Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen zu z. B. Kündigung, Arbeitszeugnis und Mutterschutz. Er kann rechtssichere Arbeits- oder Aufhebungsverträge erstellen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln und die Zulässigkeit einer Kündigung prüfen.
Bei einer unzulässigen Kündigung kann er eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen und die Rechte und Interessen des Arbeitnehmers gerichtlich vertreten. So lässt sich die Wiedereinstellung erreichen – oder zumindest eine Abfindung.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann immer dann sinnvoll sein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt und die Fronten verhärtet sind. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Urteile kann er zwischen den Parteien vermitteln und zu einer für beide Seiten fairen Lösung beitragen.
Lässt sich keine einvernehmliche Einigung erreichen, kann ein Anwalt über die Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten vor Gericht informieren. Stehen diese gut, kann ein Anwalt den Arbeitnehmer gerichtlich vertreten.
Die Kosten für Rechtsanwälte im Arbeitsrecht richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Sie sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten selbst. Mithilfe von Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Rechtsschutzversicherung oder staatlicher Prozesskostenhilfe lassen sich die Kosten teilweise oder komplett refinanzieren.
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Das Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und definiert Rechte und Pflichten für beide Seiten. Es umfasst zahlreiche Vorschriften, die u. a. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigung sowie Inhalt und Abschluss von Arbeitsverträgen regulieren.
Beim Arbeitsrecht handelt es sich deswegen nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern viele unterschiedliche Gesetze, Verordnungen und Urteile. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorgaben stammen aus diesen Gesetzen:
Das Arbeitsrecht ist geprägt von solch kurzen Fristen, wie beispielsweise Verfallsfristen, Verhandlungsfristen vor dem Arbeitsgericht aber eben auch der Frist der Kündigungsschutzklage.
Ziel dieser relativ kurzen Fristen ist es, für beide Seiten eine möglichst schnelle Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.
Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer sich dieser kurzen Frist gar nicht bewusst sind.
Arbeitnehmer dürfen laut Arbeitsrecht nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf 10 Stunden ist ausnahmsweise erlaubt, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und die Mehrarbeit dringend betrieblich erforderlich ist. Außerdem muss der Arbeitnehmer diese Überstunden dann innerhalb von 6 Monaten abbummeln dürfen.
Auch bei den Pausen macht das Arbeitsrecht klare Vorgaben: Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, um sich zu erholen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden haben sie Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden auf 45 Minuten. Arbeitnehmer, die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten, haben keinen Anspruch auf Pausen.
Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf ausreichend Erholung zwischen ihren Arbeitseinsätzen. Vorgegeben ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden von einem Arbeitstag zum nächsten.
Laut Arbeitsrecht hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Wer weniger als 6 Stunden täglich arbeitet, für den fällt dieser gesetzliche Mindesturlaub geringer aus. Er ist dann in Arbeitstage umzurechnen. Bei 5 Tagen in der Woche hätte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 20 Werktage Urlaub im Jahr.
Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er den Arbeitgeber unverzüglich informieren – also noch vor Arbeitsbeginn. Fällt er länger als 3 Tage aus, muss er dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Im Arbeitsvertrag lässt sich aber auch regeln, dass sich der Arbeitnehmer sofort von einem Arzt krankschreiben lassen muss.
Schwangere oder stillende Frauen werden durch das MuSchG (Mutterschutzgesetz) geschützt. So dürfen Arbeitnehmerinnen in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Zur finanziellen Absicherung erhalten Mütter in dieser Zeit den Mutterschutzlohn.
Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt dürfen Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden. Folgt dann die Elternzeit, verlängert sich die Frist bis zum Ende der Betreuungszeit.
Einen Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht für jedes Kind bis zu 8 Jahren. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber ihn von der Arbeit freistellen. Dafür ist er spätestens 7 Wochen vor Beginn der Auszeit schriftlich zu informieren. Weil der Arbeitgeber während dieser Zeit das Gehalt nicht weiterzahlen muss, können Arbeitnehmer Elterngeld beantragen.
Nein, laut Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht ohne einen triftigen Grund kündigen – wenn sie unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Dies ist der Fall, wenn sie länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt sind.
Daneben müssen Arbeitgeber auch die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Laut § 622 BGB sind das 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine kürzere Frist von 2 Wochen gilt bei Kleinbetrieben oder während der Probezeit. Ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um mindestens 1 Monat.