Rechte mit einer Klage durchzusetzen, kann oft ein langes Verfahren nach sich ziehen. Eine einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung bieten schnell vorläufigen Rechtsschutz, ohne ein Gerichtsverfahren abwarten zu müssen. Das kann wichtig sein, wenn es um die Sicherheit eines Menschen oder die finanzielle Existenz geht. Lassen sich diese Gründe nachweisen, können Betroffene die Verfügung oder Anordnung beim zuständigen Gericht beantragen.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Eine Rechtsverletzung zu beenden, kann so dringend sein, dass für Betroffene ein langwieriges Gerichtsverfahren unzumutbar ist – häufig ist schnelles Handeln der Gerichte notwendig.
Um sofort gegen eine Rechtsverletzung vorzugehen, können Sie vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Damit setzt das Gericht Ihr Recht im Eilverfahren durch, ohne dass Sie eine Klage einreichen müssen. Der Rechtsschutz gilt nur für eine begrenzte Zeit – Betroffene können diesen aber verlängern.
In vielen Fällen kann der vorläufige Rechtsschutz ausreichen, um den Rechtsstreit zu beenden – das bedeutet: Eine Klage ist dann nicht mehr notwendig. In diesem Fall gibt der Antragsgegner eine Abschlusserklärung ab, um eine Klage zu vermeiden und akzeptiert infolgedessen die Regelung des Gerichts – der Rechtsstreit ist gelöst.
Vorläufiger Rechtsschutz ist in Deutschland entweder mit einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung möglich.
Die einstweilige Verfügung ist laut Zivilprozessordnung (ZPO) eine gerichtliche Anordnung, die Rechte und Ansprüche schützt. Damit können Betroffene einer Rechtsverletzung gegen diese vorgehen – und z. B. Markenrechte schützen oder Stalking unterbinden.
Das bedeutet: Wenn Betroffene eine einstweilige Verfügung erwirken, gehen sie gegen eine rechtsverletzende Tat vor.
Die einstweilige Anordnung ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung.
Im Gegensatz zur einstweiligen Verfügung stellen Betroffene mit der einstweiligen Anordnung sicher, dass sie ihr Recht bekommen. So gehen sie z. B. gegen die Ablehnung eines Kita- oder Schulplatzes vor.
Das bedeutet: Wenn Betroffene eine einstweilige Anordnung erwirken, gehen sie gegen einen Verwaltungsakt bzw. eine staatliche oder behördliche Entscheidung vor.
Wie Sie die einstweilige Anordnung beantragen, welche Voraussetzungen und Fristen gelten, finden Sie in Kapitel 6 – So beantragen Sie eine einstweilige Anordnung.
Mit vorläufigem Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung können Vorteile und Risiken verbunden sein.
Vorteile:
Risiken:
Die folgenden Beispiele zeigen, wann die Aussichten gut sein können, eine einstweilige Verfügung bzw. Anordnung zu erwirken.
Ähnlichkeiten bei Software von Konkurrenz | Landgericht Frankfurt a. M. 2005
Der Antragsteller hat den Verdacht, dass sein Konkurrent den Quellcode für eine Software kopiert und damit ein eigenes Computerprogramm auf den Markt gebracht hat.
Durch die einstweilige Verfügung muss der Antragsgegner den Quellcode des Programms an einen Sachverständigen übergeben, der die Ähnlichkeit überprüft.
Nicht gewährter Urlaub | Arbeitsgericht Köln 2015
Der Antragsteller ist Angestellter und hat Urlaub innerhalb der Schulferien beantragt, weil er Kinder hat. Sein Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag ab, woraufhin der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung beantragt.
Das Gericht stimmt der einstweiligen Verfügung zu und genehmigt den Urlaub, weil der Arbeitgeber bei der Bearbeitung des Urlaubsantrags nicht berücksichtigt hat, dass der Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat.
