Mit dem Prozess- & Gerichtskostenrecher 2024 können Sie schnell und einfach die möglichen Kosten für ein Gerichtsverfahren berechnen. Damit haben Sie zumindest eine Orientierung, bevor Sie sich für das Verfahren entscheiden. Wie viel Sie am Ende wirklich zahlen müssten, kann Ihnen ein Anwalt genauer sagen.
Sein Recht vor Gericht durchzusetzen, bedeutet auch, dass Kosten für die Arbeit der Anwälte und des Gerichts entstehen. Für den Prozess gilt in der Regel: Wer verliert, muss die Prozesskosten zahlen. Ein Prozesskostenrechner kann eine erste Orientierung für die Anwalts- und Gerichtskosten geben – wie teuer das Verfahren am Ende wirklich ist, kann ein Anwalt genauer einschätzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen und die möglichen Prozesskosten.
Bei Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht verhandelt werden, entstehen Kosten für die Arbeit der Anwälte und des Gerichts – die Prozesskosten. Welche Prozesskosten anfallen, ist gesetzlich geregelt.
Bei jedem Gerichtsprozess sind Gerichtskosten für die Arbeit des Gerichts zu zahlen. Diese beruhen u. a. auf dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotK).
Gerichtskosten setzen sich zusammen aus:
Rechtsanwaltsgebühren fallen nur an, wenn Sie oder Ihr Prozessgegner einen Rechtsbeistand für das Verfahren beauftragen. Für einige Gerichtsverfahren besteht Anwaltszwang – dann brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Das gilt z. B. für alle Prozesse vor einem Landgericht und dem Oberlandesgericht (§ 78 ZPO). Auch für alle Verfahren vor dem Familiengericht fallen Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt notwendig.
Beauftragen Sie einen Rechtsbeistand, können Kosten entstehen für:
Wie hoch die möglichen Kosten ausfallen, können Sie mit unserem Anwaltskostenrechner ermitteln.
Die Prozesskosten sind zwar gesetzlich geregelt – wie hoch sie sind, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Welche Gebühren anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Der Streitwert beziffert den konkreten Wert der zu verhandelnden Angelegenheit. Klagen Sie z. B. eine nicht geleistete Kaufpreiszahlung in Höhe von 1.000 Euro ein, beträgt der Streitwert eben diese 1.000 Euro. Vom Gegenstandswert spricht man stattdessen nur, wenn es vor Beginn des Prozesses eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien gibt.
Wenn Sie sich z. B. von Ihrem Partner scheiden lassen möchten, müssen Sie einen Anwalt beauftragen und ein Gerichtsverfahren in die Wege leiten. Die Scheidungskosten hängen dann vor allem vom Einkommen, gemeinsamen Vermögen sowie der Anzahl gemeinsamer Kinder ab.
Anders ist es bei Strafprozessen – denn hier geht es nicht um finanzielle Ansprüche, sondern die Aufklärung einer Straftat. Die Gerichtsgebühren berechnen sich daher nach dem Strafmaß.
Gerichtskostentabellen listen Gerichtskosten anhand der Streitwerte auf, abhängig von den sogenannten Wertgebühren. Bequemer geht es mit dem Prozesskostenrechner: Damit können Sie ganz einfach Anwalts- und Gerichtskosten berechnen.
Wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, hängt auch davon ab, ob ein Amts- oder Landgericht den Fall verhandelt. Auch hier ist wieder der Streitwert entscheidend.
In der Regel gilt Folgendes:
Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Beginnt die Verhandlung beim Landgericht oder legen Sie Berufung oder Revision ein, besteht Anwaltszwang. Entsprechend steigen die Prozesskosten.
Auch das konkret für das Verfahren zuständige Gericht beeinflusst die Prozesskosten:
Wie hoch die Prozesskosten sind, hängt auch davon ab, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist – also in welcher Instanz verhandelt wird:
Je höher die Instanz, desto höher sind auch die Prozesskosten.
Wer in welcher Höhe die Prozesskosten zahlen muss, entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens mit seinem Urteil.
Können sich die Streitparteien auf einen Vergleich einigen, zahlt jede Seite einen Anteil der Gebühren. Diese sind meist geringer, weil das Verfahren frühzeitig beendet ist und kein Gerichtsurteil mehr notwendig ist. Ein Vergleich kann also für alle Beteiligten Geld und Zeit sparen.
