Herstellung, Zulassung, Prüfung und Verkauf von Arzneimitteln sind durch das Arzneimittelrecht geregelt. Regelmäßige Neuerungen oder Ergänzungen auf nationaler oder europäischer Ebene führen zu stetig steigenden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Für die Akteure auf dem Arzneimittelmarkt bedeutet dies auch aufgrund umfassender Kontrollen durch Aufsichtsbehörden eine große Herausforderung.
Um Schwierigkeiten bei der Entwicklung, Zulassung oder dem Vertrieb von Arzneimitteln zu vermeiden, kann ein Anwalt für Arzneimittelrecht Ihr Arzneimittel-Vorhaben von Anfang an begleiten. Er kann sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und Ihr Arzneimittel ohne zeitliche Verzögerungen oder Mehrkosten entwickeln und einführen können.
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