Wer ein Bauvorhaben umsetzen möchte, beauftragt dazu einen Architekten. Mündliche Vereinbarungen und unverbindliche Vorarbeiten scheinen für Bauherren unbedenklich zu sein – können aber Vertragsbindung und finanzielles Risiko bedeuten. Nur ein schriftlicher Architektenvertrag klärt verbindlich die Leistungen beider Parteien.
Der Architektenvertrag muss Formvorschriften erfüllen und Leistungen sowie Kosten transparent aufführen. Um sich und das Bauprojekt abzusichern, können Bauherren vor Baubeginn einem Anwalt den Architektenvertrag vorlegen. Der Anwalt kennt die gesetzlichen Vertragsvorschriften und kann schnell unzulässige Klauseln erkennen. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich einen fairen, rechtsgültigen Vertrag sichern.
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