Bei Klageverfahren im Zivilrecht muss der Verlierer des Prozesses sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Dazu zählen sowohl die Gerichtskosten als auch die eigenen und den gegnerischen Anwaltskosten.
Im Umkehrschluss heißt das: Gewinnen Sie den Rechtsstreit, müssen Sie gar keine Gebühren zahlen.
Sie können die Gerichtskosten einer Klage mit dem Prozesskostenrechner berechnen. Wie viel in Ihrem konkreten Fall zu zahlen ist, kann Ihnen ein Anwalt genauer sagen. Er kann Ihnen auch sagen, welche Erfolgsaussichten ein Gerichtsprozess hätte, bevor Sie Klage einreichen.
Auch in Prozessen vor dem Arbeitsgericht gilt: Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten. Können sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen, entstehen keine Gerichtskosten.
Für die Anwaltskosten im Arbeitsrecht gilt eine Sonderregelung:
Diese Sonderregelung soll vor allem Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern: Sie sollen keine Angst haben müssen, im Falle eines Unterliegens sämtliche Prozesskosten zahlen zu müssen.
Gerade weil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten jeder selbst zahlen muss, kann es sinnvoll sein, die möglichen Kosten und Erfolgschancen in Ihrem individuellen Fall vorab von einem Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen zu lassen.
Mit der Hilfe von advocado bekommen Sie eine zuverlässigere Aussage zu Ihrem Prozesskostenrisiko als mit einem standardisierten Prozesskostenrechner. Wir finden für Sie einen Anwalt, der Ihnen innerhalb von 2 Stunden* eine kostenlose Ersteinschätzung zu den möglichen Chancen und Kosten in Ihrem Fall geben kann.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen und die möglichen Prozesskosten.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben bzw. übernimmt diese die Kosten nicht, sind die Gerichtskosten zunächst von Ihnen selbst zu zahlen.
Können Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen, haben Sie folgende Optionen;
In einigen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten. Dafür muss das Rechtsgebiet Ihres Falles von Ihrer Versicherungspolice abgedeckt sein.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Gerichtsverfahren übernimmt, stellen wir gern eine Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer für Sie. Jetzt kostenlos prüfen lassen.
Können Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selber tragen, können Sie beim Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Dann übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Ein Antrag auf PKH ist möglich beim:
Ob die finanzielle Unterstützung bewilligt wird, hängt von Ihrem verfügbaren Einkommen und Vermögen ab.
Mehr Informationen zum Antrag finden Sie in unserem Beitrag zur Prozesskostenhilfe bei Scheidung.
Ein Gerichtsprozess kann erstmal Unsicherheit zur Folge haben: Wie teuer wird das – und welche Erfolgschance besteht?
Das Kostenrisiko lässt sich leicht mit einem Prozesskostenrechner ermitteln – aber ob die Angaben verlässlich sind, ist unklar. Denn was ein Online-Rechner nicht kann, ist die Gegebenheiten des individuellen Falles berücksichtigen.
Ein Gerichtskostenrechner gibt Ihnen nur eine grobe Orientierung anhand der gesetzlichen Kostenregelung. Eine genauere Einschätzung der Erfolgsaussichten und individuellen Prozesskosten kann ein Anwalt Ihnen geben.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und möglichen Kosten.
Stehen die Erfolgsaussichten gut, erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot für die weitere Unterstützung und Vertretung vor Gericht.
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Zu den Prozesskosten gehören die Gebühren für die Arbeit des Gerichts und die Anwaltshonorare. Anwaltskosten sind daher Prozesskosten, falls Sie sich nicht selbst vertreten.
Wer die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Prozesses ab. In der Regel muss die unterlegene Partei sämtliche Prozesskosten zahlen – das heißt, auch die des gegnerischen Rechtsbeistands. Ausnahmen bestehen z. B. im Arbeitsrecht.
Ja, unter Umständen lassen sich die Prozessgebühren steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Dafür ist dem Finanzamt darzulegen, dass die Klage nicht mutwillig erfolgt und der Prozess eine mindestens 50 %-ige Aussicht auf Erfolg hat. Möglich ist das Absetzen z. B. bei einigen Fällen im Miet- und im Arbeitsrecht sowie bei Erbstreitigkeiten.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.