Ihr Kunde bezahlt die fällige Rechnung nicht oder der Mieter verweigert die Überweisung der Miete? Dann können Sie ein Mahnverfahren einleiten, um Ihre offene Forderung durchzusetzen. Nach erfolgreichem Mahnantrag und ohne Widerspruch des Kunden können Sie einen Vollstreckungstitel erhalten. Der Antrag ist umfangreich, alle Angaben müssen korrekt sein. Nur dann sind das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung Ihres Geldes möglich.
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Sie haben eine Leistung erbracht, die vereinbarte Bezahlung dafür aber nicht erhalten? Oder Sie haben an Bekannte privat Geld verliehen? Dann kann es sinnvoll sein, schnell zu reagieren, denn: Je länger Sie damit warten, Ihre offene Forderung einzutreiben, desto eher könnte Ihr Anliegen an Gewicht verlieren.
Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie Ihren Zahlungsanspruch über einen Online-Mahnantrag (Kapitel 2) und ggf. auch ohne Begründung und Gerichtsverfahren durchsetzen. Das kann schnell gehen und kostengünstiger sein als eine Klage.
Sie können das Mahnverfahren selbständig einleiten, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, können Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung haben und Widerspruch einlegen sollte, folgt das Klageverfahren. Der Anwalt kann Ihnen kompetent zur Seite stehen und sich vor Gericht für Ihre Interessen einsetzen. Auch wenn der Schuldner im Ausland lebt, kann es sinnvoll sein, sich vor dem Antrag anwaltlich beraten zu lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für Mahnverfahren, der Antrag geht direkt beim Mahngericht ein. Wichtig: Unterläuft Ihnen als Antragsteller ein Fehler, erhalten Sie den Mahnbescheid nicht. Das könnte bedeuten, dass Sie auf Ihren Forderungen sitzen bleiben.
2 Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein Mahnverfahren einleiten können:
Zahlt Ihr Kunde nach Ablauf des genannten Fälligkeitsdatums nicht, haben Sie nachweislich einen Zahlungsanspruch. Spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen befindet sich der säumige Kunde in Verzug.
Bevor Sie gerichtliche Schritte gegen Ihren Kunden einleiten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihnen kein Fehler passiert ist, der die ausbleibende Zahlung rechtfertigt. Sie können prüfen, ob Ihre Rechnung korrekt ist und Sie die dort beschriebene Leistung vollständig und ohne Mängel erbracht haben.
So können Sie vorab ausschließen, dass der Kunde Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt und Sie Ihren Zahlungsanspruch mit einer Klage durchsetzen müssen. Dann wären die Kostenvorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens verloren.
Können Sie Ihren Zahlungsanspruch eindeutig belegen, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit Ihrem Kunden zu einigen. Sie können ihn anrufen und den Grund für die ausbleibende Zahlung erfragen. Ein Entgegenkommen mit dem Angebot einer Ratenzahlung kann sich positiv auf die Kundenbeziehung auswirken.
Bringt das keinen Erfolg, können Sie anschließend eine Mahnung schreiben. Damit setzen Sie Ihren Kunden offiziell in Zahlungsverzug und dürfen 5 % Verzugszinsen zusätzlich zur offenen Rechnungssumme fordern. Sie können auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hinweisen.
Mit der rechtskonformen Mahnung haben Sie das Recht, das Mahnverfahren einzuleiten, sollte Ihr Kunde weiterhin nicht zahlen.
Beachten Sie die Verjährung Ihres Zahlungsanspruchs: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihre offene Forderung beim Kunden geltend machen. Für Ihren individuellen Fall können davon abweichende Fristen für das Mahnverfahren gelten.
Es kann sinnvoll sein, vorab die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden zu prüfen. Ist dieser aktuell nicht zahlungsfähig, kann das Mahnverfahren sinnvoll sein. Bei Erfolg erhalten Sie einen Vollstreckungstitel. Dieser schützt Ihren Zahlungsanspruch 30 Jahre vor der Verjährung.
Um das Mahnverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Mahnbescheid beantragen. Das geht ganz einfach mit einem Online-Mahnantrag. Diesen Mahnantrag können Sie selbstständig ausfüllen. Mit dem Antrag schützen Sie Ihre Forderung vor der Verjährung und setzen diese schnell durch.
Das Formular ist umfangreich und Ihre Angaben werden direkt an das Mahngericht übermittelt. Ist der Mahnantrag fehlerhaft, lehnt das Mahngericht den Antrag möglicherweise ab.
Es kann deshalb sinnvoll sein, einen Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug zu kontaktieren, bevor Sie das Mahnverfahren einleiten. Er kann Ihnen beim Antrag helfen und sicherstellen, dass alle Angaben korrekt beim Gericht eingehen. Er kann das gerichtliche Mahnverfahren begleiten und weiß, was zur Durchsetzung Ihrer Forderung zu tun ist.
