Suchmaschinen Service GmbH: So wehren Sie sich gegen die Vertragsfalle
Suchmaschinen Service GmbH: So wehren Sie sich gegen die Vertragsfalle
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Abofalle Suchmaschinen Service GmbH
Inhalt
  1. 1. Wer ist die Suchmaschinen Service GmbH?
  2. 2. Was ist die Vertragsfalle bei der Suchmaschinen Service GmbH?
  3. 3. In die Vertragsfalle getappt: Was kann ich tun?
  4. 4. Wie kann ein Anwalt helfen, aus der Vertragsfalle rauszukommen?
  5. 5. FAQ zur Suchmaschinen Service GmbH
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Suchmaschinen Service GmbH: So wehren Sie sich gegen die Vertragsfalle

Suchmaschinen Service GmbH: So wehren Sie sich gegen die Vertragsfalle

Die Suchmaschinen Service GmbH lockt Unternehmer durch Cold Calls in eine Vertragsfalle, indem sie vermeintlich kostenlose SEO-Dienstleistungen anbietet. Später erhalten die Betroffenen unerwartet hohe Rechnungen. Wie Sie sich wehren können und wie ein Anwalt hilft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Suchmaschinen Service GmbH ist bekannt für Cold Calls, bei denen SEO-Dienstleistungen angeboten werden.
  • Unternehmer schließen womöglich unbewusst Verträge ab und erhalten unerwartete Rechnungen von der Suchmaschinen Service GmbH.
  • Wer von der Vertragsfalle betroffen ist, kann den Vertrag und Rechnungen prüfen, Widerspruch einlegen und Erklärung fordern.
  • Ein Anwalt für Vertragsrecht kann dabei helfen, unrechtmäßige Forderungen abzuwehren und aus der Vertragsfalle rauszukommen.

1. Wer ist die Suchmaschinen Service GmbH?

Die Suchmaschinen Service GmbH in Emmerich ist ein Unternehmen, das in der Vergangenheit immer wieder durch unlautere Geschäftspraktiken aufgefallen ist.

Das Unternehmen bietet vor allem Marketing-Dienstleistungen an – Suchmaschinenoptimierung und Werbekampagnen z. B. bei Google.

Die Akquise-Strategie der Suchmaschinen Service GmbH: Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige mit sogenannten Cold Calls kontaktieren. Am Telefon behaupten Mitarbeiter der Firma dann z. B., die Webseite des potenziellen Kunden kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis in Suchmaschinen wie Google besser platzieren zu können.

Diese Anrufe klingen oft seriös und stellen sich später als Falle heraus.

Das Portal Suchmaschinenauskunft.com

Die Suchmaschinen Service GmbH betreibt auch das Portal suchmaschinenauskunft.com – eine als Branchenverzeichnis gedachte Plattform.

Leider ist das Verzeichnis wenig hilfreich: Bei der Suche nach “Restaurant” in “Berlin” sind nur die ersten beiden Ergebnisse tatsächlich Restaurants in Berlin. Die weiteren vorgeschlagenen Lokale befanden sich jedoch weit außerhalb von Berlin, in Städten wie Graal-Müritz, Magdeburg und Nordhausen (Stand 07. Februar 2025).

2. Was ist die Vertragsfalle bei der Suchmaschinen Service GmbH?

Die Vertragsfalle entsteht, wenn Unternehmer nach einem solchen Anruf unwissentlich einen Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH abschließen. Oft wird der Vertrag nicht klar erklärt oder die Unternehmer unterschreiben etwas, ohne die genauen Bedingungen zu verstehen.

Viele merken erst später, dass sie für kostenpflichtige Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) zahlen sollen, die sie nie gewünscht haben oder nicht in Anspruch genommen haben.

Betroffene wissen womöglich auch nicht, dass sie am Telefon einer längerfristigen Zahlungserpflichtung zugestimmt haben.

Im schlimmsten Fall folgt nach der Vertragsunterzeichnung eine Rechnung für eine Dienstleistung, die der Verbraucher möglicherweise nie erhalten hat, und die hohe Kosten verursacht.

Vorgehen der Suchmaschinen Service GmbH: Wie gerät man in die Vertragsfalle?

