Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müssen gesetzliche oder vertragliche Gründe vorliegen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, hat der Verkäufer zunächst das Recht, sie zu beseitigen. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Nein, entgegen der weit verbreiteten Meinung können Verbraucher nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Einmal unterzeichnet, gibt es nur 2 Gründe, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen:
Der Hintergrund: Das Deutsche Grundgesetz garantiert Vertragsfreiheit. Das bedeutet einerseits, dass Verträge nur freiwillig und einvernehmlich geschlossen werden dürfen. Andererseits sind einmal geschlossene Verträge dann aber auch für beide Seiten verbindlich.
In vielen Bekleidungsgeschäften ist es zwar möglich, die Ware mit dem Kassenbon umzutauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Dies ist allerdings nur ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers. Es besteht dazu keine Verpflichtung.
Es gibt bestimmte Verträge, die sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) immer innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen lassen. Möglich ist der Widerruf ohne Angabe von Gründen bei sogenannten Fernabsatzgeschäften und Finanzierungsverträgen wie
Die 2-wöchige Widerrufsfrist beginnt bei Vertragsabschluss bzw. sobald die bestellte Ware beim Kunden ankommt.
Unterlaufen Unternehmen Fehler in der Widerrufsbelehrung, haben Verbraucher unter Umständen ein ewiges Widerrufsrecht – den sogenannten Widerrufsjoker.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen möglich:
Wenn eine Rücktrittsklausel im Vertrag vereinbart ist, hat sie Vorrang vor dem gesetzlichen Rücktrittsrecht des BGB.
Das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, kann vertraglich vereinbart sein. Eine Klausel definiert im Regelfall eine Rücktrittsfrist und die konkreten Umstände, die die Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
Einige Händler erheben eine Vertragsstrafe, wenn Kunden vom vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Häufig fallen zum Beispiel beim Rücktritt vom Kaufvertrag über Möbel 25 % der Kaufsumme als Entschädigung an.
Das Vertragsrecht schreibt gewerblichen Verkäufern 2 Pflichten vor: Die Ware muss
Wird eine der beiden Pflichten nicht erfüllt, muss der Kunde zunächst die Möglichkeit zur Korrektur einräumen. Sie wird in der Fachsprache Nacherfüllung genannt.
Kann der Verkäufer den Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, greift das gesetzliche Rücktrittsrecht: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. sogar Schadensersatz zu verlangen.
Damit ein Vertrag gültig ist, muss der Verkäufer wahre Angaben zum Produkt machen und die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit einhalten. Wer einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung, Irrtum oder Drohung eingegangen ist, kann den Vertrag in 3 Schritten anfechten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Gewährleistungsfrist – also wie lange ein gewerblicher Verkäufer haften muss, wenn bei einem Produkt Sachmängel auftreten.
Diese Verjährungsfrist beginnt bei Abschluss des Vertrags bzw. bei Zustellung des Produkts zu laufen und beträgt
Seit 01.01.2022 setzt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Sachen mit digitalen Elementen erst 2 Monate nach dem erstmaligen Auftreten des Mangels ein. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich dementsprechend. Abweichende Vereinbarungen zu Ungunsten des Verbrauchers sind unzulässig.
Während der Gewährleistungsfrist verschiebt sich die sogenannte Beweislast:
Bei Privatverkäufen – z. B. auf Online-Plattformen oder über Zeitungsinserate – ist die Gewährleistung im Regelfall vollständig ausgeschlossen.
Eine Ausnahme gilt, wenn ein Privatverkäufer Mängel vorsätzlich verschweigt. In diesem Fall handelt es sich um arglistige Täuschung, die auch bei Privatverkäufen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
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Seit 01.01.2022 ist eine Sache mangelhaft, wenn sie der vereinbarten, also der vertraglich vorausgesetzten subjektiven Beschaffenheit und objektiv branchenüblichen Beschaffenheitsanforderungen nicht entspricht.
Auch wenn er sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigt, muss der Mangel für Gewährleistungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss bzw. bei der Zustellung bestanden haben.
Es handelt sich nämlich nicht um einen Fehler, wenn ein Produkt erwartungsgemäß verschleißt oder der Kunde durch unsachgemäße Benutzung einen Schaden verursacht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Sachmängeln:
Beispiele für Sachmängel, die zur Nacherfüllung berechtigen:
Erfolgt die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin oder innerhalb eines vertraglich vereinbarten Lieferzeitraums, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.
Unerhebliche Mängel sind eine Ausnahme im BGB: Käufer können zwar Nacherfüllung oder Kaufpreisminderung und ggf. Schadensersatz verlangen, haben aber keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ein unerheblicher Mangel liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, wenn die Kosten der Mängelbeseitigung 5 % des Kaufpreises nicht überschreiten.
Ist ein Produkt mangelhaft, berechtigt das den Kunden noch nicht dazu, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Gemäß BGB muss der Verkäufer zunächst die Gelegenheit bekommen, den Fehler binnen einer zumutbaren Frist zu beseitigen. Dies wird Nacherfüllung genannt.
Wie viel Zeit zur Korrektur angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab: In vielen Fällen reichen 1 bis 2 Wochen. Bei größeren Produkten oder wenn ein Aus- bzw. Umbau erforderlich ist, kann dem Verkäufer aber auch deutlich mehr Zeit zur Nacherfüllung zustehen.
