Trotz des bundesweiten Anspruchs auf Kinderbetreuung ist der Betreuungsbedarf in vielen Regionen nicht ausreichend gedeckt. Haben Sie trotz aller Bemühungen keinen Kindergartenplatz bekommen, greift der Kostenerstattungsanspruch für Privatbetreuung. Zusätzlich können Sie für finanzielle Einbußen (Verdienstausfälle, Anwaltskosten usw.) Entschädigung fordern.
Jedem Kind steht bis zur Einschulung ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung (z. B. Krippenplatz, Kita-Platz oder Kindergartenplatz) zu – egal ob es bei Kindergarteneintritt um einen 3-Jährigen geht oder Ihr Kind schon 4 Jahre alt ist. Die Beschäftigungssituation und die Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.
Müssen Sie einen erhaltenen Betreuungsplatz wegen eines Umzugs aufgeben, gilt der Betreuungsanspruch auch in der neuen Heimatgemeinde.
Allerdings sieht die Realität anders aus: 2019 fehlten rund 273.000 Kindergartenplätze für unter 3-Jährige. Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder NRW gibt es mehr Betreuungsbedarf als verfügbare Plätze.
Betreuungsplätze sind in vielen Gegenden Mangelware. Trotzdem lässt sich auf dem Rechtsweg oft ein Betreuungsplatz erstreiten. Dazu ist oft ein Eilverfahren der richtige Weg. Gerichtsverfahren sind in diesem Bereich gerichtskostenlos.
Sind auch Sie von der Platzknappheit betroffen und haben bisher keinen Kindergartenplatz bekommen, haben Sie folgende Handlungsoptionen:
Finden Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck heraus, ob eine Kitaplatz-Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie können sich zunächst beim für Sie zuständigen Jugendamt melden und dort schildern, dass kein Kita-Platz zu finden war.
Das Amt hat nun 2 bis 3 Monate Zeit, um für Sie zu suchen und Ihnen einen Kindergartenplatz vorzuschlagen. Im Idealfall erhalten Sie doch noch eine Zusage.
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Dann muss das Jugendamt erneut nachforschen und den Ablehnungsbescheid überprüfen.
Bei erfolglosem Widerspruch können Sie vor dem Verwaltungsgericht einen Kita-Platz einklagen. Mithilfe eines gerichtlichen Eilverfahrens wird das langwierige Gerichtsverfahren stark verkürzt.
Beachten Sie, dass eine solche Klage nur Erfolg hat, wenn die Gemeinde nachweislich freie Kita-Plätze zur Verfügung hat und Ihr Kind übergangen wurde.
Gibt es tatsächlich keine freien Plätze, kann das Gericht keinen neuen Platz schaffen. Dann kann es empfehlenswert sein, wenn Sie nach Alternativen suchen.
Sie sind unsicher, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt oder unnötig Zeit kostet? Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann Ihnen hier weiterhelfen und die Sachlage überprüfen. Eine klare Handlungsempfehlung kann Ihnen helfen, das Für und Wider einer Klage abzuwägen und keine Zeit zu verlieren, die Sie für die Suche nach Alternativen nutzen könnten.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Ist in Ihrer Gemeinde kein Kita-Platz vorhanden, sollten Sie sich so früh wie möglich nach Alternativen umsehen.
Alternativen zum Kindergarten sind z. B.:
Denkbar ist auch eine selbstständige Betreuung – dann müsste ein Elternteil dauerhaft zuhause bleiben und auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Dem früheren Betreuungsgeld nachempfundene Sozialleistungen können die Verdienstausfälle allerdings nicht ganz kompensieren.
Haben Sie eine geeignete Alternative zum öffentlichen Kindergarten gefunden, müssen Sie dies bei der Gemeindeverwaltung melden. Dann wird der Platz im Rahmen eines Kostenerstattungsanspruchs von öffentlicher Hand gezahlt.
Haben Sie keinen Kindergartenplatz bekommen, können hohe finanzielle Belastungen folgen: Sie müssen eine meist teurere Alternative finden und der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit ist ohne Kindergartenplatz schwieriger.
In manchen Fällen ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I gefährdet. Das liegt daran, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil Sie Ihr Kind selbst betreuen müssen. In diesem Fall hätten Sie nur einen Anspruch auf Hartz IV.
Möchten Sie die Betreuung Ihres Kindes zudem mithilfe eines Anwalts durchzusetzen, entstehen außerdem Anwaltskosten.
Aber: Sie haben einen Anspruch auf Ausgleich dieser finanziellen Belastungen.
Die Kosten für die private Betreuung Ihres Kindes können Sie sich von der Gemeinde erstatten lassen. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:
Verweigert die Gemeinde die Zahlung, kann Ihnen ein advocado Partner-Anwalt schnell und effektiv weiterhelfen. Indem er Ihren Anspruch glaubhaft darlegt und die Erstattungspflicht mit aktuellen Gerichtsurteilen begründet, kann er den nötigen Druck auf die Behörde ausüben. Wenn nötig, kann er Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
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Auf Ihren Kosten bleiben Sie nicht sitzen: Haben Sie durch Verschulden des Jugendhilfeträgers keinen Kindergartenplatz bekommen, können Sie gemäß § 839 I BGB und Art. 34 GG Schadensersatz geltend machen. Man spricht bei dieser Entschädigung auch von einem Amtshaftungsanspruch und Aufwendungsersatz.
Das heißt, dass Sie sich jeden materiellen Schaden ersetzen lassen können, der durch die nicht zur Verfügung gestellte Betreuung entstanden ist – das Geld bekommen Sie vom Staat zurück.
Verdienstausfälle müssen dafür unmittelbar mit dem fehlenden Kindergartenplatz zusammenhängen:
Anwaltskosten, die bei der Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruches entstanden sind, können Sie ebenfalls geltend machen – schließlich sind diese erst dadurch entstanden, dass Sie trotz Arbeit keinen Kita-Platz bekommen haben.
Bei der Durchsetzung des Schadensersatzes tragen Sie die Beweispflicht. Das heißt, dass Sie den Zusammenhang zwischen fehlender Betreuungsmöglichkeit und finanziellem Schaden eindeutig belegen können müssen.
Dafür taugt z. B. ein Nachweis Ihres Arbeitgebers, dass bei sichergestellter Kindesbetreuung eine Einstellung bzw. ein früherer Arbeitsbeginn erfolgt wäre.
Wenn Sie keinen Kindergartenplatz bekommen haben, können Sie grundsätzlich selbstständig für Ihr Recht kämpfen: Indem Sie nach einer passenden Betreuungsplatz-Alternative suchen und die Kosten von der Gemeinde zurückfordern, können Sie die Betreuung Ihres Kindes absichern. Außerdem können Sie den Ausgleich finanzieller Einbußen selbst einfordern.
Die Unterstützung durch einen Anwalt kann sich aber lohnen, wenn die Gemeinde die Entschädigung verweigert und Sie auf den Zusatzkosten sitzenbleiben.
Bevor Sie das hinnehmen, kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Kindergartenrecht weiterhelfen. Indem er die Sachlage eingehend prüft und sich mit der Behörde in Verbindung setzt, kann er Druck ausüben und dafür sorgen, dass alle Argumente gehört werden. Im Idealfall kann er die Angelegenheit außergerichtlich lösen und Ihnen so Zeit und Geld sparen.
Weigert sich die Gemeinde weiterhin, unterstützt der Anwalt Sie vor Gericht. Mit zweifelsfreier Beweisführung und einer fundierten Argumentation versucht er, das Gericht zu überzeugen.
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Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.