Rechtsverletzungen wie illegales Filesharing oder Verleumdung können eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zur Folge haben. Diese soll das rechtswidrige Verhalten verhindern und beinhaltet eine Strafzahlung. Die Forderungen des Abmahnenden können zu hoch sein. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich Vertragsstrafe und Reichweite der Unterlassungsverpflichtung reduzieren.
Haben Sie die Rechte eines anderen Menschen verletzt, darf dieser mit einer Abmahnung Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens von Ihnen verlangen.
Haben Sie nachweislich z. B. gegen das Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder Urheberrecht verstoßen, ist die Unterlassungserklärung zulässig.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist vorformuliert und stärkt vor allem die Rechte des Abmahnenden. Die modifizierte Unterlassungserklärung dürfen Sie selbst verfassen bzw. Ihr Anwalt. Die Forderungen des Abmahnenden können Sie zu Ihrem Vorteil anpassen und die Folgen der Rechtsverletzung verringern.
Ein Unterlassungsanspruch besteht z. B. bei folgenden Rechtsverstößen:
Der Abmahnende vermutet, dass Wiederholungsgefahr bei der Verletzung seiner Rechte besteht. Abmahnung und Unterlassungserklärung sollen dies mit einer Vertragsstrafe unterbinden.
Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian verschicken die Abmahnungen im Auftrag des Rechteinhabers und sollen die Unterlassung durchsetzen.
Bei allen Abmahnungen könnte Folgendes helfen: Prüfen Sie den Tatvorwurf und unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht voreilig. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, kann es oft Sinn ergeben, die Unterlassungserklärung mithilfe eines Anwalts zu modifizieren und die enthaltenen Forderungen damit abzuschwächen.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verpflichten Sie sich lebenslang dazu, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Diese Verpflichtung verjährt nie.
Prüfen Sie die Forderungen deshalb genau und bemühen Sie sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen.
Die Folgen der Unterlassungserklärung:
Akzeptieren Sie Abmahnung und Unterlassungserklärung, übernehmen Sie die Haftung für das Vergehen und die Konsequenzen.
Haben Dritte Ihren Internetanschluss für illegales Filesharing oder Streaming genutzt, sind Sie mitschuldig. Die sogenannte Störerhaftung betrifft Sie, wenn Sie Besucher nicht vorher über die korrekte Internetnutzung belehrt haben und Ihren Internetanschluss nicht vor Fremdzugriff geschützt haben.
Eine an Sie gerichtete Filesharing-Abmahnung wäre in diesem Fall berechtigt. Auch als Störer sind Sie für die Rechtsverletzung mitverantwortlich und müssen die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnende darf aber keinen Schadensersatz von Ihnen fordern.
Haben Sie die Rechte eines Dritten verletzt, hat dieser einen Schadensersatzanspruch für z. B. Umsatzeinbußen aufgrund der Markenrechtsverletzung.
Beauftragt der Abmahnende zur Durchsetzung seines Rechts einen Anwalt, tragen Sie dessen Kosten, wenn die Unterlassungsforderung berechtigt ist.
Zusätzlich fordert der Rechteinhaber die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wer diese unterschreibt, erklärt sich nicht nur zur Zahlung der Forderungen bereit – er gibt auch ein Schuldeingeständnis ab und schließt einen lebenslang bindenden Vertrag. Missachtet er diesen, drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird je nach Verstoß so berechnet, dass der Abgemahnte ein wirtschaftliches Interesse hat, die Unterlassungserklärung einzuhalten.
Bei Urheberrechtsverletzungen liegt die Strafe häufig bei 5.001 Euro. Ab dieser Summe liegt die Zuständigkeit bei den Landgerichten, die mit zusätzlichen Richtern für Urheberrechtsverstöße besetzt sind.
Ja und nein.
Modifizieren Sie die Unterlassungserklärung zu stark, indem Sie z. B. die Vertragsstrafe zu sehr reduzieren, kann sie der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Anwaltskanzlei ablehnen.
Dann hat der Rechteinhaber das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten, um den Rechtsverstoß zu unterbinden. Aus diesem Grund kann es sich empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen, der Ihre modifizierte Unterlassungserklärung rechtssicher aufsetzt.
Mit der Erklärung versichern Sie, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Ignorieren Sie das Schreiben oder verändern die Bedingungen zu sehr zu Ihrem Vorteil, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass die Wiederholungsgefahr mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung nicht beseitigt ist.
Der Abmahner bzw. dessen Anwalt kann dann Unterlassungsklage gegen Sie einreichen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Dadurch entstehen weitere Kosten, die Sie übernehmen müssen, sollte die Forderung des Abmahnenden berechtigt sein.
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, können Sie prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist:
Erhalten Sie z. B. eine Streaming-Abmahnung, muss Ihnen die Abmahnkanzlei zweifelsfrei nachweisen, dass Sie die Rechtsverletzung auch begangen haben.
Ist der Unterlassungsanspruch gegen Sie berechtigt, können Sie auf die modifizierte Unterlassungserklärung setzen, um weitreichende Folgen zu vermeiden.
Das sind die Vorteile der modifizierten Unterlassungserklärung:
Auch die modifizierte Unterlassungserklärung ist ein bindender Vertrag, in dem Sie sich verpflichten, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstoßen Sie dagegen, drohen Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen. Passen Sie die Erklärung zu stark an, muss der Rechteinhaber diese nicht akzeptieren und kann auf Unterlassung klagen.
Grundsätzlich besteht eine Unterlassungserklärung aus drei Bestandteilen:
Eine Unterlassungserklärung lässt sich z. B. hinsichtlich der folgenden Punkte modifizieren:
Im Internet finden Sie viele Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen. Passt das Muster nicht zu Ihrer Abmahnung bzw. zum vorgeworfenen Rechtsverstoß, kann die Abmahnkanzlei im Auftrag des Rechteinhabers diese Erklärung ablehnen.
Diese Punkte sind zum Teil äußerst komplex: Schon einzelne Formulierungen können entscheiden, ob der Rechteinhaber die modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert oder nicht. Die Anpassung brauchen Sie daher nicht beliebig selbst vornehmen.
Ein Anwalt kennt die in Ihrem Fall gültige Rechtslage und weiß, inwieweit die Modifizierung der Unterlassungserklärung möglich ist.
Haben Sie zu Recht eine Unterlassungserklärung erhalten, brauchen Sie nicht voreilig zu unterschreiben. Sie könnten sicherstellen, dass die Verpflichtungen Sie nicht unangemessen benachteiligen.
Jede Situation erfordert eine individuelle Strategie, um die Forderung der Gegenseite mildern und trotzdem eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes finden zu können.
Ein Anwalt kennt die geltende Rechtslage und kann zwischen den Parteien vermitteln, um eine modifizierte Unterlassungserklärung durchzusetzen.
Folgendes kann der Anwalt erreichen:
Wie viel ein Anwalt für seine Leistung in Rechnung stellt, ist zwar gesetzlich geregelt. Die Kosten für die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung und Vertretung Ihrer Interessen lassen sich aber nicht pauschal bestimmen. Sie sind abhängig von den konkreten Umständen der Abmahnung.
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Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.