Die Bewerbung um eine höhere Beamtenposition hat großen Einfluss auf die Zukunft eines Bewerbers. Verläuft das Auswahlverfahren nicht rechtskonform, hat ein abgelehnter Kandidat das Recht, dagegen vorzugehen. Mit einer Konkurrentenklage nach Beamtenrecht kann er die Ernennung eines Mitbewerbers unterbinden und ein fehlerfreies Auswahlverfahren einfordern. Was genau eine Konkurrentenklage nach Beamtenrecht ist, welche Fristen eingehalten werden müssen und wie die Erfolgsaussichten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Wird im öffentlichen Dienst eine Stelle neu besetzt, kann ein abgelehnter Bewerber die Entscheidung des Dienstherrn mittels einer Konkurrentenklage nach Beamtenrecht infrage stellen und ein neues, rechtskonformes Bewerbungsverfahren erwirken. Bevor man die Klage erheben kann, muss zunächst Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt werden. Mit der Klage verlangt der Bewerber dann die Aufhebung der Auswahlentscheidung aufgrund eines fehlerhaften Verfahrens.
Wichtig: Der abgelehnte Kandidat kann nicht direkt erwirken, dass er anstelle des Konkurrenten ausgewählt wird. Stattdessen wird vorerst nur die getroffene Auswahlentscheidung aufgehoben. Mehr dazu erfahren Sie im 2. Kapitel.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Dies bekräftigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.11.2010 – BVerwG 2 C 16.09): Das Gericht stellte klar, dass die Ernennung eines Bewerbers auf einen Dienstposten ein Verwaltungsakt ist, der die Rechte des unterlegenen Bewerbers beeinflusst. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) bildet dabei die Grundlage der Konkurrentenklage:
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Bei der Konkurrentenklage nach Beamtenrecht können drei Formen unterschieden werden:
Aufgrund der notwendigen Mitwirkung der Verwaltung und der zu geringen Rechtssicherheit ist diese Form der Konkurrentenklage unzulässig.
Eine Verpflichtungsklage könnte jedoch zulässig werden, wenn eine Anfechtungsklage erfolgreich verlief. Dann ist die vorgesehene Stelle wieder frei und könnte vom zuvor abgelehnten Bewerber besetzt werden.
Bei der Verpflichtungsklage können zudem zwei weitere Klage-Arten unterschieden werden:
Im Folgenden haben wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage für Sie aufgelistet:
* Was genau unter einem einstweiligen Rechtsschutz zu verstehen ist, erläutern wir in Kapitel 5 – Ablauf der Konkurrentenklage nach Beamtenrecht genauer.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage finden Sie in unserem übergeordneten Beitrag zur Konkurrentenklage.
Welche Voraussetzungen für eine solche Klage nach Beamtenrecht bestehen, wird im folgenden Kapitel erläutert.
Grundlage einer Konkurrentenklage ist zunächst, dass
Damit die Konkurrentenklage nach Beamtenrecht zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der für die Zulässigkeit der Konkurrentenklage notwendige Widerspruch gegen das Auswahlverfahren kann gegebenenfalls durch § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgeschlossen sein. Hier ist festgeschrieben, dass ein Widerspruchsverfahren nicht zulässig ist, wenn
Ein Anwalt für Beamtenrecht kann Sie im Widerspruchsverfahren unterstützen und Fehler während des Bewerbungsverfahrens einwandfrei nachweisen. Somit erhöht sich Ihre Chance, dass erneut über Ihre Bewerbung entschieden wird. Warum eine anwaltliche Vertretung außerdem sinnvoll sein kann, erläutern wir Ihnen in Kapitel 5.4 – Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Grundsätzlich ist eine Konkurrentenklage begründet und hat damit Aussicht auf Erfolg, wenn
Mögliche Fehler des Dienstherrn während des Auswahlverfahrens sind dabei
Die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage sind im Einzelfall jedoch schwer abzuschätzen. Grund dafür sind
Der Grundsatz der Ämterstabilität hat großen Einfluss auf den Ausgang des Klageverfahrens. Er besagt, dass einmal erfolgte Ernennungen rechtsbeständig sind, wenn nicht ein triftiger Grund vorliegt, der die Nichtigkeit des Beamtenverhältnisses bedingt (z. B. ein Verbot der Weiterführung der Dienstgeschäfte nach § 13 Bundesbeamtengesetz).
