Bleiben Mahnungen erfolglos, kann die Zahlungsklage ein wirksames Mittel sein, um offene Rechnungen, Mietrückstände oder ausstehenden Lohn durch ein gerichtliches Urteil einzutreiben. Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt nur auf Basis der Informationen, die Kläger und Beklagter zuliefern. Aussagekräftige Beweise und eine starke Argumentation in der mündlichen Verhandlung entscheiden über das Ergebnis. Der Verlierer des Verfahrens trägt die Prozesskosten.
Mit einer Zahlungsklage kann ein Kläger einen Beklagten gerichtlich zur Leistung einer Zahlung verpflichten. Ist die Zahlungsklage erfolgreich, erhält der Kläger ein sogenanntes vollstreckbares Urteil. Zahlt der Schuldner binnen einer vorgegebenen Frist immer noch nicht, kann der Kläger einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Die Klage auf Zahlung kann sich eignen, um jede Art von offenen Forderungen einzutreiben. Sie findet beispielsweise Anwendung, wenn
Eine Klage auf Zahlung beginnt mit einer gut begründeten Klageschrift, die Sie beim zuständigen Amts- oder Landgericht einreichen und endet mit einem Gerichtsurteil oder einem außergerichtlichen Vergleich.
Welches Gericht für die Zahlungsklage zuständig ist, hängt vom Streitwert ab:
Eine Zahlungsklage erheben Sie, indem Sie dem Gericht die Klageschrift postalisch zusenden, sie dort persönlich einreichen oder sie mündlich zu Protokoll in der Rechtsantragsstelle des Gerichts geben.
Klagen Sie vor einem Landgericht, besteht für Sie Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für Sie übernehmen.
Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, können Sie die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:
Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.
Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für Klageschriften, die Sie lediglich ausfüllen und ausdrucken müssen. Klageziel und Klagegrund sind in einem Muster allerdings verallgemeinert und können deshalb oft unzureichend formuliert sein.
Vorlagen aus dem Internet könnten Ihren persönlichen Einzelfall nicht vollständig abbilden und unter Umständen sogar Ihren Erfolg gefährden: Eine fehlerhafte oder lückenhafte Klageschrift kann zur Klageabweisung führen. Es kann daher ratsam sein, die Vorlagen deswegen höchstens zur Orientierung zu nutzen.
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Bei einem Klageverfahren entstehen Gerichts- und ggf. Anwaltskosten. Die Gerichtskosten müssen Sie nach § 6 Gerichtskostengesetz im Voraus auslegen: Das Gericht beginnt erst zu arbeiten, wenn Sie mit Einreichung der Klageschrift auch den Gerichtskostenvorschuss bezahlt haben. Um das Prozesskostenrisiko für Ihren Fall zu ermitteln und eine aussichtslose Klage zu vermeiden, können Sie z. B. einen Prozesskostenrechner verwenden.
Die Höhe der Gerichtskosten ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und bemisst sich am Streitwert:
Streitwert |
Gerichtskosten nach GKG |
500 € |
35 € |
1.000 € |
53 € |
5.000 € |
146 € |
10.000 € |
241 € |
25.000 € |
371 € |
50.000 € |
546 € |
110.000 € |
1.026 € |
Möchten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, fallen dafür Anwaltskosten an. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und orientieren sich ebenfalls am Streitwert.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Gerichts- und Anwaltskosten. Ein advocado Partner-Anwalt stellt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten.
Der Mahnbescheid kann eine sinnvolle Alternative sein, um offene Forderungen einzutreiben. Er eignet sich allerdings nur für Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse: Ausstehenden Lohn oder einen gesetzlichen Erbanspruch können Sie per Mahnbescheid beispielsweise nicht eintreiben.
Bei offenen Rechnungen können Sie einen Mahnbescheid beim Mahngericht beantragen und damit ein Mahnverfahren einleiten.
Die Vorteile dieses Verfahrens gegenüber einer Zahlungsklage: Es ist günstiger und weniger aufwendig.
Da ein Mahnbescheid günstiger und schneller ist, kann er sich vor allem eignen, wenn Forderungen bei mehreren Schuldnern offen sind. Außerdem ist er eine verhältnismäßig einfache Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor der Verjährung zu schützen: Schulden verjähren bereits nach 3 Jahren und ein Mahnbescheid verlängert die Verjährungsfrist um 6 Monate.
Legt der Empfänger des Mahnbescheids Einspruch gegen diesen ein, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. In diesem trägt der Gläubiger die Beweislast.
Ob Sie einen Anwalt benötigen, um Klage auf Zahlung einzureichen, hängt vom Streitwert ab: Bei mehr als 5.000 € ist das Landgericht zuständig. Dort besteht Anwaltszwang – Sie müssen sich also zwangsläufig von einem Anwalt vertreten lassen.
Bei einem Streitwert bis zu 5.000 € wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Hier ist grundsätzlich kein Anwalt vorgeschrieben. Sie können also selbstständig Klage einreichen und in der Gerichtsverhandlung argumentieren.
Sich juristische Unterstützung zu nehmen, kann trotzdem sinnvoll sein, da:
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