Mit dem Mahnbescheid können Sie offene Geldforderungen ohne Gerichtsverfahren und damit kostengünstig durchsetzen. Ohne Widerspruch des Kunden erhalten Sie vom Gericht umgehend die Berechtigung, Ihre Forderung zu vollstrecken. Mit dem Vollstreckungstitel dürfen Sie Gehalt oder Wertgegenstände des Kunden pfänden.
Den Mahnbescheid zu beantragen, ist schnell erledigt. Beachten Sie unsere Hinweise, verpflichten Sie säumige Kunden damit erfolgreich zur Zahlung.
Wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt, sind Anruf und Zahlungserinnerung die ersten Schritte, mit denen Unternehmer auf die offene Forderung hinweisen. Erhalten sie anschließend kein Geld, folgt die Mahnung.
Weigert sich der Kunde weiterhin, für eine erbrachte Leistung zu zahlen, dann beantragen Sie einen Mahnbescheid. Mit dem Mahnbescheid leiten Sie das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege. So lassen sich offene Forderungen schnell und einfach durchsetzen.
In diesen Fällen lohnt sich der Mahnbescheid-Antrag:
Eine berechtigte Forderung liegt vor, sobald der Kunde mit Ablauf des Fälligkeitsdatums die Rechung nicht bezahlt hat. Spätestens 30 Tage ab Liefer- und Leistungsdatum ist die Zahlung auch gesetzlich fällig. Eindeutig nachweisen können Sie das mit der Mahnung – damit setzen Sie Ihren Kunden rechtswirksam in Verzug.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kunde prinzipiell zahlungsfähig ist oder nicht. Wissen Sie, dass Ihr Kunde zahlungsunfähig, aber noch nicht insolvent ist, lohnt sich der Mahnbescheid trotzdem: Mit erfolgreichem Mahnbescheid erhalten Sie einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Dieser berechtigt Sie dazu, Wertgegenstände oder den Lohn des Kunden zu pfänden.
Vorteile des Mahnbescheids:
Bevor Sie den Mahnbescheid beantragen, prüfen Sie, ob Sie Ihre Dienstleistung einwandfrei erbracht haben. Bestehen Mängel oder nicht erbrachte Leistungen, ist ein Widerspruch Ihres Kunden gegen den Mahnbescheid wahrscheinlich – und erfolgversprechend.
Weigert sich Ihr Kunde beharrlich, die Rechnung zu bezahlen, ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wahrscheinlich. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, Klage einzureichen, um das Geld zu erhalten. Denn hat der Kunde Einwände gegen den Mahnbescheid, haben Sie diesen umsonst beantragt – es folgt das Klageverfahren.
Wollen Sie mit einem Mahnbescheid Ihre offene Forderung eintreiben, ist es wichtig, verschiedene Fristen im Blick zu behalten:
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in welchem Ihr Anspruch entstanden ist. Sobald eine Zahlung fällig ist, haben Sie 3 Jahre Zeit, das Geld mit einem Mahnbescheid gerichtlich vom Kunden einzufordern. Unternehmen Sie keine juristischen Schritte, verfällt Ihr Zahlungsanspruch durch den Fristablauf.
Darüber hinaus gibt es weitere Verjährungsfristen. Je nach Zahlungsanspruch haben Sie mehr oder weniger Zeit, Ihre Forderung geltend zu machen:
Nur wenn Sie den Mahnbescheid rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragen, erreichen Sie die Hemmung der Verjährung.
Hat das Amtsgericht den Kunden zur Zahlung verurteilt, sichert der Vollstreckungstitel Ihren Anspruch für 30 Jahre vor der Verjährung.
Um mit dem Mahnbescheid das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, sind nur wenige Schritte notwendig:
Den Online-Mahnbescheid beantragen Sie ganz einfach über die Webseite des Justizministeriums Baden-Württemberg. Dort finden Sie für den Mahnbescheid-Antrag einen Vordruck.
Sie können den Mahnbescheid selbstständig beantragen. Ob Ihr Antrag zulässig ist, hängt davon ab, ob Sie die formalen Vorschriften des Gerichts erfüllen. Ein Anwalt stellt sicher, dass der Mahnbescheid-Antrag richtig ausgefüllt beim Gericht eingeht. Mit dem rechtssicheren Antrag verringern Sie das Risiko eines Widerspruchs des Kunden – und können somit Mehrkosten verhindern.