Der Käufer muss den Verkäufer seit 01.01.2022 nur noch schriftlich informieren, dass ein Sachmangel vorliegt. Damit setzt er automatisch eine angemessene Frist zur Nachbesserung – es ist kein ausdrückliches Nacherfüllungsverlangen mehr notwendig.
Die Nacherfüllung kann der Verkäufer auf zwei Arten leisten: Er kann den Fehler durch eine Reparatur beheben oder ein Ersatzprodukt liefern.
Auf welche Weise der Verkäufer nacherfüllen soll, kann der Kunde entscheiden: Solange die gewünschte Art der Nacherfüllung zumutbar ist und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergeht, muss der Verkäufer dem Wunsch des Kunden nachkommen.
Egal ob Reparatur oder Ersatzlieferung – die Kosten der Nacherfüllung trägt immer der Händler. Versandkosten oder Gebühren für die Reparatur darf er nicht vom Kunden verlangen.
Wie viele Versuche der Verkäufer hat, um den Sachmangel zu beheben, hängt von der Art der Nacherfüllung und dem Einzelfall ab:
Ersatzlieferung
Bei einer Ersatzlieferung hat der Händler nur einen Versuch. Ist das ersetzte Produkt ebenfalls mangelhaft, berechtigt dies den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Reparatur
Für eine Reparatur stehen ihm im Regelfall 2 Versuche zu. Bei technisch komplexen Geräten wie z. B. Computern können dem Kunden auch 3 Nachbesserungsversuche zumutbar sein.
Unter bestimmten Umständen kann auch bei einer Reparatur ein einziger fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Nämlich dann, wenn:
Läuft die Nacherfüllungsfrist ab, ohne dass der Fehler beseitigt wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis zu mindern und ggf. Schadensersatz einfordern.
Ein kostenloses, anwaltlich vorgeprüftes Musterschreiben für den Rücktritt vom Kaufvertrag finden Sie in Kapitel 7 dieses Beitrags.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag führt zur Rückabwicklung: Die Vertragsparteien müssen den Zustand wiederherstellen, der vor dem Abschluss des Vertrags herrschte.
Dazu gibt der Käufer den Kaufgegenstand zurück und erhält sein Geld erstattet.
Eine Rückzahlung in Form eines Gutscheins muss der Kunde nicht akzeptieren.
Darüber hinaus können dem Käufer, aber auch dem Verkäufer Anspruch auf Entschädigungszahlungen entstehen.
Schadensersatz ist zusätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Voraussetzung ist, dass dem Käufer ein Schaden daraus entstanden ist, dass der Verkäufer die Ware nicht wie im Vertrag vereinbart oder nicht pünktlich geliefert hat.
Dies kann beispielsweise entgangener Gewinn sein, den der Käufer mit der gekauften Ware erwirtschaftet hätte.
Ein möglicher Schaden sind aber auch Leihgebühren für einen Ersatz, den der Käufer sich zur Überbrückung leihen musste. Schadensersatz kann auch bei Lieferverzug fällig werden.
Die Nutzungsentschädigung ist eine Form des Wertersatzes, die beim Rücktritt von Kaufverträgen anfallen kann – bei der Nacherfüllung ist sie aber nicht zulässig.
Denn bei der Rücknahme einer gebrauchten Sache – insbesondere bei Autos und anderen technischen Produkten – entsteht dem Verkäufer immer ein Wertverlust. Der Wertersatz dient als Entschädigung.
Der Kunde muss keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er die Ware in einem kleineren Umfang benutzt hat, um die Eigenschaften und die ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.
Eine Nutzungsentschädigung ist rechtens, wenn:
Die Nutzungsentschädigung berechnet sich durch die folgende Formel:
Kaufpreis x Dauer der tatsächlichen Nutzung / zu erwartende Nutzungsdauer im mangelfreien Zustand
Das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung müssen Verbraucher schriftlich beim Verkäufer einfordern.
Um rechtssicher nachzuweisen, dass das Schreiben versendet wurde, empfiehlt sich
Diese kostenlosen, anwaltlich vorgeprüften Musterschreiben können Sie den Verkäufer über Ihren Anspruch informieren und Ihr Recht einfordern:
In den meisten Fällen wird der Verkäufer bei einem berechtigten Rücktritt vom Kaufvertrag den gesetzlichen Vorgaben folgen und den Kaufpreis – ggf. abzüglich einer Nutzungsentschädigung – anstandslos erstatten.
Zeigt sich die Gegenseite jedoch nicht kooperativ, kann es – insbesondere bei hochpreisigen Produkten – sinnvoll sein, sich professionelle anwaltliche Unterstützung zu nehmen.
Schon ein offizielles Anwaltsschreiben kann ausreichen, um Ihr Recht durchzusetzen und den Vertragspartner zur Erstattung des Kaufpreises zu bewegen.
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Der Verlierer zahlt: Setzen Sie Ihr Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag mithilfe eines Rechtsanwalts außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess durch, muss die Gegenseite Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzen.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für juristische Anliegen im Vertragsrecht. Der Partner-Anwalt kann in der kostenlosen Ersteinschätzung prüfen, ob in Ihrem Fall die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
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Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.