CD-Cover unerlaubt vervielfältigt | Landgericht Hamburg 2012
Die Antragstellerin hat die Bildrechte an einem CD-Cover eines Künstlers. Eine Internetplattform für Musikvermittlung hat dieses Cover unerlaubt genutzt und öffentlich verbreitet.
Mit der einstweiligen Verfügung erreicht die Antragstellerin, dass die Inhaber der Internetplattform das Cover zu entfernen haben.
Anspruch auf Medikament I Hessisches Landessozialgericht 2019
Der Antragsteller leidet an einer schweren Darmkrankheit, bei deren Behandlung das Medikament Dronabinol erfolgversprechend ist. Die Krankenkasse lehnt die Behandlung aufgrund der Suchtgefahr bei vorliegender Suchterkrankung des Versicherten ab.
Mit der einstweiligen Anordnung erreicht der Antragsteller, dass die Krankenkasse die vorläufige Versorgung mit Dronabinol für einen Zeitraum von 1 Jahr sicherstellen muss.
Baustellenlärm I Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2015
Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung, die an eine Großbaustelle grenzt. Der Baulärm überschreitet seit Baubeginn die gesetzlichen Richtwerte.
Das Gericht verpflichtet das Bauunternehmen mit einer einstweiligen Anordnung zur Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, darf die zuständige Behörde die Baustelle schließen.
Private Sportwetten I Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz 2008
Der Antragsteller vermittelt private Sportwetten. Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion untersagt ihm diese Vermittlung aufgrund der fehlenden staatlichen Lizenz.
Mit der einstweiligen Anordnung erreicht der Antragsteller, dass er unter Auflagen vorläufig weiter Sportwetten anbieten darf.
Da die einstweilige Verfügung bzw. die einstweilige Anordnung eine Eilentscheidung des Gerichts ist, kommt es nicht zu einem Verfahren – der Richter entscheidet nur auf Grundlage der Informationen, die ihm der Antragsteller zuträgt.
Daher ist es besonders wichtig, dass Sie einen Grund für eine Verfügung bzw. Anordnung haben und diesen im Antrag begründen können. Andernfalls lehnt das Gericht die Verfügung ab.
Ein Anwalt für Zivilprozessrecht kann beurteilen, ob in Ihrem Fall eine einstweilige Verfügung möglich ist und bewertet die Erfolgschancen. Außerdem informiert er Sie über alle Handlungsoptionen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Die Gründe für eine einstweilige Verfügung können vielfältig sein und in der ZPO nicht klar geregelt. Sie können eine solche Verfügung z. B. beantragen bei Bedrohung, Belästigung oder Stalking – aber auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber dazu verpflichten möchten, Ihnen Urlaub zu gewähren, oder um eine Markenrechtsverletzung zu verhindern.
Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann eine einstweilige Verfügung Sinn machen, wenn Sie eines der folgenden Ziele erreichen wollen:
Eine einstweilige Verfügung beantragen können Sie nur, wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt, die nicht auf Geld ausgerichtet ist.
Das bedeutet: Geht es um offene Zahlungsforderungen, können Sie keine solche Verfügung beantragen. In diesem Fall können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – damit kommen Sie schnell an Ihr Geld.
Das Gericht genehmigt die einstweilige Verfügung laut ZPO nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Antragsteller haben dem Gericht den Grund und vor allem die Eilbedürftigkeit bzw. Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung nachzuweisen.
Dazu sind jedoch keine konkreten Beweise nötig – es reicht aus, dem Gericht die Notwendigkeit der Verfügung glaubhaft zu machen. Das bedeutet: Das Gericht stimmt der einstweiligen Verfügung zu, wenn es die Anschuldigungen für wahrscheinlich hält.
Betroffene können die Dringlichkeit mit jeglichen Hinweisen auf die Rechtsverletzung (z. B. Zeugenaussagen, Fotos oder einer eidesstattlichen Versicherung) glaubhaft machen.
Grundsätzlich ist eine einstweilige Verfügung bei vielen rechtswidrigen Handlungen möglich. Es ist laut ZPO immer das Gericht zuständig, welches auch für eine Klage in der Angelegenheit zuständig wäre.