Der Grundsatz wurde zwar insoweit eingeschränkt, dass man die Ernennung anfechten kann, weil sie in die Rechte des Klägers eingreift, aber: Der Grundsatz der Ämterstabilität besteht dennoch und kann dazu führen, dass die Ernennung eines fehlerhaft ausgewählten Bewerbers zum Beamten nicht rückgängig zu machen ist.
Die in Kapitel 2 – Formen der Konkurrentenklage erläuterte Unzulässigkeit der Verpflichtungsklage sorgt darüber hinaus ebenfalls für unklare Erfolgsaussichten. Letztendlich hängt der Erfolg einer Konkurrentenklage nach Beamtenrecht vom Umfang und der Klarheit der Beweise ab, die der Kläger vorbringen kann.
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Wie ein entsprechendes Klageverfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und inwiefern ein Anwalt Sie bei der Durchsetzung Ihres Anliegens unterstützen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Will ein unterlegener Bewerber mittels Konkurrentenklage nach Beamtenrecht die Ernennung eines Mitbewerbers verhindern, können ihm durch das Verwaltungsrecht
zugesprochen werden.
Der Kläger hat mit Beginn des Widerspruchs- oder Klageverfahrens einen Anspruch auf einstweiligen – also vorläufigen – Rechtsschutz im Verfahren. Dieser dient dazu, seine persönlichen Rechte auch dann wirksam zu schützen, wenn noch nicht über die Konkurrentenklage entschieden wurde.
Der einstweilige Rechtsschutz unterstützt den Kläger insoweit, dass die Konkurrentenklage nicht durch Ernennung des Konkurrenten gegenstandslos werden kann. Er führt dazu, dass die Ernennung aufgeschoben wird, solange im Klageverfahren keine endgültige Entscheidung über die Rechtskonformität des Auswahlverfahrens getroffen wurde.
Denn ist die Ernennung erst erfolgt, hat sie unmittelbar Rechtskraft – ein einmal ernannter Beamter kann dann nicht mehr aus seinem Amt enthoben werden. Eine Konkurrentenklage ist damit aussichtslos.
Sind dem Dienstherrn im Auswahlverfahren Fehler unterlaufen, hat der unterlegene Bewerber Anspruch auf Schadensersatz wegen widerrechtlich unterbliebener Beförderung.
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch sind:
Ob der Kläger bei rechtmäßigem Auswahlverfahren befördert worden wäre, liegt allerdings im Ermessen des Gerichts.
Eine Konkurrentenklage nach Beamtenrecht ist nur dann zulässig, wenn die entsprechende Klagefrist eingehalten wurde. Da der Klage ein Widerspruch vorausgehen muss, beginnt die Klagefrist mit dem Tag der Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Stellenbesetzung schriftlich bei der Behörde erhoben werden. Gab es keine Rechtsbehelfsbelehrung nach der Auswahlentscheidung oder ist diese fehlerhaft, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr.
Bleibt die Verwaltung nach erhobenem Widerspruch untätig, kann nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten auch direkt eine Untätigkeitsklage erhoben werden.
Die Frist zur Klageeinreichung beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat. Ohne Belehrung verlängert sich diese Frist auf ein Jahr.
Die Frist zur Klageerhebung bei einer Versagungsgegenklage beträgt bis zu einen Monat nach Zustellung des Widerspruchbescheids. Die Einreichung einer Untätigkeitsklage darf nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Einreichung des Widerspruchs erfolgen.
Die Konkurrentenklage nach Beamtenrecht ist grundsätzlich gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft zu richten, deren Behörde den Verwaltungsakt erlassen hat.
