Sturmschäden an Haus oder Auto bringen immer eine finanzielle Belastung für die Eigentümer mit sich. Häufig können sich diese dann nicht auf ihre Versicherung verlassen – eine Kostendeckung wird abgelehnt. Welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten, welche Versicherung für Schäden am Wohnhaus zuständig ist und wie Sie auf die Ablehnung der Zahlung von der Versicherung reagieren können, wird in diesem Beitrag erklärt.
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Hat ein Sturm einen Schaden am Eigentum des Versicherten verursacht, muss dieser aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Was Betroffene tun können und welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten, wird im folgenden Kapitel erklärt.
Grundsätzlich haben Versicherte eine Nachweispflicht. Das bedeutet, sie müssen
nachweisen. Die grundsätzliche Voraussetzung für die Schadensregulierung ist demnach eine Schadensmeldung – darin müssen bestimmte Informationen enthalten sein und sie muss fristgerecht (also ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht werden.
Inhalt der Schadensmeldung
Folgende Informationen können in die Schadensmeldung aufgenommen werden:
Frist für die Schadensmeldung
Ist ein Sturmschaden entstanden, können Versicherte schnell reagieren. Im Versicherungsvertrag ist in der Regel eine Frist festgelegt, innerhalb der die Schadensmeldung eingegangen sein muss. Diese beträgt häufig drei Tage – verlangt die Versicherung eine unverzügliche Schadensmeldung, muss diese bis zum nächsten Werktag nach dem Schadensfall eingegangen sein.
Innerhalb dieser Frist muss die Schadensmeldung postalisch oder online bei der Versicherung eingereicht werden. Entscheiden Sie sich für den Postweg, kann das Schreiben mit Rücksendeschein versendet werden – so können Sie sicher sein, dass die Meldung bei Ihrer Versicherung eingegangen ist.
Für die Schadensregulierung bei Sturmschäden ist neben der Schadensmeldung die Windstärke entscheidend – grundsätzlich muss diese bei mindestens 8 Beaufort (= mind. 62 km/h) gelegen haben, damit die Versicherung von einem Sturm ausgeht. Für den Nachweis der Windstärke genügt in der Regel der Verweis auf ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft. Alternativ können sich Versicherte bei der Hotline des Deutschen Wetterdienstes oder im Internet über die Windstärke informieren und sich diese bestätigen lassen.
Zusammengefasst müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherung den Sturmschaden bezahlt:
Sind die Bedingungen für eine Schadensregulierung erfüllt, aber die Versicherung zahlt nicht, kann der Versicherungstarif geprüft werden. Da es keine einzelne Sturmschaden-Versicherung gibt, ist es abhängig vom beschädigten Gegenstand, welche Versicherung zuständig ist.
Sturmschäden am Wohnhaus werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Hier ist es wichtig, dass der Versicherungstarif auch für Schäden gilt, die durch einen Sturm verursacht wurden. Diese Versicherung ist dann z. B. für abgedeckte Dächer oder umgestürzte Schornsteine zuständig. Welche konkreten Schadensfälle eine Wohngebäudeversicherung übernimmt und welche nicht, lesen Sie in unserem Beitrag Gebäudeversicherung zahlt nicht.
Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Garagen können zusätzlich versichert werden – das muss beim Abschluss der Versicherung allerdings explizit gefordert werden.
Sonderfall: Häuser in der Bauphase
Ist ein Haus noch nicht fertiggestellt, greift bei einem Sturmschaden die Bauleistungsversicherung. Diese sichert nicht nur den Rohbau ab, sondern auch Baumaterialien, die sich auf der Baustelle befinden. Zudem werden von dieser Versicherung die Handwerkerleistungen bezahlt, die zur Reparatur des Schadens notwendig sind.
Ausführliche Informationen zu Schäden an Häusern in der Bauphase, wo der Unterschied zum Baumangel liegt und wie Sie dafür Schadensersatz geltend machen können, erfahren Sie in unserem Beitrag „Bauschaden“.
Hat ein Sturm z. B. das Dach abgedeckt und daraufhin Schäden im Inneren des Gebäudes verursacht, werden die Kosten dafür von der Hausratversicherung übernommen. In der Regel sind auch Gegenstände außerhalb des Hauses wie z. B. Gartenmöbel und Skulpturen durch eine Hausratversicherung geschützt, jedoch können Versicherungen einen Sturmschaden ausklammern – ob diese Einschränkung besteht, ist im Versicherungstarif festgehalten.
Bei Sturmschäden an Autos ist entweder die Voll- oder Teilkaskoversicherung zuständig. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur Sturmschäden ab Windstärke 8 – eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden bei einer geringeren Windstärke ab.
Grundsätzlich können Schäden von umherfliegenden Gegenständen bei der Versicherung gemeldet werden. Werden die Kosten von der Versicherung übernommen, muss der Versicherte lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Stürzt ein Baum von einem Nachbargrundstück auf das Auto, wird die Versicherung nach der Schadensregulierung unter Umständen den Besitzer des Grundstücks in Regress nehmen, falls er seine Sicherungspflicht verletzt hat und daher für den Schaden aufkommen muss – dann kann der Autobesitzer auch unmittelbar Schadensersatz geltend machen, um seine KFZ-Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen.
Wie die Sicherungspflicht bei Bäumen erfüllt werden kann und welche Versicherung den Schaden durch einen umgestürzten Baum bezahlt, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Welche Versicherung den von einem umgestürzten Baum verursachten Sturmschaden zahlt, ist davon abhängig, auf wessen Grundstück dieser steht. Stürzt der Baum auf das eigene Grundstück, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese übernimmt ggf. die Reparatur des Hauses, aber auch die Entsorgung des Baumes, wenn dieser z. B. Schäden im Garten verursacht hat.
