Lebensversicherungen, einst die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge, werfen heute kaum noch Rendite ab. Durch Kündigung vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ist teuer. Aber: Viele Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können Formfehler aufweisen. Betroffene Kunden haben ein ewiges Widerrufsrecht: Sie können die Lebensversicherung rückabwickeln und haben Anspruch auf Auszahlung sämtlicher bislang geleisteter Beiträge plus Zinsen.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Kapitallebensversicherungen waren in Deutschland einst eine lukrative Form der Altersvorsorge, haben aber deutlich an Attraktivität eingebüßt: Die Rendite liegt heute deutlich unter den Prognosen der Versicherer.
Grund dafür sind der niedrige Garantiezins sowie ausbleibende Überschussbeteiligungen in Kombination mit teuren Abschlussprovisionen und hohen Verwaltungsgebühren.
Jährlich legt das Bundesfinanzministerium einen verbindlichen Garantiezins (s. Grafik unten) fest. Er entscheidet, welche Verzinsung Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens garantieren müssen.
Es gilt immer der Garantiezins des Jahres, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Verzinst wird nur der Sparanteil, also die Einzahlungen abzüglich Provisionen, Verwaltungsgebühren und Versicherungsleistungen (z. B. Todesfallschutz).
Lebensversicherungen haben sich teilweise sogar zum Verlustgeschäft entwickelt: Viele Verträge sind heute weniger wert, als die Summe der bis dato eingezahlten Prämien.
Um die Verluste zu minimieren und das gebundene Kapital in alternative Anlageformen zu investieren, möchten viele Versicherte aus dem Vertrag aussteigen.
Wer sein Widerrufsrecht nutzt, um eine verlustreiche Lebensversicherung rückabzuwickeln, kann deutlich höhere Beträge von seinem Versicherer erstattet bekommen als bei einer vorzeitigen Kündigung.
Haben Sie Anspruch auf Widerruf und Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung?
advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Versicherungsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Häufig haben Versicherungsunternehmen in dieser Zeit ihren Kunden bei Vertragsabschluss
Kunden haben in diesem Fall das Recht, ihre Verträge zu widerrufen und rückabzuwickeln – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).
Es gibt keine Widerrufsfrist für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung. Das Widerrufsrecht gilt unbefristet – und sogar rückwirkend: Auch Kunden, die ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben und ausgezahlt wurden, können ihr Widerrufsrecht nachträglich in Anspruch nehmen und eine Nachzahlung einfordern.
Die vorzeitige Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags kann sehr teuer sein. Die Versicherungsgesellschaft erhebt dafür hohe Stornokosten und zahlt nur den sogenannten Rückkaufswert aus.
Der Rückkaufswert beträgt in der Regel weniger als die Summe der bislang eingezahlten Prämien – ein Verlust für den Versicherungsnehmer.
Anders verhält es sich, wenn Versicherte ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. In diesem Fall darf der Versicherer keine Stornokosten berechnen und muss auch die Vertriebs- und Provisionskosten vollständig erstatten.
Bei einer Rückabwicklung des Vertrags haben Versicherungsnehmer Anspruch auf
Der Risikoanteil umfasst alle Kosten, die während der Laufzeit des Vertrages kalkulatorisch für die Finanzierung der Versicherungsleistungen (vorwiegend Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsabsicherung) angefallen sind.
Beispiel:
Sie haben eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer monatlichen Einzahlung von 200 Euro und einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Nach 13 Jahren möchten Sie den Vertrag wegen geringer Rendite auflösen.
Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert erstattet, der sich auf etwa 15.000 Euro belaufen kann. Der Verlust beträgt also rund die Hälfte des eingezahlten Kapitals.
Machen Sie hingegen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und lassen den Vertrag rückabwickeln, muss der Versicherer Ihnen sämtliche eingezahlten Beiträge (rund 31.000 Euro) plus Zinsen zurückzahlen.
In der Theorie können Betroffene ihre Lebensversicherung auf eigene Faust widerrufen. Im Internet finden sich Online-Rechner und Vorlagen für Musterschreiben, mit denen Versicherte ihre Ansprüche beim Versicherer anzeigen können.
Die Praxis zeigt allerdings, dass viele Versicherer die Rückabwicklung von Verträgen pauschal zurückweisen oder aber einen deutlich zu geringen Betrag auszahlen, der sich im Bereich des Rückkaufswerts bewegt.
Wer seinem noch laufenden, bereits gekündigten oder schon ausgezahlten Versicherungsvertrag widersprechen und Ansprüche effektiv und in voller Höhe durchsetzen möchte, setzt daher am besten auf professionelle Unterstützung.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Sie erfahren,
Ist juristisches Vorgehen sinnvoll, weil Ihnen eine Rückzahlung zusteht, erhalten Sie ein Festpreisangebot. Darin listet der Anwalt alle Kosten transparent auf, die anfallen, um Ihre Forderungen schnell und vollständig durchzusetzen.
Setzen Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche mithilfe eines Anwalts außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess gegen Ihren Lebensversicherer durch, muss die Gegenseite alle Ihnen entstandenen Kosten tragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Anwaltshonorar und mögliche Gerichtskosten auszulagern. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Anbieter.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.