Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.
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Ja, jeder Vertrag ist anfechtbar – egal, ob Sie einen Kauf-, Werk-, Bau-, Aufhebungsvertrag oder Erbvertrag anfechten möchten. So können Sie sich ohne Zustimmung des Vertragsgegners aus einem Vertrag befreien.
Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen.
Dafür muss gemäß BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegen:
Ob ein Vertrag anfechtbar ist, entscheiden die gesetzlichen Anfechtungsgründe (BGB §§ 119–124). Liegt einer der folgenden Anfechtungsgründe vor, können Sie Ihren Vertrag anfechten:
Hat ein Vertragspartner etwas falsch verstanden, ist eine Vertragsanfechtung durchsetzbar, da ein Inhaltsirrtum vorliegt: Er willigt zwar in den Vertrag ein, aber irrt sich über den Sinn und die Bedeutung seiner Aussage oder Einwilligungserklärung.
Beispiele:
Verschreibt, vergreift, verspricht oder vertippt sich ein Vertragspartner, lässt sich der Vertrag anfechten: Das Gewollte und das Erklärte stimmen nicht überein und es liegt ein Erklärungsirrtum vor.
Beispiele:
Irrt sich ein Vertragspartner über eine sogenannte verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person bei der Abgabe seiner Willenserklärung, liegt ein Eigenschaftsirrtum vor und der Vertrag ist anfechtbar.
Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache sind z. B. Größe, Material, Herkunft, Herstellungs- und Baujahr.
Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person sind z. B. Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Alter, Sachkunde, Geschlecht oder Zahlungsfähigkeit.
Beispiele:
Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie in ihn eingewilligt haben, weil Sie getäuscht oder bedroht wurden.
Beispiele:
Ein Vertrag kann auch über einen Stellvertreter geschlossen werden. Gibt dieser Vertragsinhalte falsch wieder, liegt eine falsche Übermittlung der Vertragserklärung vor und die Anfechtung des Vertrages ist möglich.
Willigt eine geschäftsunfähige Person in einen Vertrag ein, ist dieser von Beginn an nichtig – es existiert kein Vertrag.
Geschäftsunfähig ist eine Person, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder an einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit leidet. Kinder zwischen 7 und 17 gelten als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass beim Vertragsschluss die Eltern zustimmen müssen. Stimmen die Eltern einem Vertrag nicht zu, ist er unwirksam.
Hat der Vertragspartner auf die Geschäftsfähigkeit vertraut und bereits in den Vertrag investiert – z. B. durch Versandkosten –, kann er dafür Schadensersatz verlangen.
Sie können in 3 Schritten erfolgreich einen Vertrag anfechten: Halten Sie die Frist ein, klären Sie den Anfechtungsgrund und setzen Sie eine Anfechtungserklärung an Ihren Vertragspartner auf.
Das folgende Vorgehen eignet sich für die meisten Vertragsarten. Wurde der anzufechtende Vertrag aber unter Aufsicht eines Notars geschlossen, kann ein anderes Vorgehen nötig sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Beitrag Notarvertrag anfechten.
Wie lange man einen Vertrag anfechten kann, bestimmt die Verjährungsfrist: Ihr Recht auf Anfechtung ist verjährt, wenn seit Vertragsabschluss 10 Jahre vergangen sind. Sie können einen Vertrag dann nicht mehr anfechten.
Je nach Anfechtungsgrund bleibt Ihnen für die Vertragsanfechtung unterschiedlich lange Zeit:
Der Anfechtungsgrund ist die Grundlage Ihrer Vertragsanfechtung und muss zweifelsfrei identifiziert sein.
Sie müssen Ihren Anfechtungsgrund zunächst nicht beweisen. Kommt es allerdings zum Gerichtsverfahren, brauchen Sie Beweise für Irrtum, Täuschung, Drohung oder falsche Übermittlung.
Die Beweise sind so individuell wie jeder Vertrag. Mögliche Beweismittel sind z. B. eine logische Erklärung der Umstände und Ihrer persönlichen Situation oder ein Gutachten über den Vertragsgegenstand.
Sind Sie sich unsicher, ob vorliegende Beweise zur erfolgreichen Vertragsanfechtung ausreichen, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie die Beweisführung übernehmen und den Vertrag anfechten. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Für eine korrekte Anfechtungserklärung gelten keine Formvorschriften – sie muss nicht einmal die Wörter „anfechten“ oder „Anfechtung“ enthalten.
Aber: Das Schreiben muss 2 Voraussetzungen erfüllen:
Eine Anfechtungserklärung ist nur wirksam, wenn Sie dem Vertragspartner auch zugestellt wird. Um die Zustellung jederzeit beweisen zu können, sollten Sie eine Anfechtungserklärung als Einschreiben mit Rückschein versenden.
Sie finden im Internet zahlreiche Muster für eine Anfechtungserklärung, um damit Ihren Vertrag anzufechten. Sie sollten diese Vorlagen jedoch nur zur Orientierung nutzen: Muster sind allgemein und werden Ihrem persönlichen Fall nicht gerecht, da Ihr Anfechtungsgrund individuell dargelegt werden sollte.
Ein advocado Partner-Anwalt kann Sie bei der Formulierung einer einwandfreien Anfechtungserklärung unterstützen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wird ein Vertrag erfolgreich angefochten, kommt es zur Rückabwicklung: Die Situation muss so wiederhergestellt werden, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Das bedeutet, die Vertragspartner werden finanziell und rechtlich so gestellt, wie sie vor Vertragsschluss standen – zum Beispiel:
Wenn der Vertragspartner die Anfechtungserklärung nicht akzeptiert, können Sie Klage einreichen: Dann müssen Sie vor Gericht beweisen, dass ein Anfechtungsgrund vorliegt und Sie ein Anfechtungsrecht haben.
Vertragsanfechtungen aufgrund von Irrtümern (§ 119 BGB) oder falscher Übermittlung (§ 120 BGB) ziehen einen Schadenersatzanspruch nach sich:
Der Anfechtende muss dem Vertragsgegner den sogenannten. „Vertrauensschaden“ zahlen. Dazu zählen alle Schäden, die durch das Vertrauen auf den Bestand des Vertrages entstanden sind – z. B. Liefer- oder Lagerkosten oder entgangene Gewinne.
Sie müssen einen Vertrag nicht anfechten, wenn Sie ein Widerrufsrecht haben: Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerruf, können Sie von einem Vertrag zurücktreten und müssen für Vertrauensschäden keinen Schadenersatz zahlen.
Ob und wann ein Widerrufsrecht besteht, ist von Ihrem Vertrag abhängig. Ein advocado Partner-Anwalt kann schnell klären, ob Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten können, ohne Schadensersatz zu zahlen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Sie können einen Vertrag selbstständig anfechten. Voraussetzungen sind ein Anfechtungsgrund, eine einwandfreie Anfechtungserklärung und fristgerechte Übermittlung an den Vertragspartner.
Können Sie diese Voraussetzungen nicht allein erfüllen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Der Anwalt sichert Ihre Vertragsanfechtung ab und vermittelt zwischen den Parteien, sollte der Vertragspartner die Anfechtung nicht akzeptieren und die Rückabwicklung verweigern.
Ein Anwalt für Vertragsrecht unternimmt zur Durchsetzung Ihrer Interessen Folgendes:
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Als Teil der juristischen Redaktion von advocado arbeitet Franz Gerstenberger täglich dafür, dass jeder Leser auf seine individuelle Rechtsfrage eine verständliche Antwort erhält. Für Ratsuchende findet er dank linguistischer Fachkompetenz nachhaltige Lösungen im Zivil- und Internetrecht.