Stürzt der Baum auf ein Nachbargrundstück und verursacht dort Schäden, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Versicherungen prüfen vor einer Schadensregulierung allerdings, ob der Eigentümer überhaupt für das Umstürzen des Baumes verantwortlich gemacht werden kann. Das ist nicht möglich, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist – dafür muss er den Baum mindestens zwei Mal im Jahr auf Schäden überprüfen. Hat er diese Pflicht nachweisbar nicht erfüllt und es entsteht ein Sturmschaden, lehnt die Versicherung möglicherweise die Zahlung ab.
Im folgenden Kapitel wird erklärt, was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Die Versicherung ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz zu einer Prüfung von eingereichten Schadensmeldungen berechtigt. Allerdings darf diese Prüfung nicht unverhältnismäßig viel Zeit beanspruchen. Dafür sind jedoch keine Fristen festgelegt – die Versicherung muss folglich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Schaden bezahlen. In der Regel sollte der Versicherung aber vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen.
Laut dem Versicherungsvertragsrecht hat der Versicherungsnehmer nach einem Monat Anspruch auf eine Abschlagszahlung.
Nach einer unverhältnismäßigen Verzögerung der Zahlung für den Sturmschaden können Verzugszahlungen der Versicherung gefordert werden – diese können Sie gerichtlich geltend machen. Dazu gehören z. B. Ihre Anwaltskosten.
Nachfolgend ist aufgelistet, was Versicherte bei einer schleppenden Regulierung tun können:
1. HIS der Versicherung überprüfen: Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine Datenbank der Versicherungen, in der Daten über Versicherte gespeichert werden – aber nur wenn diese zu viele oder sehr teure Schäden melden.
Liegt ein Eintrag vor, prüft die Versicherung die Schadensmeldung genauer – das kann zu Verzögerungen führen. Der Versicherte muss in der Regel über einen Eintrag schriftlich informiert werden, allerdings kann er auch eine Selbstauskunft anfordern. Hier finden Sie das Formular zur Selbstauskunft: Formular Selbstauskunft HIS
2. Versicherung anschreiben & Frist setzen: Unabhängig vom Eintrag in das HIS können Versicherte die Versicherung anschreiben und zunächst schriftlich an die Zahlung erinnern – hier kann auch eine angemessene Frist gesetzt werden.
3. Beschwerde-Management kontaktieren: Reagiert die Versicherung nicht auf das Schreiben, können Versicherte Kontakt zum Beschwerde-Management der Versicherung aufnehmen und einen Beschwerdebrief verfassen. Darin kann die Situation genau geschildert werden – zudem kann erneut eine Frist für die Regulierung des Sturmschadens gesetzt werden.
4. Ombudsmann kontaktieren: Wird der Schaden weiterhin nicht reguliert, können sich Versicherte an einen sogenannten Ombudsmann wenden. Dieser vermittelt zwischen Verbrauchern und deren Versicherungen und will eine gütliche Einigung erzielen. Die Versicherungen sind allerdings nur bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden. Da Sturmschäden höhere Schadenssummen verursachen und die Schadensregulierung ohnehin viel Zeit beanspruchen kann, kann der direkte Gang zum Anwalt sinnvoller sein. An eine gerichtliche Entscheidung sind die Versicherungen schließlich in jedem Fall gebunden – unabhängig von der Schadenshöhe.
5. Anwalt einschalten
Für mehr Rechtssicherheit können Sie einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann
Insbesondere bei höheren Schadenssummen kann sich die Unterstützung eines Anwalts lohnen.
Viele Versicherungen verzögern die Regulierung absichtlich, um den zermürbten Versicherungsnehmer dann mit vergleichsweise geringen Zahlungen abzuspeisen. Lassen Sie sich das nicht gefallen und gehen Sie mit einem Anwalt gegen die Versicherung vor.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Im Folgenden ist aufgelistet, was Versicherte nach einer Ablehnung oder einer unvollständigen Zahlung tun können.
1. Schadensmeldung und Versicherungstarif überprüfen: Kann die Entscheidung der Versicherung nicht akzeptiert werden, können Versicherte ihren Versicherungstarif überprüfen. Schließlich kann sichergestellt werden, dass die richtige Versicherung kontaktiert wurde und der Tarif den Schaden auch abdeckt.
Außerdem kann die Schadensmeldung überprüft und mit der Begründung der Versicherung verglichen werden. Versicherungen können den Schaden falsch interpretieren, weil die Betroffenen diesen nicht ausreichend beschrieben oder dokumentiert haben. In diesem Fall kann die Versicherung um eine erneute Prüfung des Sachverhalts gebeten werden.
2. Ombudsmann kontaktieren: Verweigert die Versicherung dennoch die (vollständige) Zahlung des Sturmschadens, kann ein Ombudsmann kontaktiert werden. Damit der Schaden durch die Versicherung aber möglichst zeitnah reguliert wird, kann sich bei einer Ablehnung der Zahlung der Kontakt zu einem Anwalt empfehlen. Dieser kann den Anspruch gerichtlich geltend machen und eine schnellere Einigung erzielen.
3. Anwalt einschalten: Wie bereits in Kapitel 3.1 beschrieben, können Sie – insbesondere bei höheren Schadenssummen – den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Sie mit einer unzureichenden Schadensregulierung abzuspeisen. Um dem entgegenzutreten, können Sie sich – gemeinsam mit einem Anwalt – gegen die Versicherung zur Wehr setzen.
Wie bereits in Kapitel 3.1 erwähnt, möchte keiner einen unnötigen oder aussichtslosen Rechtsstreit führen. Um Sie davor zu schützen, kann ein Anwalt Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie über mögliche Risiken sowie anfallende Kosten aufklären.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.