Rechnung nicht bezahlt & Vollstreckungsbescheid erhalten? Ein Einspruch kann sich lohnen. Denn der Bescheid kann fehlerhaft sein. Sie haben 2 Wochen Zeit, zu reagieren. Nach dem Einspruch folgt ein Gerichtsverfahren zur Klärung der offenen Forderung. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und die Pfändung abwenden.
Ganz einfach mit advocado:
Der Vollstreckungsbescheid ist das Ergebnis des gerichtlichen Mahnverfahrens, um eine offene Forderung einzutreiben. Aber: Der Vollstreckungsbescheid kann unberechtigt oder fehlerhaft sein. Denn das Gericht prüft nicht, ob der Gläubiger tatsächlich Anspruch auf die Zahlung hat, bevor es das Mahnverfahren einleitet.
Vor allem wenn der Vollstreckungsbescheid unberechtigt oder die Forderung zu hoch ist, ist ein Einspruch notwendig. Nur so sind finanzielle Folgen noch vermeidbar.
Denn ohne Einspruch ist der Vollstreckungsbescheid wirksam – egal, ob die Forderung unberechtigt ist oder das Schreiben formale Fehler enthält.
Ein wirksamer Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Gerichtsurteil. Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel und kann sein Geld eintreiben lassen. Er hat das Recht, Ihr Gehalt und Konto oder Wertgegenstände zu pfänden – bis er die Summe hat, die ihm zusteht.
Um die Pfändung zu verhindern, müssen Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei dem Mahngericht eingelegt werden, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung des Vollstreckungsbescheids.
Für den Einspruch gibt es kein Formular. Sie können ein formloses Schreiben schicken – wichtig sind nur folgende Informationen:
Sie können den Einspruch ohne Begründung abschicken. Die Begründung ist erst notwendig, nachdem der Einspruch geprüft und zugelassen wurde.
In Ausnahmefällen kann das Gericht den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auch nach Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist zulassen.
Dafür ist ein sogenannter Wiedereinsetzungsantrag notwendig. Darin müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz aller Bemühungen den Einspruch nicht rechtzeitig einreichen konnten. Grund kann zum Beispiel eine schwere Krankheit sein. Entscheidend ist, dass Sie keine Schuld dafür tragen, dass Sie die Frist verpasst haben.
Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, der Gläubiger kann schon pfänden lassen, bevor das Gericht über den Einspruch entschieden hat.
Um dies zu verhindern, müssen Sie zusätzlich zum Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid noch einen separten „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ stellen.
Der Antrag muss schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht eingehen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet.
Wurde bereits gepfändet, bekommen Sie in jedem Fall alles wieder zurück, wenn das Gericht den Einspruch anerkennt.
So geht es weiter, wenn Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt haben:
Je nachdem, wie hoch der Streitwert (die Forderung, um die es im Verfahren geht) ist, ist ein anderes Gericht für das Verfahren zuständig. Bei hohen Streitwerten ist das Landgericht zuständig – dort müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Es herrscht Anwaltszwang.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Es gibt nun 3 Möglichkeiten, wie der Prozess ausgeht:
Das Streitgericht hebt den Vollstreckungsbescheid auf, wenn der Gläubiger nicht nachweisen kann, dass seine Forderung begründet ist bzw. Sie beweisen können, dass der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung hat. Wurde bereits gepfändet, bekommen Sie alles wieder zurück.
Der Vergleich ist ein Kompromiss zwischen Schuldner und Gläubiger, der für beide Seiten akzeptabel ist. Die offene Forderung wird bestätigt und Sie können eine Ratenzahlung vereinbaren. Auch in diesem Fall hätte sich der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gelohnt – denn Sie haben die Zwangsvollstreckung verhindert.
Kann der Gläubiger nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist, wird das Streitgericht seine Forderung anerkennen. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist damit gescheitert. Der Gläubiger hat einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirkt. Mit dieser amtlichen Urkunde kann er seine Geldforderung per Zwangsvollstreckung durchsetzen.
Der Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen für:
Ja. Der Vollstreckungsbescheid kann unberechtigt oder fehlerhaft sein – z. B. wenn die Forderung inzwischen bezahlt ist, eine Personenverwechselung vorliegt oder der Gläubiger mehr Geld von Ihnen verlangt, als ihm zusteht.
Man kann aber nur 2 Wochen lang Einspruch einlegen. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung des Bescheids. Nach Fristablauf ist in der Regel kein Einspruch mehr möglich.
Sie legen Einspruch gegen den Bescheid ein. Sobald der zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit, den Einspruch an das zuständige Gericht zu schicken.
Dafür reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung des Einspruchs. Sie müssen nur das Aktenzeichnen nennen, mitteilen, dass Sie Einspruch einlegen und unterschreiben.
Dann prüft das Gericht den Einspruch. Ist er zulässig, werden Sie vom Gericht aufgefordert, zu begründen, warum Sie den Einspruch eingelegt haben.
Dann folgt ein Gerichtsverfahren. Dort muss dann der Gläubiger seinen Anspruch auf Zahlung beweisen. Kann er das nicht bzw. können Sie beweisen, dass die Forderung unzulässig ist, wird der Einspruch anerkannt – dann ist die offene Forderung gegenstandslos.
Der Bescheid ist ungültig, wenn
Ja. Wenn sich durch einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid rausstellt, dass die Forderung unberechtigt oder der Bescheid fehlerhaft ist, ist der Vollstrckungsbescheid ungültig.
Wer vor Gericht verliert, muss die Kosten zahlen.
Die Kosten für das Mahnverfahren muss der Gläubiger im Voraus zahlen, weil er das Verfahren einleiten möchte.
Wenn der Einspruch berechtigt ist, muss der Gläubiger am Ende alle Kosten für Anwalt und Gericht tragen.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, muss der Schuldner die Kosten übernehmen – zusätzlich zur Zahlung der offenen Forderung.