Sie müssen Ihren Mahnbescheid-Antrag nicht begründen. Das Gericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt. Welche Informationen konkret notwendig sind, um das Mahnverfahren einzuleiten, erfahren Sie in unserem Beitrag Mahnbescheid beantragen.
Mit dem Mahnantrag wird der Gerichtskostenvorschuss für die Prüfung und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens fällig.
Sie können auch von einem Inkasso-Unternehmen Ihr Geld eintreiben lassen. Dann übertragen Sie dem Unternehmen Ihre offene Forderung und müssen sich nicht mehr um die Geltendmachung kümmern. Sie erhalten sofort Ihr Geld, allerdings nur einen geringen Teil der Gesamtsumme.
In welchen Fällen das Inkasso-Unternehmen sinnvoll sein kann und wann es sinnvoll wäre, das Inkasso einem erfahrenen Anwalt zu überlassen, erfahren Sie in unserem Beitrag Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?
Haben Sie den Mahnbescheid erfolgreich beantragt und den Gerichtskostenvorschuss bezahlt, leitet das Gericht das Mahnverfahren ein. Der Mahnbescheid wird dem Kunden zugestellt. Er hat 14 Tage Zeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben.
Erhebt Ihr Kunde keinen Widerspruch gegen die Forderung, dürfen Sie nach Fristablauf den Vollstreckungsbescheid beantragen. Erhebt der Kunde auch dann nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, erhalten Sie den Vollstreckungstitel. Es gibt kein Gerichtsverfahren, Sie dürfen Ihr Geld sofort vom Kunden einfordern.
Dazu beantragen Sie die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Er übernimmt auch die Pfändung der Wertgegenstände oder des Lohns, sollte Ihr Kunde zahlungsunfähig sein.
Wichtig: Hat Ihr Kunde Einwände gegen Ihre Forderung und legt Widerspruch ein, geht das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren über. Das Gericht prüft, ob Ihr Zahlungsanspruch berechtigt ist. Sie können dann einen Anwalt kontaktieren, der Sie und vor Gericht vertritt. Mit der richtigen juristischen Strategie kann er Ihren Zahlungsanspruch gegen die Einwände des Kunden durchsetzen.
Bestätigt das Gericht nach Prüfung der Rechnungen oder Verträge Ihren Anspruch auf das Geld, erhalten Sie mit dem Urteil den Vollstreckungstitel und können Ihre Forderung durchsetzen.
Wenn Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, fallen je nach Einzelfall folgende Kosten an:
Für den Mahnbescheid-Antrag sowie das gerichtliche Mahnverfahren fallen bis zu einer Forderungssumme von 1.000 Euro mindestens 32 Euro Gerichtskosten an. Je mehr Geld Sie vom Kunden über das Mahnverfahren einfordern wollen, desto höher die Gerichtskosten.
Ziehen Sie zur Absicherung für das gerichtliche Mahnverfahren einen Anwalt hinzu, berechnet dieser seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie viel er in Rechnung stellt, hängt davon ab, wie viel Geld er für Sie einfordern soll.
Der Anwalt übernimmt Folgendes für Sie:
Dafür fallen rund 170 Euro Anwaltskosten an.
Nach erfolgreichem Mahnverfahren beauftragen Sie oder Ihr Anwalt einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung. Beträgt diese bis zu 1.500 Euro zahlen Sie 30 bis 40 Euro.
Sämtliche Verfahrenskosten müssen Sie vorauszahlen, Sie erhalten Ihr Geld aber zurück – zahlungspflichtig ist der säumige Kunde. Nach erfolgreichem Mahnverfahren fordern Sie die Kosten von ihm als Verzugsschaden zusätzlich zur Forderungssumme ein.
Können Sie diese Kosten nicht selbst zahlen, besteht die Option, Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.
Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu kontaktieren.
In diesen Fällen kann es trotzdem sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren:
Der Anwalt kann Ihren Fall vorab prüfen und hat die nötige Erfahrung, um die Erfolgschancen für die Durchsetzung Ihrer Forderung einschätzen zu können. Verweigert Ihr Kunde strikt die Zahlung einer größeren Summe, kann es sinnvoll sein, direkt Klage einzureichen.
In jedem Fall kann der Anwalt Sie dabei unterstützen, die Anträge beim Mahngericht zu erstellen und fristgerecht einzureichen.
Er kann auch dafür sorgen, dass Sie Ihren Zahlungsanspruch einwandfrei beweisen können. So wehren Sie Einwände und den Widerspruch des Kunden erfolgreich ab.
Nach erfolgreichem Mahn- oder Klageverfahren kann der Anwalt Ihnen die Beauftragung und Durchsetzung der Vollstreckung Ihrer Forderung abnehmen. Vom Antrag auf den Mahnbescheid kann er jeden notwendigen Schritt unternehmen, damit Sie Ihr Geld erhalten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.