Das Klageverfahren verläuft dann wie folgt:
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Dienstherrn hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Ernennung des Konkurrenten verhindert wird. Das Vorverfahren wird außergerichtlich von der Verwaltungsbehörde geführt. Dabei wird die Verwaltungsentscheidung erneut hinsichtlich ihrer Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft.
Hat die erneute Überprüfung durch die zuständige Behörde nicht zu dem Ergebnis geführt, das der unterlegene Bewerber sich erhofft hat, ist die Konkurrentenklage nach Beamtenrecht zulässig.
Die Klage kann fristgerecht beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Die formalen Vorgaben für die Einreichung der Konkurrentenklage nach Beamtenrecht geben §§ 81, 82 der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Darin heißt es:
Die Klageschrift muss folgende Inhalte haben:
Der Klageprozess bis zur Urteilsverkündung wird mit der Beiladung des ausgewählten Bewerbers unmittelbar nach Eingang der Klage eröffnet. Der Dienstherr hat dann auf Anordnung des Verwaltungsgerichts ggf. die Personalakten sowie detaillierte Informationen zu den Besetzungsvorgängen vorzulegen. Das Gericht benötigt diese Unterlagen, um zu beurteilen, ob das Auswahlverfahren rechtmäßig ablief oder der Dienstherr rechtswidrig gehandelt hat.
Bestätigt das Gericht, dass während des Auswahlverfahrens Fehler gemacht wurden, werden das Auswahlverfahren und der Widerspruchsbescheid aufgehoben. Das Urteil ist unmittelbar rechtskräftig.
Eine Konkurrentenklage nach Beamtenrecht entscheidet über die berufliche Zukunft des Klägers. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits vorab einen Anwalt zu kontaktieren. Die anwaltliche Unterstützung kann die Chance erhöhen, dass bereits das Widerspruchsverfahren zu Gunsten des abgelehnten Bewerbers verläuft. Das würde Kosten sparen und schnell Klarheit über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens bringen.
Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang
So erhält der unterlegene Bewerber erneut die Chance, sich um den vakanten Beamtenposten zu bewerben.
Rechtliche Unterstützung kann also bereits für das Widerspruchsverfahren sinnvoll sein. Ist die vorgesehene Ernennung einmal erfolgt, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, weil die bereits vollzogene Personalentscheidung aufgrund des Prinzips der Ämterstabilität nicht rückgängig gemacht werden kann.
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Die für eine Konkurrentenklage nach Beamtenrecht anfallenden Kosten bemessen sich nach dem konkreten Streitwert des Verfahrens. Diesen legt das Verwaltungsgericht fest. Grundsätzlich wird ein Viertel der Summe der für ein Jahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes zugrunde gelegt.
Die Kosten für ein rechtliches Vorgehen gegen ein fehlerhaftes Auswahlverfahren werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn Sie bezüglich der Kostenübernahme unsicher sind, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie stellen.
Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für eine anwaltliche Unterstützung im Widerspruchsverfahren muss der unterlegene Bewerber selbst tragen.
Nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, welche Anwalts- und Gerichtskosten für ein Klageverfahren auf Sie zukommen würden.
Streitwert (1/4 des Brutto-Jahresgehalts) |
Anwaltskosten (brutto) für Widerspruchs- und Klageverfahren |
7.500 € |
2.218,16 € |
10.000 € |
2.703,68 € |
12.500 € |
2.922,64 € |
15.000 € |
3.141,60 € |
Streitwert (1/4 des Brutto-Jahresgehalts) |
Gerichtskosten im Vorverfahren |
Gerichtskosten im Klageverfahren |
7.500 € |
304,50 € |
609 € |
10.000 € |
361,50 € |
723 € |
12.500 € |
400,50 € |
801 € |
15.000 € |
439,50 € |
879 € |
Sie unterlagen im Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beamtenstelle einem Konkurrenten und fühlen sich benachteiligt oder übergangen? Wenn Sie Fehler im Auswahlprozess vermuten, haben Sie das Recht, mit einer Konkurrentenklage nach Beamtenrecht dagegen vorzugehen.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.