Wenn Beamte durch ihr Handeln während der Dienstzeit Dritten Schaden zufügen, entsteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die Haftung trägt nicht der Beamte, sondern der Staat. Nur wenn der gängige Rechtsweg erfolglos blieb, dürfen Geschädigte Amtshaftung vom Staat fordern. Um Schadensersatz vom Staat zu erhalten, ist eine Amtshaftungsklage notwendig. Vor dem Landgericht müssen Geschädigte umfassende Beweispflichten erfüllen.
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Beamte handeln im Dienst des Staates. Durch ihre Entscheidungen setzen sie die Rechtsordnung des Staates um. Fügen sie während der Ausübung ihres Amtes Dritten finanziellen oder körperlichen Schaden zu, haben diese Anspruch auf Entschädigung.
Da die Amtsträger im Auftrag des Staates handeln, haftet der Staat im Schadensfall. Die Haftung geht vom Schädiger direkt auf den Staat über. Die Amtshaftung des Staates ist an bestimmte Bedingungen gebunden.
Hat ein Beamter seine Amtspflichten verletzt und Dritten durch sein Fehlverhalten Schäden zugefügt, besteht ein Amtshaftungsanspruch. Der Staat trägt die Amtshaftung, wenn ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Handeln des Beamten und dem Schaden besteht.
Muss der Staat haften, haben Geschädigte Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Beispiele für Amtspflichtverletzungen mit Anspruch auf Staatshaftung:
Im Regelfall haftet nicht der Beamte, sondern der Staat für entstandene Schäden. Nur im Ausnahmefall haften beide – z. B. wenn Beamte mit ihrem Privatauto während einer Dienstfahrt Dritten Schäden zufügen (Haftung gemäß § 7 StVG).
Die Amtshaftung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Den Staat in Haftung zu nehmen, ist das letzte Mittel, um eine Entschädigung zu erhalten. Zuvor müssen Geschädigte alle anderen Optionen zum Erhalt von Schadensersatz erfolglos genutzt haben.
Erst wenn Widerspruch oder Klage gegen Behörden keinen Erfolg haben, dürfen Geschädigte ihren Amtshaftungsanspruch geltend machen und gegen den Staat Klage einreichen.
Der Amtshaftungsanspruch verjährt nach 3 Jahren. Um zu verhindern, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz verjährt, müssen Sie z. B. durch Widerspruch oder Klage rechtliche Schritte in die Wege leiten.
Die Verjährungsfrist beginnt, sobald Geschädigte Kenntnis über den Schaden und die Amtspflichtverletzung eines Beamten haben.
Widerspruch oder Klage gegen z. B. Versicherungen als Drittschädiger hemmen die Verjährung genauso wie die Amtshaftungsklage im letzten Schritt.
Beamte haben keinen Anspruch auf Amtshaftung durch den Staat, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Für fahrlässige und vorsätzliche Verletzungen ihrer Amtspflichten sind Beamte selbst verantwortlich. Der Staat übernimmt Amtshaftung und Zahlung von Schadensersatz sowie ggf. Schmerzensgeld an den Geschädigten vorerst. Anschließend besteht ein Regress-Anspruch des Staates.
Der Staat fordert die gezahlte Entschädigung inklusive aller durch den Amtshaftungsprozess entstandenen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) vom Beamten zurück.
Um den Regress zu erhalten und die offene Forderung einzutreiben, erhebt der Staat beim Landgericht Klage gegen den Beamten.
Hat der Dienstherr selbst durch Pflichtverletzung des Beamten einen Schaden erlitten, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht notwendig, um Schadensersatz zu erhalten.
Vor Gericht muss der Dienstherr die Schuld des Beamten beweisen. Das ist in der Regel problemlos möglich, da die Schuldfrage zuvor im Rahmen der Amtshaftungsklage des Geschädigten geklärt worden ist.
Wichtig ist, dem Gericht das Ausmaß von Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beamten zu verdeutlichen.
Beamte müssen je nach Einzelfall Beweise für Folgendes vorlegen:
Auch wenn der Staat die Haftung für entstandene Schäden trägt, kann die Verletzung ihrer Dienstpflichten für Beamte Konsequenzen haben.
