Jeder hat es schon einmal erlebt: Nach dem Kauf zeigt sich, dass die Ware mangelhaft ist. Die Waschmaschine geht kaputt, das Telefon lädt nicht auf. Jede Kundin und jeder Kunde kann nun von der Garantie bzw. der Gewährleistung Gebrauch machen. Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet, die Garantie ist hingegen freiwillig. Die beiden Begriffe bedeuten also nicht dasselbe; daher schauen wir genau auf die wichtigsten Unterschiede.
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Der Unterschied zwischen einer Gewährleistung (oft auch als Mängelgewährleistung bezeichnet) und einer Garantie ist im Grunde schnell erklärt: Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung für Waren einzurichten. Damit können Waren reklamiert werden, die zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatten: Der Händler muss die Ware reparieren! Bei einer Gewährleistung gibt es das Geld erst zurück, wenn keine Reparatur möglich ist.
Die Garantie ist hingegen keine gesetzliche Pflicht. Eine Garantie wird meist von Herstellern selbst eingeräumt, um Vertrauen zum Unternehmen herzustellen. Es kommt aber auch vor, dass Händler eine Garantie einrichten. Die Garantie ist also freiwillig. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann eine Garantie auch für selbstverschuldete Mängel oder auch für Unzufriedenheit mit dem Produkt gelten.
Alle Händler sind dazu verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren und ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwaren einzuräumen. Die Gewährleistung gilt immer und muss daher nicht gesondert im Vertrag verankert werden. Mit der Gewährleistung können nur Waren reklamiert werden, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatten. Sie können also nur jene Waren reklamieren, die Sie nicht selbst beschädigt haben.
Das gilt nur für gewerbliche Händler. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, eine Gewährleistung einzuräumen. Wenn Sie beispielsweise auf eBay ein Produkt ersteigern, kann der Verkäufer deutlich machen, dass er keine Gewährleistung einräumt. Wenn der Händler hierzu allerdings keine Angaben macht, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Gewährleistung.
Wichtig: Bei einer Gewährleistung können Sie erst einmal nur die Reparatur oder den Ersatz eines Produktes verlangen. Erst wenn das nicht möglich ist, können Sie auch das Geld zurückerhalten.
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine neue Regelung: Wenn der Händler der Meinung ist, dass die Mängel tatsächlich erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das beweisen. Der Händler muss also nachweisen können, dass der Käufer die Schäden selbst verursacht hat, sonst muss er das Produkt reparieren oder austauschen.
Das gilt aber nur die ersten zwölf Monate nach dem Kauf: Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. Wenn seit dem Kauf also mehr als zwölf Monate vergangen sind, müssen Sie nachweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Das ist natürlich nicht so leicht. Wenn der Kauf bereits mehr als ein Jahr her ist, wird es für Sie also deutlich schwieriger, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich ist Ware mangelhaft, wenn sie nicht die Beschaffenheit hat, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurde. Bislang gab es folgende Regelung: Auch ein beschädigtes Produkt kann „mangelfrei“ sein, wenn der Kunde vor dem Kauf über alle Schäden informiert wurde. Ein Handy mit kaputtem Display galt also beispielsweise nicht als mangelhaft, solange beide Parteien sich der Schäden bei Vertragsabschluss bewusst waren.
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es aber eine neue Regelung: Ein Produkt muss objektiv frei von Mängeln sein. Es ist also egal, ob die Käuferin oder der Käufer die Mängel vorher gesehen hat. Die Gewährleistung gilt somit für alle Waren, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits mangelhaft waren.
Der wichtigste Unterschied zur Gewährleistung gleich vorweg: Die Garantie ist freiwillig — im Gegensatz zur Gewährleistung ist also niemand verpflichtet, eine Garantie einzuräumen. Eine Garantie wird meist vom Hersteller selbst eingerichtet, es gibt aber auch Händlergarantien. Hersteller und Händler entscheiden selbst über die Inhalte einer Garantie.
In den meisten Fällen soll eine Garantie das Vertrauen zum Händler oder Hersteller stärken. Darum kann eine Garantie — anders als die Gewährleistung — auch für selbstverschuldete Schäden oder für Unzufriedenheit mit dem Produkt gelten. Hersteller und Händler richten beispielsweise oft eine sogenannte Zufriedenheitsgarantie ein: In diesem Fall könnten die Kundinnen und Kunden das Produkt reklamieren, wenn es an sich mangelfrei ist, aber ganz einfach nicht den Erwartungen entspricht.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Gewährleistung: Eine Garantie muss vertraglich festgehalten werden. Der Inhalt des Garantievertrags ist dem Hersteller bzw. dem Händler überlassen. Zudem sind Unternehmer dazu verpflichtet, Ihnen den Inhalt der Garantie zur Verfügung zu stellen. Dieser „Garantieerklärung“ muss Folgendes enthalten:
Grundsätzlich können Sie für eine Reklamation beide Systeme nutzen — Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Anspruch für eine Gewährleistung oder eine Garantie noch gilt. Wenn beide Möglichkeiten noch laufen, können Sie frei entscheiden, wie Sie reklamieren möchten.
Die Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen direkt im Laden reklamieren können und sich nicht an den Hersteller wenden müssen. Eine Gewährleistung ist daher oft bequemer.
Wenn Sie die Ware bei einer Gewährleistung per Post reklamieren wollen, sollten Sie alle Mängel genau dokumentieren: Machen Sie Fotos von den Schäden und stellen Sie klar, dass diese schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Der Händler muss im Falle einer Reparatur auch die Versandkosten übernehmen. Bei einer Garantie müssen Sie hingegen auf den Garantievertrag achten: Was genau umfasst die Garantie? Wann habe ich das Recht auf Ersatz? Welche Fristen gelten?
Wichtig: Eine Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Produkte: Sie dürfen sich also nicht vom Händler abwimmeln lassen. Bei der Garantie sieht das anders aus: Hersteller und Händler schließen oft Verschleißprodukte (wie Akkus) von der Garantie aus. Wenn bestimmte Produkte ausschließelich von der Garantie ausgeschlossen wurden, haben Sie natürlich auch keinen Anspruch mehr auf eine Erstattung.
Gewährleistung (Mängelgewährleistung) | Garantie | |
gesetzlich vorgeschrieben | ja | nein |
Zeitraum bei Neuwaren | gilt für 24 Monate | individuell festgelegt |
Zeitraum bei Neuwaren | gilt für 12 Monate | individuell festgelegt |
gilt für | Mängel, die vor dem Kauf vorhanden waren | auch selbstverschuldete Mängel oder Unzufriedenheit |
Anspruch gegenüber | Händler | Händler und Hersteller |
muss vertraglich festgehalten sein | nein | ja |
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