In diesem Artikel erfahren Sie, wer bei einem Hagelschaden am Auto zahlt, welche Fristen es zur Meldung des Schadens gibt und wann die Versicherung nicht zahlt.
Hagelschauer können mit erheblichen Schäden am Auto verbunden sein. Im Schadensfall kann der Besitzer des Autos die Schäden zügig dokumentieren und unmittelbar an die Versicherung weiterleiten.
Bei Hagelschäden greift bereits die Teilkaskoversicherung, es muss nur der Selbstbehalt übernommen werden. Dieser liegt bei einer Teilkaskoversicherung in der Regel bei ca. 150 €. Die Schadenhöhe ist nicht begrenzt. Meist werden die Versicherten, wie bei allen Teilkaskoschäden, danach auch nicht höher in der Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Repariert werden alle durch den Hagel entstandenen Schäden, auch zerbrochene Scheiben. Hat man als Autobesitzer allerdings nur eine Haftpflichtversicherung, geht man leer aus. Sollte die Versicherung sich gegen eine Übernahme der Kosten stellen, kann ein Anwalt mit einer Rechtsberatung weiterhelfen.
Prinzipiell gibt es keine Frist zur Meldung eines Hagelschadens an die Versicherung. Jedoch muss der Schaden mit einem Unwetter in Verbindung gebracht werden können – deswegen kann eine schnelle Dokumentation und Meldung an die Versicherung sinnvoll sein. Hilfreich können auch immer Nachweise sein, dass man sich zum Unwetterzeitpunkt in der Gegend tatsächlich aufgehalten hat. Als Beweise dafür können z. B. Tankquittungen und Hotelrechnungen dienen.
Die Versicherung ist dann nicht verpflichtet zu zahlen, wenn nicht eindeutig belegbar ist, dass sich das Auto zum Zeitpunkt des Unwetters auch im Unwettergebiet befunden hat. Weiterhin müssen Fahrzeughalter wahrheitsgemäße Angaben bei der Versicherung machen. Stand das Auto z. B. nicht wie angegeben in einer Garage, kann nicht nur eine teurere Versicherungsprämie die Folge sein, sondern auch, dass die Versicherung den Hagelschaden nicht übernimmt. Wer in diese Situation gekommen ist, kann einen Rechtsanwalt um Beratung bitten, um weitere Folgen zu vermeiden.
Nach der Meldung eines Hagelschadens an die Versicherung gibt es zwei Möglichkeiten für deren weiteres Vorgehen. Im Idealfall teilt die Versicherung dem Fahrzeughalter mit, dass die Kosten für die Reparatur übernommen werden. Gleichzeitig wird er aufgefordert, die Reparatur zu veranlassen und die Rechnung anschließend einzusenden.
Versicherungen haben aber auch die Möglichkeit, ein Gutachten anzufordern. Dafür kommt ein Gutachter entweder zum Fahrzeughalter nach Hause oder er wird zu einem Besichtigungsstützpunkt eingeladen, um den Schaden überprüfen zu lassen.
Nach Hagelschauern und Unwettern kann es mehrere beschädigte Fahrzeuge geben. In diesem Fall werden Sammelbesichtigungen durchgeführt, um die Schäden zügig abzuwickeln. Diese Sammelpunkte sind extra für die Schadenbesichtigung hergerichtet. So können Schäden an den Fahrzeugen umfassend erkannt und reguliert werden. Die Besichtigungen erfolgen in der Regel zeitnah zum Schadensereignis.
Die Versicherung kann im Anschluss eine lackschadenfreie Reparatur empfehlen bzw. ggf. sogar vorschreiben. Bevor sich der Fahrzeughalter für einen Betrieb zur Reparatur entscheidet, kann es sinnvoll sein, diesen auf Qualität zu prüfen. Dabei können folgende Fragen helfen:
Später auftretende Qualitätsmängel können Ärger bedeuten – im Zweifelsfall kann dann ein Anwalt für die Problemlösung sorgen.
Es gibt zwei verschiedene Zahlungsvarianten der Versicherungen. Die erste Variante ist die direkte Zahlung der Reparaturkosten durch den Fahrzeughalter an die Werkstatt. Die Rechnung wird im Anschluss an die Reparatur des Hagelschadens am Auto zur Erstattung an die Versicherung weitergeleitet.
Die zweite Variante ist die direkte Zahlung der Versicherung an die Werkstatt. Mit einer Abtretungserklärung tritt der Fahrzeughalter die Ansprüche auf Zahlung der Versicherung an die Werkstatt ab. Die Selbstbeteiligung muss der Fahrzeughalter bei der Abholung in der Werkstatt trotzdem vor Ort zahlen.
Wird ein Hagelschaden am Auto auf Gutachtenbasis ersetzt, aber nicht repariert, muss bei einem erneuten Schaden genau nachgewiesen werden, welche Schäden neu dazugekommen sind. Nur diese müssen dann erstattet werden (AG München, 14.04.2011 - 271 C 10327/10).
Wer mit diesem Risiko leben kann und die Schäden an seinem Auto nicht zwangsläufig reparieren möchte, kann das so handhaben.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, einen Hagelschaden am Auto zu reparieren. Die erste ist die Reparatur ohne Lackierung. Dabei werden die Dellen sanft herausgearbeitet. Dabei wird die Lackierung nicht beschädigt. Allerdings können so nur leichte bis mittelschwere Hagelschäden beseitigt werden.
Beim Ausbeulen mit Lackierung können auch größere Schäden beseitigt werden. Die Kosten können dadurch allerdings höher ausfallen. Versicherungen können schreiben eine Reparatur ohne Lackierung vorschreiben.
Ein weiterer Nachteil der Reparatur mit Lackierung kann beim Wiederverkauf des Autos entstehen. Lackierungen sind durch spezielle Messtechniken anhand der Dicke des Lackes nachzuvollziehen und können den Wert des Autos mindern. Außerdem müssen dann der Hagelschaden am Auto und die Lackierung beim Verkauf angegeben werden. Sie möchten Ihr Auto sicher verkaufen? Eine Rechtsberatung bei einem Anwalt kann Ihnen mögliche Probleme aufzeigen und Ihren Verkauf rechtlich absichern.
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