VW, Mercedes, Audi, Porsche und weitere Hersteller sind Teil des Abgasskandals. Seit 2015 gab es Musterfeststellungsklagen und zahlreiche Gerichtsurteile zur Entschädigung betroffener Verbraucher. Wer ein manipuliertes Fahrzeug hat, kann Schadensersatz vom Autokonzern verlangen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abgasskandal kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Fahrzeugs für Sie einfordern.
Ja, Sie können weiterhin Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen VW, Mercedes und andere Autokonzerne geltend machen. Laut Bundesgerichtshof haben Sie 3 Jahre Zeit, Schadensersatz einzufordern, nachdem Sie von der Fahrzeugmanipulation Kenntnis erhalten haben. Die Verjährung des Anspruchs ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Wurde die Software Ihres Fahrzeugs manipuliert, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Abgasskandal helfen. Er kann den Wertverlust Ihres Autos prüfen, den möglichen Schadensersatz einschätzen und Sie vor Gericht vertreten, um die Entschädigung vom Hersteller durchzusetzen.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Abgasskandal hängen vom Umfang seiner Tätigkeit, dem Wertverlust des Fahrzeugs und dem Streitwert (die Schadensersatzsumme, um die vor Gericht verhandelt wird) ab.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann diese je nach Police die Kosten übernehmen.
2015 wurde publik, dass Automobilhersteller wie Volkswagen Abgaswerte manipuliert haben, indem sie z. B. illegale Abschaltvorrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben. Käufer betroffener Fahrzeuge haben sich im Zuge dieses Abgasskandals in einer Musterfeststellungsklage zusammengefunden – diese endete in Vergleichsangeboten durch VW.
Am 25.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass umfangreiche Schadensersatzzahlungen an betroffene Verbraucher möglich sind. Damit bestätigte der BGH ein verbraucherfreundliches Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz.
Wenn Sie das Fahrzeug an VW zurückgeben, können Sie den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Sind Sie bereits mit dem fraglichen Fahrzeug gefahren, werden die zurückgelegten Kilometer auf den Kaufpreis angerechnet. Vielfahrer erhalten dadurch weniger Schadensersatz.
Nein, das aktuelle BGH-Urteil berührt bereits geschlossene Vergleiche nicht. Mit Annahme des Angebots haben Sie auf weitere rechtliche Ansprüche verzichtet: Eine weitere Klage in gleicher Sache und die Erstattung des vollen Kaufpreises sind damit ausgeschlossen.
Haben Sie bereits vor dem neuen BGH-Urteil Klage gegen den Automobilhersteller erhoben, können Sie sich bei weiteren Gerichtsterminen auf den Urteilstenor beziehen. Noch ausstehende Urteile werden der Ansicht des BGH vermutlich folgen und Ihnen den Schadensersatz zusprechen.
Haben Sie bisher noch keine juristischen Schritte eingeleitet, können Sie auch 2020 noch Ihr Recht durchsetzen. Denn noch ist die Verjährung des Anspruchs auf Entschädigung nicht geklärt.
Nach Aussage von Volkswagen erhalten die Kläger, deren Gerichtsverfahren noch läuft, das Angebot einer Einmalzahlung. Der Automobilhersteller will so langwierige und kostspielige Verfahren ausschließen.
Betroffene Kläger können die angebotene Summe mit dem zu erwartenden Schadensersatz abgleichen. Liegt das Angebot deutlich darunter, können Sie die Klage fortführen und mithilfe eines Anwalts ggf. eine höhere Summe durchsetzen.
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