Wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen oder Zahlungsschwierigkeiten haben, bleiben Gläubiger auf ihrer Forderung sitzen. Sie können diese aber mittels Zwangsvollstreckung eintreiben. Die Vollstreckungsankündigung ist die Vorbereitung der Pfändung. Eine unmittelbare Zahlung oder ein finanzieller Vergleich durch z. B. Ratenzahlung wehren die Vollstreckung erfolgreich ab. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibt nur die Privatinsolvenz.
Sind trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen offene Rechnungen oder Lieferungen von Gläubigern nicht beglichen, schicken diese eine Vollstreckungsankündigung.
Mit der Vollstreckungsankündigung räumt der Gläubiger Schuldnern eine letzte Frist von 14 Tagen ein. Die Vollstreckung der Forderung lässt sich dann nur noch durch Zahlung, einen finanziellen Vergleich wie Ratenzahlung bzw. Stundung oder eine Privatinsolvenz abwenden.
Neben privaten Gläubigern versenden auch staatliche Behörden Vollstreckungsankündigungen. Während private Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Vollstreckungstitel beantragen müssen, dürfen Behörden schon bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist eine Pfändung einleiten. Folgende Behörden treten als Gläubiger auf:
Innerhalb der nächsten 2 Wochen nach Zustellung der Vollstreckungsankündigung haben Schuldner die letzte Möglichkeit, eine Vollstreckung der Forderung mithilfe einer der folgenden Handlungsoptionen abzuwehren.
Das einfachste Mittel, um die Pfändung zu verhindern, ist die Begleichung der Schulden.
Schicken Sie im Anschluss ein kurzes formloses Schreiben zusammen mit einem Überweisungsbeleg per Einschreiben an Ihren Gläubiger. So weisen Sie nach, dass Sie die Schulden beglichen haben.
Da die Geldforderung dann gegenstandslos ist, kommt es nicht zur Vollstreckung.
Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Betrag auf einmal zu bezahlen, können Sie Ihren Gläubiger für eine Einigung kontaktieren.
Entschuldigen Sie sich für den Zahlungsverzug. Suchen Sie in einem offenen und ehrlichen Gespräch nach einer gemeinsamen Lösung, um die Schulden zu tilgen und die Vollstreckung zu verhindern.
Signalisieren Sie dem Gläubiger Ihren Zahlungswillen, indem Sie eine der folgenden Lösungen anbieten:
Ratenzahlung
Staatliche Institutionen wie Finanzamt oder Hauptzollamt lassen sich oftmals auf eine Ratenzahlung ein. Die Behörden haben ein Interesse daran, lange Auseinandersetzungen und hohe Kosten für Gerichte, Anwälte und Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Doch auch private Gläubiger lassen sich in vielen Fällen von einer Ratenzahlung überzeugen, wenn diese nicht über einen zu langen Zeitraum läuft.
Durch eine Ratenzahlung können Sie die Schulden schrittweise abbezahlen. Bleibt eine Rate aus, kann der Gläubiger seine Forderung sofort vollstrecken. Eine Vollstreckungsandrohung muss er dann nicht mehr verschicken.
Stundung
Schuldner und Gläubiger einigen sich darauf, dass die Geldforderung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird. Nach Ende der Stundung muss der Schuldner die Gesamtsumme mit einem Mal bezahlen.
Schuldner müssen daher sichergehen, dass sie innerhalb des Stundungszeitraums die erforderliche Summe aufbringen können.
Wurde die Zahlung vollständig beglichen oder sich mit dem Gläubiger geeinigt, muss dieser die vorläufige Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen beantragen.
Kommt es dennoch zur Pfändung, haben Schuldner gegenüber dem Gläubiger einen Schadensersatzanspruch.
Vor einer Vollstreckungsankündigung müssen Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Staatliche Behörden wie Finanzamt oder Hauptzollamt brauchen dies nicht, da diese sofort nach Zahlungsverzug vollstrecken können.
Wurde der Vollstreckungsbescheid falsch zugestellt – z. B. an die Adresse des ehemaligen Lebenspartners oder der Eltern – hat der Schuldner keine Möglichkeit, zu reagieren. Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel, mit dem er die Vollstreckung gegen den Schuldner betreiben kann.
Erfährt dieser erst durch die Vollstreckungsandrohung von der drohenden Pfändung, kann er Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Mahngericht einlegen.
Da es sich bei Nichtzustellung um einen Formfehler des Zustellers handelt, ist ein Einspruch selbst nach mehreren Jahren noch möglich. Die Forderung kann bereits verjährt sein. Ist dies der Fall, hebt das Mahngericht den falsch zugestellten Bescheid auf.
Haben Sie Mahnungen und den Vollstreckungsbescheid nicht erhalten, stehen Sie in der Nachweispflicht. Dazu müssen Sie Beweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass der Bescheid Sie nie erreicht hat und Sie nicht reagieren konnten.