Die Suchmaschinen Service GmbH lockt potenzielle Kunden durch Cold Calls in eine Vertragsfalle. Der Ablauf eines typischen Gesprächs könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Cold Call: Der Anrufer stellt sich als Vertreter einer seriösen Firma vor und fragt, ob der Unternehmer Interesse an einer besseren Google-Sichtbarkeit hat.
  2. Kostenloses Angebot: Es wird eine kostenlose Analyse der Webseite angeboten, die verlockend klingt, besonders für Unternehmen, die ihre Online-Sichtbarkeit verbessern wollen.
  3. Bestätigung des Angebots: Nachdem der Unternehmer Interesse zeigt, wird er gebeten, eine mündliche oder schriftliche Bestätigung zu geben. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass es sich nur um den ersten Schritt handelt.
  4. Rechnungen: Der Unternehmer erhält plötzlich Rechnungen für kostenpflichtige SEO-Dienstleistungen, obwohl er nur der kostenlosen Analyse zugestimmt hatte.
  5. Vertragsfalle: Der Vertrag wird durch unklare Kommunikation oder mündliche Zusagen geschlossen. Die Betroffenen sind oft überrascht, wenn sie hohe Rechnungen für regelmäßig zu zahlende Leistungen erhalten.

3. In die Vertragsfalle getappt: Was kann ich tun?

Wenn Sie sich in einer solchen Vertragsfalle wiederfinden, gibt es Schritte, die Sie unternehmen können, um sich zu wehren:

  • Vertrag prüfen: Überprüfen Sie alle Unterlagen und Rechnungen genau. Achten Sie darauf, ob Sie den Vertrag wirklich unterschrieben haben oder ob Sie möglicherweise nur einer mündlichen Zusage zugestimmt haben.
  • Widerspruch einlegen: Sie können schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH einlegen und eine detaillierte Erklärung der in Rechnung gestellten Leistungen fordern.
  • Unterstützung holen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Vertrag rechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls die unrechtmäßige Forderung abzuwehren. Auch kann ein Anwalt prüfen, ob der Vertrag überhaupt gültig ist oder ob die Methode, wie er zustande kam, rechtswidrig war.
Rechnung von der Suchmaschinen Service GmbH erhalten?
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Ein advocado Partner-Anwalt kann die Rechnung prüfen & unberechtigte Forderungen abwehren.

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4. Wie kann ein Anwalt helfen, aus der Vertragsfalle rauszukommen?

Wenn Sie auf die Masche der Suchmaschinen Service GmbH reingefallen sind, kann ein Anwalt für Vertragsrecht den Vertrag überprüfen und rechtliche Schritte einleiten, um die Forderung der Suchmaschinen Service GmbH abzuwenden.

So kann ein Anwalt helfen:

  • Vertrag prüfen: Der Anwalt kann den Vertrag auf Unklarheiten oder Rechtswidrigkeiten überprüfen und feststellen, ob Sie wirklich einen Vertrag abgeschlossen haben oder Sie sich ggf. noch vom Vertragsverhältnis lösen können.
  • Widerspruch einlegen: Der Anwalt kann den Widerspruch gegen die Rechnung und das Inkasso-Verfahren professionell formulieren und einreichen, um den Rechtsstreit zu klären.
  • Verhandlung übernehmen: Der Anwalt kann versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit der Suchmaschinen Service GmbH zu finden, z. B. durch eine Vertragsaufhebung.
  • Gerichtliche Schritte einleiten: Falls notwendig, kann der Anwalt auch rechtliche Schritte einleiten, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen und die Forderung gerichtlich abzuwehren.

Wenn Sie in eine Vertragsfalle der Suchmaschinen Service GmbH geraten sind, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Rechte zu überprüfen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Vertragsrecht. Er kann die rechtlichen Optionen prüfen, um eine unberechtigte Forderung abzuwehren.

Rechnung von der Suchmaschinen Service GmbH erhalten?
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Ein advocado Partner-Anwalt kann die Rechnung prüfen & unberechtigte Forderungen abwehren.

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5. FAQ zur Suchmaschinen Service GmbH

Zuerst ist es wichtig, den Vertrag und die erhaltene Rechnung genau zu prüfen. Liegt keine schriftliche Zustimmung oder klare Vereinbarung vor, können Sie Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und erklären Sie schriftlich, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen haben.

Ein Widerruf oder eine Anfechtung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, besonders wenn der Vertrag unklar oder missverständlich abgeschlossen wurde. Falls der Vertrag auf einem Cold Call basiert und keine ordnungsgemäße Vertragsaufklärung stattfand, können Sie prüfen, ob der Vertrag möglicherweise unwirksam ist. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, dies zu klären.

Wenn das Inkasso-Büro eingeschaltet wird, prüfen Sie die Forderung sorgfältig. Ein Inkassounternehmen darf nur dann Zahlungen fordern, wenn die Forderung rechtlich begründet ist. Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, können Sie Widerspruch einlegen und die Forderung abwehren.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.