Wer heutzutage etwas einkauft, macht dies oft im Internet und oft befindet sich das Lager weit entfernt vom Wohnort. Dann helfen Ihnen Versandunternehmen wie DHL. Jeden Tag werden somit von DHL und der Post rund eine Millionen Päckchen und Pakete versendet. Doch was passiert, wenn das Paket während des Transportes beschädigt wird? Wer haftet für den DHL Transportschaden und wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie ein beschädigtes Paket erhalten? Diese und weitere Fragen klären wir für Sie in diesem Beitrag.
Grundsätzlich findet unter Privatpersonen ein Versendungskauf nach § 447 BGB statt. Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben hat. Die Beweislast, dass es im Schadensfall nicht so war, liegt beim Sendungsempfänger. Durch Fotos, Zeugen oder das Aufbewahren der Verpackung muss der Käufer im Schadensfall darlegen können, dass das Paket bzw. dessen Inhalt ungenügend geschützt war.
Wenn Sie als Privatperson aber eine bewegliche Sache bei einem professionellen Online-Händler oder sonstigem Unternehmer gekauft haben, gilt § 447 BGB nicht. Denn dann findet ein Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 BGB statt. Das bedeutet, dass das Transportrisiko beim Unternehmer verbleibt. Ein Anwalt kann Ihnen erklären, in welchen Fällen es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, denn öffentliche Versteigerungen fallen beispielsweise nicht darunter. Des Weiteren geht die Gefahr von Transportschäden doch auf den Käufer über, wenn dieser den Spediteur mit dem Transport beauftragt hat und er nicht vom Unternehmer benannt wurde.
Wurde eine Ware per DHL zwischen zwei gewerblichen Kunden versendet, gelten die AGB des Absenders. Außerdem muss der Empfänger dem Verkäufer laut § 377 HGB einen Transportschaden unverzüglich melden.
Sie können Ihren Fall von einem Anwalt prüfen und Ihre Handlungsoptionen bei einem Transportschaden klären lassen.
Natürlich ist es dem Transportunternehmen nicht zuzumuten, Dinge, die zu schlecht verpackt sind, unter Garantie heil an ihren Bestimmungsort zu bringen. Daher kann DHL die Haftung aufgrund mangelhafter Verpackung durch den Versender gemäß § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausschließen. Ist dies bei Ihnen der Fall, so haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sollte es zu einem Prozess wegen des Schadens kommen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Er kann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten und Sie vor Gericht vertreten.
Erleidet das Paket aufgrund mangelhafter Verpackung einen DHL-Transportschaden, kann der Käufer zunächst Nachbesserung, also Lieferung einer mangelfreien Kaufsache, fordern. Wenn das nicht möglich ist, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Problemen oder wenn sich der Verkäufer querstellt, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Gegebenenfalls können Sie Schadensersatz von DHL verlangen, wenn die gekaufte Sache durch einen DHL-Transportschaden nicht wie vereinbart (z. B. beschädigt oder kaputt) geliefert wurde. Geltend machen, also einfordern, muss ihn aber der Absender. Wird tatsächlich ein Schadensersatz ausgezahlt, ist der Verkäufer verpflichtet, das Geld an den Käufer weiterzuleiten. Wenn das Transportunternehmen nicht auf die Schadensersatzforderung eingeht, hat der Verkäufer mit dem Melden des Schadens seine Pflicht erfüllt und muss nicht um die Zahlung eines Schadensersatzes kämpfen. Wenn Sie als Käufer aber darauf beharren möchten, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Der Empfänger eines beschädigten Pakets hat nach § 447 Abs. 2 BGB außerdem einen Schadenersatzanspruch, wenn eine besondere Art der Versendung vereinbart wurde und der Verkäufer ohne dringenden Grund davon abgewichen ist. Dann ist der Verkäufer für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich.
Möglicherweise haben Sie einen Regressanspruch gegen den Transporteur. Wenn Sie beweisen können, dass Sie die Ware ausreichend verpackt haben, trifft den Spediteur das Verschulden an dem Schaden. Sie können dies im Zweifel von einem Anwalt überprüfen lassen.
Hier erfahren Sie alles zum Thema Schadensersatz.
Beachten Sie, dass Schadensanzeigen nur für empfangene Pakete abgegeben werden können. Der Wert der Kaufsache kann geringer sein als die möglichen Prozesskosten. Daher kann es sinnvoll sein, gewissenhaft abzuwägen, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll wäre. Wenn Sie gewinnen, trägt die verlierende Gegenseite die Kosten des Prozesses.
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Erhalten Sie ein beschädigtes Paket, ist der Schaden bei DHL zu melden. DHL erstattet einen Transport-Schaden nur dann, wenn das Paket ausreichend gepolstert und gut verpackt war. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Alternativ können Sie das Paket an den Absender zurückgehen lassen. Auch hier ist eine Dokumentation des Schadens wichtig.
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Transportschaden Ihres Pakets erst nach der Übergabe an den Zulieferer passiert ist, können Sie den Schaden bei der DHL bzw. dem verantwortlichen Transportdienst oder der Spedition melden. Wichtig dazu sind die Sendungsnummer, Absender- und Empfängeradresse, Angaben zum Paketinhalt sowie die Postnummer.
Einen DHL-Transportschaden können Sie kostenpflichtig per Telefon beim DHL-Kundenservice melden. Alternativ zur kostenpflichtigen telefonischen Beschwerde können Sie die Reklamation des Schadens kostenlos per Mail oder über das Kontaktformular bzw. Schadensformular des Paketdienstes mitteilen.