Viele Energieversorger haben bereits angekündigt, Ihre Preise zu erhöhen. Die Regierung plant nun jedoch ein Gesetz, das unrechtmäßige Preiserhöhungen verbieten soll. Anbieter müssen nachweisen, dass die Erhöhung gerechtfertigt und notwendig ist. Unbegründete Tarifänderungen sollen künftig unwirksam sein — und das bedeutet, dass Sie einer missbräuchlichen Erhöhung der Strom- und Gaspreiserhöhung widersprechen können.
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Anfang 2023 wird der Strom- und Gaspreis in vielen deutschen Haushalten teurer. Um Verbraucher:innen zu entlasten, wird ab März 2023 eine Preisbremse greifen. Diese soll rückwirkend auch für Januar und Februar gelten. Zusätzlich gibt es nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Energieversorgern ungerechtfertigte Preiserhöhungen verbieten soll. Bei dem neuen Missbrauchsverbot geht es vor allem um die Arbeitspreise, also bei Cent pro Kilowattstunde. In der Erläuterung der Bundesnetzagentur heißt es: “Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung.”
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen Missbrauch durch die großen Versorgungskonzerne zu verhindern. Ganz konkret besagt der Gesetzentwurf, dass die Preise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember nicht erhöht werden dürfen. Ausgenommen sind “sachlich gerechtfertigte” Erhöhungen. Das bedeutet, dass nur solche Erhöhungen wirksam sind, die aufgrund von gestiegenen Versorgungs- oder Beschaffungskosten unbedingt notwendig sind. Nicht jede Erhöhung ist automatisch auch Abzocke: Die Beweispflicht liegt allerdings beim Versorger. Energiekonzerne müssen dem Bundeskartellamt beweisen, dass gestiegenen Kosten die Preissteigerung rechtfertigen. Das Bundeskartellamt kann dann entscheiden, ob eine Erhöhung zu Unrecht erhoben wurde und bei einer groben Unverhältnismäßigkeit eine Geldstrafe verhängen.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Der Gesetzentwurf macht es Versorgern künftig deutlich schwerer, Preiserhöhungen durchzusetzen. Ungerechtfertigte Preissteigerungen sind unwirksam und somit haben sie das Recht, den Erhöhungen zu widersprechen. Dazu rät auch Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher. Natürlich kann es einige Zeit dauern, bis Ihr Widerspruch geprüft und bearbeitet wird. Stellen Sie die Zahlung daher auf keinen Fall ein, sondern teilen Sie Ihrem Versorger mit, dass Sie der Erhöhung widersprechen und die Zahlung nur unter Vorbehalt weiterführen. Werden Sie aktiv und beginnen Sie das Gespräch mit Ihrem Energieanbieter. Sollte sich später herausstellen, dass die Erhöhung tatsächlich unrechtmäßig ist, können Sie das Geld zurückfordern.
Ihr Versorger muss Sie in einem Schreiben auf die Erhöhung hinweisen. In diesem Schreiben muss er die Erhöhung begründen — Sie können Einspruch einlegen, wenn der Grund für die Erhöhung im Schreiben fehlt oder nur auf unverständliche Weise kommuniziert wird. Wichtig: Auch wenn Sie eine Preiserhöhung nicht nachvollziehen können und diese demnach für unwirksam halten, sollten Sie unbedingt aktiv werden. Sie sollten nicht einfach weiterhin den alten Preis zahlen, sondern Ihren Anbieter zeitig kontaktieren und ihn auffordern, die Erhöhung zu begründen.
Unkompliziert und schnell können Sie Ihrem Versorger Ihren Widerspruch mit unserem kostenlosen Musterschreiben mitteilen.
Aber Achtung: Sofern Sie der Erhöhung widersprechen, kann es passieren, dass der Versorger den Vertrag mit Ihnen kündigt. Dann müssten Sie sich ggf. um einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter bemühen. Dies kann – je nach Region – günstiger oder teurer sein, als die Preiserhöhung vorerst zu akzeptieren. Unser Tipp: Checken Sie vorher die Preise der verfügbaren Neukundentarife – damit Sie im Falle einer Kündigung eine Alternative haben.
Als Kundin oder Kunde eines Strom- und Gasversorgers sind Sie den Erhöhungen nicht völlig hilflos ausgeliefert. Nicht jede Erhöhung ist wirksam. Sollten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, haben es Strom- und Gasversorger in Zukunft deutlich schwerer und müssen jeden Preisanstieg rechtfertigen. Aber auch ohne die neuen Regelungen dürfen Anbieter ihre Tarife nicht willkürlich erhöhen — Änderungen müssen verständlich kommuniziert werden. Auch Versorger müssen sich an Regeln halten; Sie sollten unbedingt wissen, wann eine Strom- und Gaspreiserhöhung unwirksam ist und sie dieser widersprechen können.
Energieversorger sind dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden jede Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Die Wirksamkeit dieser Erhöhungen hängt davon ab, ob die Verbraucher:innen rechtzeitig informiert wurden. Zudem müssen im Schreiben angekündigten Preissteigerungen in unverschleierter Form kommuniziert werden. Die Versorger müssen sich an die folgenden formalen Richtlinien halten; sollten diese nicht erfüllt worden sein, haben Sie das Recht, den Erhöhungen zu widersprechen.
Sollte ein anderer Anbieter bessere Konditionen bieten, dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen: Eine Preisänderung ist in den meisten Fällen eine Vertragsänderung — und somit haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, um den Vertrag schnell beenden zu können. Der Vertrag läuft dann noch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen Preise greifen würden. Ihr Anbieter muss in seinem Ankündigungsschreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
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