Zuständiges Gericht |
Beispiele |
Arbeitsgericht |
Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Weiterbeschäftigung nach einer Kündigung, Weiterzahlung von Gehalt |
Familiengericht |
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltszahlungen, Gewaltschutz |
Zivilgericht (Amts- oder Landgericht) |
Markenrechtsverletzung, Stromsperre, Urheberrechtsverletzung |
Strafgericht |
Stalking, Bedrohung, Belästigung |
Verwaltungsgericht |
Zulassung zum Studium, Zulassung von Beamten, Schulanmeldung |
Sozialgericht |
Bewilligung von Arbeitslosengeld, Anspruch auf Hartz IV |
Finanzgericht |
Existenzgründung, Aufschiebung eines Steuerbescheids |
Bei der einstweiligen Verfügung sind verschiedene Fristen zu beachten.
In der Regel können Betroffene die einstweilige Verfügung beantragen – es sei denn, es besteht Anwaltszwang.
Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, sind folgende Schritte notwendig:
Es hängt vom Antrag für die einstweilige Verfügung ab, ob das Gericht dieser zustimmt. Dabei ist zu beachten, dass der Schriftsatz auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist – aus diesem Grund sind Muster nicht zu empfehlen. Sie beinhalten standardisierte Sätze, die den Einzelfall nicht berücksichtigen.
Ein Anwalt verfügt über juristisches Fachwissen und formuliert den Antrag für Sie. So kann er die Ablehnung der einstweiligen Verfügung wegen Fehlern oder unzureichender Begründung der Dringlichkeit verhindert. Außerdem übernimmt er die fristgerechte Zustellung der Verfügung an den Beschuldigten.
Sie möchten eine einstweilige Verfügung oder Anordnung durchsetzen? Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sie können eine einstweilige Anordnung erwirken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
So ist eine einstweilige Anordnung u. a. bei folgenden Verwaltungsakten möglich:
Die Erfolgsaussichten, erfolgreich eine einstweilige Anordnung zu beantragen, können gut aussehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Antragsteller brauchen keine Frist einhalten, wenn sie eine einstweilige Anordnung erwirken möchten.
Die einstweilige Anordnung beantragen Sie wie folgt:
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung beantragen, fallen dafür Gerichtskosten an – erhöhen Sie die Erfolgschancen Ihres Antrags durch anwaltliche Expertise, kommen Anwaltskosten hinzu.
Die Kosten sind grundsätzlich vom Streitwert abhängig, den das Gericht festlegt. Dafür bewertet es die Rechtsverletzung, gegen die Sie vorgehen wollen. Der Einzelfall ist daher entscheidend für die Höhe der Kosten – aus diesem Grund sind dazu keine genauen Angaben möglich.
Stimmt das Gericht Ihrem Antrag zu, hat der Antragsgegner die Kosten zu tragen. Lehnt das Gericht eine einstweilige Verfügung bzw. eine einstweilige Anordnung jedoch ab, müssen Sie die Kosten tragen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in manchen Fällen die Kosten für die einstweilige Verfügung oder Anordnung – das ist jedoch abhängig von Ihrem Versicherungstarif.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Unabhängig davon, ob Sie eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung erwirken möchten – juristische Unterstützung kann sinnvoll sein.
Ein Anwalt steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und kanndie Ablehnung Ihres Antrags wegen Fehlern oder mangelhafter Begründung der Dringlichkeit verhindern. Durch rechtssichere Argumentation kann ein Anwalt außerdem verhindern, dass der Antragsgegner erfolgreich Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung bzw. die einstweilige Anordnung einlegt und Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend macht.
Damit Sie eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung erwirken, der Verletzer die Rechtsverletzung sofort beendet und Sie vor weiteren Eingriffen in Ihre Rechte geschützt sind, übernimmt ein Anwalt für Sie u. a. folgende Aufgaben:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.