Das Arbeitsschutzgesetz garantiert die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern durch präventive Schutzmaßnahmen. Dafür sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutzbekleidung und Vorkehrungen für Erste Hilfe bereitzustellen und regelmäßig darüber aufzuklären.
Für Arbeitnehmer ergibt sich die Pflicht, die gesetzlichen Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß einzuhalten und auf Mängel hinzuweisen – andernfalls droht eine Kündigung. Sehen sich Arbeitnehmer aufgrund eines betrieblichen Vorfalls Vorwürfen ausgesetzt, der Pflicht nicht nachgegangen zu sein, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsschutz dabei helfen, die Anschuldigungen zurückzuweisen. Er kann die aktuellen Sicherheitsanforderungen prüfen und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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