Damit der Mahnbescheid zulässig ist und Sie das gerichtliche Mahnverfahren erreichen, ist ein formal korrekter Mahnbescheid-Antrag notwendig.
Der Mahnantrag muss folgende Informationen enthalten:
Beweise dafür, dass Ihre Forderung berechtigt ist, sind nicht notwendig.
Bei Widerspruch des Kunden haben Sie die Option, ein Gerichtsverfahren zur Klärung Ihres Zahlungsanspruches zu beantragen.
Zu Beginn wählen Sie aus, wie Sie das ausgefüllte Mahnbescheid-Formular an das Gericht übermitteln wollen. Sie haben 4 Optionen:
Das Gericht prüft nicht, ob Ihr Zahlungsanspruch begründet ist. Es prüft nur, ob der Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt. Dann erstellt das Gericht den Mahnbescheid und schickt ihn an Ihren Kunden.
Säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen, kostet Zeit. Um nach erfolglosen Mahnungen nicht weitere Zeit zu investieren, können Sie von einem Inkasso-Unternehmen oder Anwalt Ihr Geld eintreiben lassen.
Bei der Entscheidung, welche Unterstützung in Ihrem Fall die richtige ist, hilft Ihnen unser Beitrag Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt?
Ein Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug unterstützt Sie umfassend dabei, den Mahnbescheid zu beantragen. Er prüft Ihre offene Forderung und stellt sicher, dass der Antrag alle Anforderungen erfüllt. Den rechtssicheren Antrag schickt er an das zuständige Gericht. Bei Problemen übernimmt er die Vertretung Ihres Anliegens vor Gericht.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Sobald Sie den Mahnbescheid-Antrag beim Amtsgericht einreichen, sind Gerichtskosten für das Mahnverfahren fällig. Diese Kosten müssen Sie vorauszahlen. Lehnt das Gericht den Antrag ab, erhalten Sie das Geld nicht zurück. Verläuft das Mahnverfahren erfolgreich, können Sie die Kosten von Ihrem Kunden als Verzugsschaden zusätzlich zur offenen Forderung zurückverlangen.
Wie viel es kostet, den Mahnbescheid zu beantragen, hängt vom Wert der offenen Forderung ab. Je mehr Geld Sie mit dem Mahnbescheid einfordern, desto höher sind die Gebühren.
Wollen Sie z. B. Beträge bis 1.000 Euro einfordern, zahlen Sie 32 Euro. Wenn Sie Ihren Mahnantrag durch einen Anwalt bearbeiten und beim Gericht einreichen lassen, fallen mindestens 45 Euro dafür an.
Sind Sie nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen, besteht die Option, Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.
Haben Sie erfolgreich den Mahnbescheid beantragt, hängt es von der Reaktion des Kunden ab, wie schnell Sie Ihr Geld erhalten.
Haben Sie den Mahnbescheid erfolgreich beantragt, hat der Kunde 2 Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Tut er das nicht, ist Ihre Forderung vollstreckbar. Sie können umgehend den Vollstreckungsbescheid beantragen. Es folgt kein Gerichtsverfahren.
Ihr Kunde darf anschließend 2 Wochen lang Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben. Ist diese Frist ohne Einwände abgelaufen, dürfen Sie Ihre offene Forderung durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Ist Ihr Kunde zahlungsunfähig, erhalten Sie Ihr Geld durch die Pfändung von Wertgegenständen oder Lohn des Kunden.
Erhebt Ihr Kunde gegen den Mahnbescheid Widerspruch, folgt ein Gerichtsverfahren, wenn Sie dies zuvor beantragt haben. Das Gericht prüft dann zunächst, ob der Widerspruch des Kunden zulässig ist. Falls ja, prüft das Gericht, ob Ihr Zahlungsanspruch berechtigt ist.
In diesem Fall brauchen Sie stichhaltige Beweise für Ihre Forderung und müssen Ihren Anspruch analog zu einer Klage begründen.
Erhebt Ihr Kunde Widerspruch gegen Ihre Forderung, profitieren Sie nicht vom vereinfachten gerichtlichen Mahnverfahren. Der Widerspruch bedeutet, dass Sie den Mahnbescheid umsonst beantragt haben und doch ein Klageverfahren notwendig ist.
Besteht eine offene Forderung, hilft ein Anwalt Ihnen dabei, zu beurteilen, ob es sich lohnt, den Mahnbescheid zu beantragen oder eine Klage von vornherein sinnvoller wäre.
Egal, ob gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – der Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihr Geld einzufordern:
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