Mögliche Folgen für Beamte:
Haben Geschädigte einen Amtshaftungsanspruch, steht ihnen eine Entschädigung zu. Der Staat leistet ausschließlich finanzielle Entschädigung in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Die Höhe der Entschädigung hängt vom Einzelfall und Ausmaß der Schäden ab.
Damit Geschädigte Amtshaftung einfordern dürfen, sind 3 Schritte notwendig.
Sie müssen zuerst alle anderen Optionen zum Erhalt einer Entschädigung nutzen, bevor Sie den Staat in Haftung nehmen. Vor dem Amtshaftungsprozess müssen Sie den gängigen Rechtsweg gegen die Behörde erfolglos durchlaufen.
Haben Sie mit außergerichtlichen Einigungsversuchen, Widerspruch und Klage keinen Erfolg, dürfen Sie den Staat in Haftung nehmen.
Um die Entschädigung vom Staat zu erhalten, ist ein Aufforderungsschreiben notwendig. Damit machen Sie auf die Pflichtverletzung des Beamten und den Schadensfall aufmerksam.
Adressat ist die in Ihrem Fall zuständige Behörde – z. B. das Finanzamt, von dem Sie Amtshaftung fordern.
In dem Schreiben müssen Sie das rechtswidrige Verhalten des Amtsträgers belegen, das bisherige Geschehen schildern und alle Dokumente beifügen, die Ihren Anspruch auf Amtshaftung belegen.
Das außergerichtliche Schreiben ist notwendig, damit die Behörde Ihre Forderung gegen den Staat prüft.
Das Schreiben an die Behörde muss rechtssicher sein und Ihre Situation detailliert beschreiben. Nur so erreichen Sie die Anerkennung der Amtshaftung und dürfen die Staatshaftungsklage einreichen.
Weisen Sie Ihren Amtshaftungsanspruch nicht eindeutig nach, weist das Amt Ihre Forderung zurück. Es gilt, zu verhindern, dass Ihr Entschädigungsanspruch entkräftet werden kann.
Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie der Behörde auf Augenhöhe gegenübertreten. Der Anwalt kennt die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall und kann Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahren beantragen.
Nach Prüfung Ihres Falles deckt er mögliche Fehler des Amtsgerichts auf und kann für eine klare Beweisführung im Aufforderungsschreiben sorgen.
Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Fordern Geschädigte Amtshaftung ein, müssen sie sich durch einen Anwalt vor Gericht vertreten lassen.
Bestätigt die Behörde Ihren Anspruch auf Amtshaftung, reicht der Anwalt für Sie die Amtshaftungsklage beim Landgericht ein.
Richten Sie die Klage gegen den Dienstherrn, nicht gegen den Beamten. Eine Klage gegen den Beamten lehnt das Landgericht ab.
Die Klageschrift muss folgende Informationen enthalten:
Die Zulassung der Amtshaftungsklage hängt vom einwandfreien Nachweis des Anspruches ab. Da Anwaltszwang vor dem Landgericht besteht, kommen Muster-Vorlagen zur Erstellung der Klageschrift nicht infrage.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Hat das Landgericht die Amtshaftungsklage zugelassen, folgt der Prozess. Vor Gericht hat die einwandfreie Beweisführung oberste Priorität.
Der Geschädigte muss dem Gericht beweisen, dass der Beamte für den ihm entstandenen Schaden verantwortlich ist. Ziel des Beamten ist es, zu beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem zu klärenden Schadensfall besteht.
Ein Anwalt entwickelt vor Prozessbeginn auf Basis der Beweise eine zielführende Verteidigungsstrategie. Damit kann er die Einwände der Gegenseite entkräften und Ihren Schadensersatzanspruch sichern.
Wollen Geschädigte vom Staat Schadensersatz einklagen, müssen sie die Verfahrenskosten für den Amtshaftungsprozess zunächst selbst zahlen. Prozesskostenrechner können sinnvoll sein, um das Prozesskostenrisiko vorher zu bestimmen und aussichtslose Klagen zu vermeiden.
Wer nicht in der Lage ist, die Kosten vorauszuzahlen, hat grundsätzlich mehrere Optionen, eine Finanzierung durch Dritte zu erreichen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen Sie bei dieser die Kostenübernahme ab. Häufig schließen Versicherungen die Finanzierung von Amtshaftungsklagen aus.
