Autohäuser bieten in der Regel nicht nur den Verkauf von Fahrzeugen, sondern auch einen eigenen Reparaturservice. Hier kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Autohaus und Kunden kommen: Die Reparatur ist nicht geglückt, die Rechnung höher, als ursprünglich kalkuliert oder kurz nach Kauf treten Mängel auf.
Um bei Meinungsverschiedenheiten – z. B. zur Werkvertragserfüllung oder Gewährleistung bei Mängeln – eine tragfähige Lösung für beide Parteien zu finden, kann ein Anwalt das Autohaus und Kunden in der Kommunikation mit der Gegenseite unterstützen und Ihnen bei allen rechtlichen Anliegen rund um das Auto als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen.
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