Ein Anwalt kann alle erforderlichen Nachweise erbringen, indem er u. a. beim Gericht nachfragt, wohin der Bescheid versandt wurde. Zudem kann er beim Zusteller erfragen, wer den Bescheid angenommen hat. Wenn er die falsche Zustellung nachweisen kann, kann er erfolgreich Einspruch beim Mahngericht einlegen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ist es Ihnen nach einer Vollstreckungsankündigung finanziell nicht möglich, die Forderung zu begleichen, können Sie Privatinsolvenz anmelden. Nur so können Sie die Pfändung dann noch verhindern.
Vor der Antragstellung müssen Sie eine Einigung mit dem Gläubiger forcieren. Es ist dafür notwendig, einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. Dieser beinhaltet ein konkretes Zahlungsangebot mit Ratenzahlung oder Stundung und beweist Ihren Zahlungswillen.
Die außergerichtliche Einigung ist eine Grundvoraussetzung für die Beantragung der Insolvenz. Haben Schuldner nicht versucht, sich mit dem Gläubiger zu einigen, lehnt das Gericht den Insolvenzantrag ab.
Lehnt der Gläubiger das Angebot ab, brauchen Schuldner für die Beantragung der Insolvenz eine Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen. Diese kann ein Schuldnerberater, ein Notar oder ein Anwalt ausstellen.
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht, indem sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Dafür müssen Sie folgende Informationen vorlegen:
Ein gleichzeitiger Antrag auf Restschuldbefreiung bewirkt, dass das Gericht nach Ende der bis zu 6 Jahre dauernden Privatinsolvenz nicht getilgte Schulden vollständig erlässt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung hat der Gesetzgeber eine Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich gemacht. Dies gilt rückwirkend für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzen – seit Dezember 2019 beantragt Insolvenzen werden in ihrer Länge angepasst.
Für die Zeit der Privatinsolvenz bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihr Einkommen und Vermögen verwaltet. Dieser verteilt zunächst den Erlös der Vollstreckung aller pfändbaren Gegenstände an die Gläubiger.
Anschließend berechnet der Insolvenzverwalter eine Pfändungsgrenze anhand der Pfändungstabelle. Diese Grenze liegt seit 01.07.2021 bei 1.252,64 € (netto) – alles was darüber liegt, kann für die Tilgung der Forderung verwendet werden.
Ohne professionelle Beratung können Schuldnern schon bei der Antragstellung Fehler unterlaufen, die eine Privatinsolvenz verhindern können. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie vor und während des Insolvenzverfahrens unterstützen.
Ein Anwalt kann unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation einen realistischen Schuldenbereinigungsplan erstellen und die Privatinsolvenz bei Gericht beantragen. Während der Insolvenz steht er im ständigen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und kann den richtigen Ablauf des Verfahrens kontrollieren.
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Reagieren Sie innerhalb der 14-tägigen Frist nicht auf die Vollstreckungsankündigung, leitet Ihr Gläubiger die Vollstreckung der Forderung ein. Dabei vollstreckt ein Gerichtsvollzieher die offenen Geldforderungen, indem er Wertgegenstände zur Schuldentilgung einzieht.
Folgende Gegenstände sind pfändbar:
Das bedeutet nicht, dass der gesamte Haushalt durch die Pfändung bedroht ist. Einige Gegenstände des Alltags sind gesetzlich durch den Pfändungsschutz abgesichert.
Folgende Gegenstände sind nicht pfändbar:
Eine Schuldnerberatung durch einen erfahrenen Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Schulden in den Griff zu bekommen und die mit einer Vollstreckungsankündigung angekündigte Vollstreckung vielleicht doch noch abzuwenden.
Ein Anwalt kann zunächst alle offenen Forderungen von Gläubigern und Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation dokumentieren. Anschließend kann er einschätzen, ob Sie diese überhaupt zurückzahlen können und ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern erfolgversprechend ist. Auf dieser Basis kann er Ihnen eine fundierte und rechtssichere Handlungsempfehlung geben.
Folgende Handlungsoptionen sind dabei denkbar:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Schuldner, wenn sie trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen offene Rechnungen nicht bezahlen. Mit ihr wird eine letzte Frist von 14 Tagen zur Zahlung eingeräumt. Begleichen Schuldner die Forderungen dann nicht, droht die Zwangsvollstreckung der offenen Forderung.
Schuldner, die eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, können ihre Schulden begleichen, um die drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Wer offene Forderungen nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, sich mit seinen Gläubigern auf eine Ratenzahlung oder Stundung zu einigen. Ist keine Einigung möglich, können Schuldner Privatinsolvenz anmelden.
Reagieren Schuldner auf eine Vollstreckungsankündigung nicht bzw. begleichen ihre Schulden nicht, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei zieht ein Gerichtsvollzieher Wertgegenstände des Schuldners zur Schuldentilgung ein. Davon ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Bedarfs, die unter Pfändungsschutz stehen.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.