Nach der Behandlung rechnet ein Arzt seine Leistung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte ab. Privatpatienten müssen in Vorleistung treten, während der Arzt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen.
Eine Arztrechnung muss für Patient und Versicherer nachvollziehbare Angaben zu Behandlung, Diagnose und den ärztlichen Leistungen enthalten. Außerdem ist der Patient vor der Behandlung über die Kosten aufzuklären. Bei der Abrechnung können Fehler passieren. Diese zu erkennen, ist für medizinische Laien nicht leicht, ein Anwalt kann sie dabei unterstützen.
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