein Anwalt die Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde für Sie und kann das Verfahren beschleunigen. Die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs erhöhen sich, weil Behörden in der Regel nicht an einem langwierigen Rechtsstreit interessiert sind.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gut, erhalten Sie ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Legen Sie nach einer Abstandsmessung eigenständig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fallen – bis auf Porto – keine Kosten an.
Entscheiden Sie sich wegen besserer Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs dafür, einen Anwalt einzuschalten, sind damit Anwaltskosten verbunden. Landet Ihr Widerspruch vor Gericht, kommen noch Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten dazu.
Diese Kosten sind abhängig vom individuellen Einzelfall und lassen sich daher nicht pauschal bestimmen.
Ist Ihr Einspruch gegen die Abstandsmessung erfolgreich, übernimmt der Staat sämtliche Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, bezahlt diese das Einspruchsverfahren. Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten trägt, stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie.
Die Straßenverkehrsordnung sieht keine genauen Regelungen zum Abstand vor, der im Straßenverkehr eingehalten werden muss. Als Faustregel gilt hier der halbe Tachostand. Die Rechtsprechung legt den Sicherheitsabstand dabei rechnerisch so fest, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht weniger als 5/10 des halben Tachowerts betragen darf – das wäre bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern.
Meistens wird eine Abstandsmessung durch spezielle Messgeräte vorgenommen, die auf Brücken angebracht werden. Auf der Straße oder Autobahn befinden sich spezielle Messpunkte dafür, die bei der Ermittlung des korrekten Fahrzeugabstands helfen. Die Messgeräte dienen dann auch dazu, den Abstandsverstoß zu dokumentieren. Als Autofahrer bemerken Sie von der Abstandsmessung nichts: Ein Verstoß wird nicht wie bei Geschwindigkeitsverstößen mittels Blitzer angezeigt.
Die Strafen für einen Verstoß gegen die Abstandsregeln sind davon abhängig, wie schnell Sie unterwegs waren und wie die Abstandsunterschreitung konkret ausgefallen ist. Erhalten Sie einen Bescheid im Nachgang der Abstandsmessung, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Begründung des Widerspruchs helfen, über die Akteneinsicht Details zu Ihrem Fall erfahren und Fehler im Messverfahren aufdecken.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.