Wer betrunken fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einem Regress der Kfz-Haftpflicht wegen Alkohol am Steuer rechnen. Die Versicherung zahlt den Schaden der Gegenseite, kann jedoch bis zu 5.000 € von Versicherten zurückfordern. Aber: Der Regress ist nicht immer berechtigt. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Sind Sie betrunken gefahren und haben einen Unfall mit Alkohol am Steuer ohne Personenschaden verursacht, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden und entschädigt den Unfallgegner. Im Nachhinein wird aber ein Regress der Kfz-Haftpflicht wegen Alkohol am Steuer auf Sie zukommen.
Regress bedeutet: Die Kfz-Versicherung wird Sie für den verursachten Schaden in die Verantwortung nehmen und einen Teil der bezahlten Schadenssumme von Ihnen zurückverlangen.
Nach einem Autounfall zahlt die Vollkasko-Versicherung die Schäden an Ihrem Auto. Aber: Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer kann die Kasko-Versicherung ihre Leistung teilweise oder sogar vollständig kürzen – wenn der Versicherte den Unfall grob fahrlässig verursacht hat.
Ob fahrlässiges Verhalten vorliegt, entscheidet man danach, wie viel Promille Alkohol der Versicherte im Blut hatte, als der Unfall passiert ist:
Der Regress der Kfz-Haftpflicht und die Kürzung der Leistung Ihrer Kasko-Versicherung sind möglich, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten (Obliegenheitspflichten) als Versicherter grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben.
In der Regel gilt die Alkoholfahrt als grob fahrlässiges Verhalten, sodass die Kfz-Haftpflicht Regress fordern darf und die Kaskoversicherung die Leistung kürzen kann.
Bei einem Unfall mit Alkohol kann z. B. Folgendes den Regress erlauben:
Die Kfz-Versicherung kann nicht in jedem Fall Regress vom Versicherten verlangen.
Kein Regress der Kfz-Haftpflicht gilt in folgenden Fällen:
Ob grobe Fahrlässigkeit oder doch leichte Fahrlässigkeit vorliegt bzw. der Alkohol am Steuer nicht Ursache für den Verkehrsunfall war, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht beurteilen. Er kennt die Rechtslage und kann nachweisen, ob die Pflichtverletzung gegenüber der Versicherung.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach einem Unfall mit Alkohol.
Der Regress der Kfz-Haftpflicht ist nur begrenzt zulässig. Ein Verkehrsunfall kann hohe Sachschäden zur Folge haben. Die Versicherung kann aber nicht unendlich hohe Schadenssummen von Ihnen zurückverlangen. Das soll Versicherte davor schützen, durch hohe Forderungen ihre Existenzgrundlage zu verlieren.
Der Regress der Kfz-Haftpflicht ist auf maximal 5.000 € von der Schadenssumme begrenzt.
Aber Achtung: Wenn Sie mehrere Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt haben, kann der Regress höher sein.
Beispiel: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht und anschließend Fahrerflucht begeht, verletzt 2 Obliegenheitspflichten. Die Kfz-Haftpflicht kann für die beiden Pflichtverletzungen einen Regress in Höhe von zweimal 5.000 €, also 10.000 € verlangen.
Bei der Berechnung des Regressanspruchs können der Versicherung aber Fehler passieren. Denn wie hoch die Regress-Forderung sein darf, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihren Fall prüfen und einschätzen, ob die Forderung der Versicherung korrekt ist.
Sinn einer Kfz-Haftpflicht ist es, Schäden zu bezahlen, die durch Fehler der Versicherten entstehen. Grundsätzlich muss die Versicherung also erstmal zahlen, wenn ein Unfall mit Alkohol am Steuer passiert ist.
Dann gilt: Die Kfz-Versicherung kann höchstens Regress bis zu 5.000 € für eine Pflichtverletzung vom Versicherten fordern (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Dafür muss der Versicherte aber grob fahrlässig gehandelt haben. Ob der Versicherte fahruntüchtig war und grob fahrlässig gegen die Trunkenheitsklausel im Versicherungsvertrag verstoßen hat, muss die Versicherung nachweisen.
Das bedeutet: Nicht jede Fahrt mit Alkohol am Steuer berechtigt den Regress der Kfz-Haftpflicht nach einem Unfall.
Wenn die Versicherung nicht zahlt und einfach die Leistung verweigert, kann es sich also lohnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Der Anwalt kann z. B. Folgendes prüfen:
Plus: Ist der Regress berechtigt, kann die Berechnung der Regress-Forderung zu hoch sein. Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und mit der Kfz-Haftplficht über die Höhe des Regresses verhandeln. Auch eine Ratenzahlung ist möglich.
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Wer mit Alkohol am Steuer in einen Unfall verwickelt ist, dem drohen hohe Strafen und Bußgelder. Alkohol am Steuer bedeutet in der Regel eine Teilschuld, wenn ein Unfall passiert ist. Die möglichen Folgen sind Punkte in Flensburg, Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Je mehr Promille man im Blut hatte, desto höher die Strafe.
Bei einem Unfall wegen Alkohol am Steuer müssen Autofahrer damit rechnen, dass ihnen für mindestens 6 Monate die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer ohne Personenschaden zahlt die Kfz-Versicherung vorerst den Schaden der Gegenseite. Die Kfz-Haftpflicht kann Sie aber anschließend in Regress nehmen und von Ihnen bis zu 5.000 € für eine Verletzung Ihrer Pflichten gemäß Versicherungsvertrag fordern.
Ja, wenn man mit 0,3 bis 0,5 Promille Alkohol im Blut fährt und dann in einen Unfall verwickelt ist, hat man in der Regel eine Teilschuld. Die Teilschuld kann auch schon bei weniger als 0,3 Promille bestehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.