Möchten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis auflösen, ist als Alternative zur Kündigung ein Aufhebungsvertrag möglich. Bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gelten weder die gesetzlichen Kündigungsschutzregeln noch -fristen. Gleichzeitig kann ein Aufhebungsvertrag weitere Regelungen z. B. über die Auszahlung von Resturlaub, das Arbeitszeugnis oder eine Abfindung beinhalten.
Ein Aufhebungsvertrag kann Arbeitnehmer aber auch benachteiligen, weshalb bei der Gestaltung die Unterstützung eines Anwalts hilfreich sein kann.
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Es droht Ihnen die Kündigung, Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten oder Sie haben den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung? Dann kann ein Anwalt helfen und einen für Sie günstigen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsauftrag anbietet, kann ein Anwalt diesen prüfen, unvorteilhafte Klauseln ausschließen und eine angemessene Abfindung erreichen. Möchten Sie das Unternehmen verlassen, kann ein Anwalt einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Die Kosten eines Anwalts hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt auf den Umfang der juristischen Tätigkeit sowie die Komplexität des individuellen Falles an. Das Stundenhonorar des Anwaltes ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Statt einem Stundenhonorar ist auch ein Pauschalbetrag möglich.
Möchten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auflösen, bietet sich ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung an. Bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gelten weder die gesetzlichen Kündigungsschutzregeln noch -fristen. Gleichzeitig kann ein Aufhebungsvertrag weitere Regelungen z. B. über die Auszahlung von Resturlaub, das Arbeitszeugnis oder eine Abfindung beinhalten.
Den Aufhebungsvertrag einfach zu unterschreiben, kann für Arbeitnehmer zum Nachteil sein. Ein Anwalt kann den Aufhebungsvertrag prüfen, nachteilige Vereinbarungen erkennen und die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber übernehmen, um einen für beide Seiten fairen Aufhebungsvetrag zu erreichen.
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Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Arbeitgeber können aber freiwillig eine Abfindung anbieten, um eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Wie hoch die Zahlung ist, ist Verhandlungssache. Üblich ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – mehr kann immer möglich sein.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abfindung kann Ihren individuellen Fall prüfen und eine angemessene Abfindung nennen. Er kann auch die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen – so haben Sie womöglich die Chance, eine schnelle Einigung in Ihrem Sinne zu erreichen.
Im Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Abfindung.
Im Abwicklungsvertrag hingegen werden nur Einzelheiten der Vertragsauflösung geregelt – diese ist vorher beispielsweise durch Kündigung des Arbeitnehmers entstanden und wird im Vertrag nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag ist ein Abwicklungsvertrag nicht formgebunden und kann mündlich sowie elektronisch abgeschlossen werden.
Sind Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne Beschäftigung, verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur geht davon aus, dass bei einem Aufhebungsvertrag der Arbeitnehmer selbst die Arbeitslosigkeit verschuldet hat. Kann er seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig aus Privatvermögen finanzieren, besteht die Möglichkeit auf Hartz IV.
Mitunter ist eine Kürzung der Sperrzeit möglich. Ersetzt ein Aufhebungsvertrag beispielsweise eine Kündigung aus betrieblichen Gründen (z. B. Insolvenz, Standortschließung), besitzen Arbeitnehmer einen umgehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Zur Vermeidung einer Kürzung des Arbeitslosengeldes muss eine in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine angemessene Abfindung errechnet sich aus einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Erfolgt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter rechtswidrigen Umständen, ist dieser unwirksam. Dazu gehören u. a.
In diesen Fällen sollten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag anfechten und durchsetzen, dass der Vertrag als nichtig anerkannt wird. Hierfür muss der Betroffene eine fristgerechte Anfechtungserklärung abgeben, die eine fundierte Erklärung zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages enthält. Erkennt die Gegenseite die Anfechtung nicht an, ist eine Klage beim Arbeitsgericht möglich – auch wenn ein Klageverzicht vereinbart ist.
Ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk prüft bereits vor Beauftragung, welche Erfolgsaussichten für eine Anfechtung bestehen und berät Sie über weitere Handlungsmöglichkeiten. Einige Aufhebungsverträge enthalten Widerrufsklauseln, die eine Loslösung vom Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Erfüllt ein Arbeitgeber zudem vertragliche Pflichten (z. B. Zahlung einer Abfindung) nicht, dürfen Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.
Das deutsche Gesetz verspricht freie Vertragsgestaltung, doch ist diese durch zahlreiche Form- und Inhaltsvorschriften begrenzt. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass ein Aufhebungsvertrag diesen Vorgaben, der aktuellen Rechtsprechung und Ihren Wünschen entspricht. Eine juristische Absicherung hilft Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die Konsequenzen eines fehlerhaften Aufhebungsvertrages zu vermeiden.
Arbeitnehmer kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Aufhebungsvertrag vor allem dabei unterstützen, eine angemessene Abfindung im Aufhebungsvetrag zu erreichen.