Wenn Sie über advocado einen Partner-Anwalt mit der Vertretung vor dem Landgericht beauftragen, erfolgt vor Prozessbeginn eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Jetzt Anwalt finden lassen.
Geschädigte können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht stellen. Hat die Amtshaftungsklage Aussicht auf Erfolg, übernimmt das Gericht die Anwalts- und Gerichtskosten. Ist die Beweislage nicht eindeutig, lehnt das Gericht den Antrag auf Finanzierung ab.
Gewährt das Gericht Prozesskostenhilfe, gilt Folgendes: Der Geschädigte muss die Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen. Dazu dient vorhandenes Vermögen und monatliches Einkommen. Bleibt ein offener Betrag, übernimmt das Gericht den Rest der Prozesskosten.
Der Geschädigte muss die Prozesskostenhilfe in Raten wieder an das Gericht zurückzahlen. Verliert er den Amtshaftungsprozess, muss er in jedem Fall selbst für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen.
Erhalten Geschädigte eine Prozessfinanzierung, übernimmt ein Unternehmen als Prozessfinanzierer alle Kosten der Durchsetzung des Anspruchs auf Amtshaftung.
Voraussetzung und Erfolgschance für Prozessfinanzierung und anwaltliche Unterstützung bei der Amtshaftungsklage ist ein Mindeststreitwert, über den im Amtshaftungsverfahren zu verhandeln ist.
Für die Prozessfinanzierung erhält das Unternehmen nach Urteil des Gerichts einen Teil der durchgesetzten Entschädigungssumme.
Die Amtshaftung durchzusetzen, ist aufgrund der komplexen Rechtslage nicht leicht. Inwiefern anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist, zeigen z. B. folgende Fälle.
(Urteil des OLG Koblenz vom 22.11.2000 - 1 U 1645/97 -)
Nach einem tödlichen Badeunfall ihres Sohnes klagen die Eltern bei der Gemeinde als Trägerin des Schwimmbades Amtshaftung ein. Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Gemeinde.
Das Landgericht weist die Klage in erster Instanz zurück. Nachdem die Eltern gegen das Urteil Berufung eingelegt haben, beschließt das Oberlandesgericht Koblenz die Abänderung des Urteils.
Nach Einschätzung des Gerichts hat die Gemeinde als Träger des Schwimmbades Benutzer vor Gefahren zu schützen. Diese Pflicht geht über die der Aufsichtspersonen vor Ort hinaus.
Die Gemeinde habe es versäumt, eine ordnungsgemäße, effektive Aufsicht durch die Bademeister sicherzustellen. Die Gemeinde müsse dafür sorgen, dass die gesamte Wasserfläche einsehbar ist und ggf. zusätzliche Aufsichtspersonen einsetzen.
Das OLG Koblenz verurteilte die Gemeinde zur Zahlung von Schadensersatz. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfalltod aufgrund eines Schockschadens stehe den Eltern laut Urteil des Gerichts jedoch nicht zu.
Das VW-Auto des Klägers ist mit manipulierter Software ausgestattet. Dafür fordert der Kläger Schadensersatz von der Bundesrepublik. Der Staat habe im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal seine Pflichten verletzt, weil er Richtlinien nicht hinreichend umgesetzt und die Automobilindustrie nicht umfassend überwacht hat.
Die Amtshaftungsklage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium.
Der Ausgang des Staatshaftungsprozesses ist noch offen. Im Februar 2019 fand der erste Gerichtstermin vor dem Landgericht Freiburg statt.
Reichen Sie nach erfolglosem Vorgehen gegen die Behörde eine Amtshaftungsklage beim Landgericht ein, brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Auch vor der Klageeinreichung kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Überlassen Sie einem Anwalt die für eine Amtshaftungsklage notwendigen Schritte, kann er Formfehler oder ungenügende Beweise, die Ihren Anspruch auf Entschädigung gefährden, ausschließen.
Mit einem rechtssicheren, umfassenden Schreiben an die Behörde kann der Anwalt sicherstellen, dass über Ihren Schadensfall verhandelt wird.
Vor Gericht steht Ihr Schadensersatzanspruch den Einwänden der Behörden gegenüber. Eine eindeutige Beweisführung hat oberste Priorität. Mit Akteneinsicht und der richtigen Verhandlungsstrategie kann der Anwalt die Einwände der Gegenseite entkräften.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.