Beim Verdacht auf eine Straftat leiten Behörden ein Ermittlungsverfahren ein. Sie befragen Zeugen, sichern Beweise und beauftragen Gutachten, um den Tatvorwurf zu überprüfen. Alle im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehenden Dokumente finden Eingang in die Ermittlungsakte. Damit Beschuldigte sich effektiv verteidigen können, ist eine frühe Akteneinsicht unerlässlich. Durch Entlastungszeugen, zusätzliche Beweise und Gegengutachten lassen sich unberechtigte Vorwürfe entkräften – oder zumindest abmildern.
Akteneinsicht muss beantragt werden. Ohne Anwalt könnte diese verwehrt oder nur Auszüge aus den Ermittlungsakten herausgegeben werden. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Akteneinsicht kann Ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen und Sie basierend auf den Erkenntnissen zu einer möglichen Verteidigungsstrategie beraten.
Die Akteneinsicht ist eine wichtige Grundlage der Strafverteidigung. Sie ermöglicht es, den Beschuldigten einer Straftat bestmöglich zu verteidigen. Indem ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt, erhält er Kenntnis über die Umstände der vermeintlichen Tat und den konkreten Vorwürfen. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, kann es daher sinnvoll sein, umgehend einen Rechtsanwalt für eine Akteneinsicht zu kontaktieren. Je früher dies in einem Ermittlungsverfahren erfolgt, desto effektiver kann der Anwalt Ihre Rechte vertreten.
Ein Anwalt für Akteneinsicht kann zunächst bei den Strafverfolgungsbehörden vollständige Einsicht in die erforderlichen Akten beantragen. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen kann er Sie umfassend zu den Vorwürfen gegen Sie informieren. Gemeinsam mit Ihnen kann er dann eine Strategie entwickeln, um Sie und Ihre Rechte vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu vertreten. Durch eine passende Verteidigungsstrategie versucht er, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu wenden.
Wenn ein Anwalt Akteneinsicht beantragt, entstehen Kosten für die anwaltliche Einsicht. Diese berechnen sich anhand der gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Alternativ können Sie ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren. Soll der Anwalt nicht nur Akteneinsicht beantragen, sondern auch Ihre Verteidigung übernehmen, steigen die Kosten.
Beim Verdacht auf eine Straftat leiten Behörden ein Ermittlungsverfahren ein. Sie befragen Zeugen, sichern Beweise und beauftragen Gutachten, um den Tatvorwurf zu überprüfen. Alle im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehenden Dokumente finden Eingang in die Ermittlungsakte.
Damit Beschuldigte sich effektiv verteidigen können, ist eine frühe Akteneinsicht unerlässlich. Durch Entlastungszeugen, zusätzliche Beweise und Gegengutachten lassen sich unberechtigte Vorwürfe entkräften – oder zumindest abmildern.
Akteneinsicht muss beantragt werden. Ohne Anwalt bleibt dies oft verwehrt oder der Beschuldigte erhält nur Auszüge aus den Ermittlungsakten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen und Sie basierend auf den Erkenntnissen zu einer möglichen Verteidigungsstrategie beraten.
Die Ermittlungsakte wird erstellt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben und ein Ermittlungsverfahren einleiten. In der Akte werden alle Ermittlungsschritte und Beweise dokumentiert: u. a. Protokolle von Zeugenbefragungen, Kopien beschlagnahmter Schriftstücke, Fotos, Sachverständigengutachten oder Auszüge aus dem Bundeszentralregister.
Anhand der Ermittlungsakte entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Vorwürfe fallen gelassen werden oder ein Strafverfahren eröffnet wird.
Nach § 147 Strafprozessordnung (StPO) haben unterschiedliche Personen Anspruch auf Akteneinsicht: der Beschuldigte und dessen Strafverteidiger, Geschädigte und Nebenkläger – in welchem Umfang Einblick in die Akte gewährt wird, ist aber unterschiedlich. Nur ein Anwalt darf vollständige Akteneinsicht nehmen und erhält so alle Informationen, die auch den Ermittlungsbehörden vorliegen.
Damit Sie sich effektiv gegen die Tatvorwürfe wehren können, kann die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts sinnvoll sein. Er wertet die Inhalte der Akte juristisch aus und berät Sie anschließend zu Ihren Handlungsoptionen.
Eine Ausnahme gilt in Bußgeldverfahren: Anders als bei Strafverfahren wird Tatverdächtigen bei Ordnungswidrigkeiten meist vollständige Akteneinsicht gewährt – auch wenn sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen.
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren ist sinnvoll, sobald Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldbescheids bestehen. Beispielsweise weil Sie sich zur fraglichen Tatzeit nicht am Tatort befunden haben oder weil es Rechtfertigungen für Ihr Verhalten gibt. Ein Anwalt kann die Akte eingehend prüfen und ableiten, ob die Argumente der Bußgeldstelle Bestand haben. Findet er Angriffsfläche, kann er gemeinsam mit Ihnen einen Widerspruch vorbereiten.
Wenn Sie Akteneinsicht beantragen, fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Umfang der Akte. In der Regel kostet die Einsicht selbst 12,00 €, Kopien der ersten 50 Seiten je 0,50 € und jede weitere Kopie 0,15 € je Seite.
Bei Hinzuziehung eines Anwalts fallen zusätzlich Anwaltskosten an. Diese werden unter Umständen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Da der Strafverteidiger aber nicht nur die Akteneinsicht beschleunigt, sondern die Inhalte auch rechtlich interpretieren und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln kann, lassen sich die Kosten mit einer reduzierten oder gänzlich abgewendeten Strafe aufwiegen.