Das Beamtenrecht umfasst alle Vorschriften, die die rechtliche Stellung von Beamtinnen und Beamten betreffen. Ob Fehler Ihres Dienstherrn, eine unangemessene Besoldung oder ein Disziplinarverfahren – ungerechtfertigte Entscheidungen müssen Sie nicht hinnehmen. Ein Anwalt für Beamtenrecht kann Sie umfassend beraten und Ihre Rechte schützen.
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Das Beamtenrecht regelt das öffentliche-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn. Die Vorschriften des Beamtenrechts gelten für alle Beamten – unabhängig davon, welches Amt sie innehaben. Ergänzende Regelungen sind z. B. im Bundesbeamtengesetz, in der Bundeslaufbahnverordnung, dem Bundesdisziplinargesetz und dem Bundespolizeibeamtengesetz zu finden.
Der Staatsdienst ist durch viele gesetzliche Vorschriften reglementiert: Ob das Auswahlverfahren für den Beamtenposten, eine Versetzung, die Abgeltung Ihres Urlaubsanspruchs oder die Versorgungsansprüche im Ruhestand – kommt es im Dienstverhältnis zu Konflikten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Beamtenrecht sinnvoll sein. Er kennt die geltenden Regelungen und kann auf eine gütliche Einigung mit Ihrem Dienstherrn hinwirken.
Ein Anwalt für Beamtenrecht ist bei Fragen und Streitigkeiten im Dienstverhältnis der richtige Ansprechpartner. Sind dem Dienstherrn bei einem Bewerbungsverfahren vermutlich Fehler unterlaufen, kann der Anwalt für Beamtenrecht prüfen, ob Sie bei der Bewerbung benachteiligt wurden. Wurde das Bewerbungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann er mit einer Konkurrentenklage Chancengleichheit für Sie einklagen.
Wird Ihnen ein Dienstvergehen vorgeworfen, kann der Anwalt Sie im Disziplinarverfahren vertreten und mildere Disziplinarmaßnahmen erreichen.
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„Gerade bei der Beförderung oder Versetzung passieren aufgrund strenger Formvorschriften schnell Fehler, die über Ihre berufliche Zukunft entscheiden können.“
Als Anwalt für Beamtenrecht vertritt und berät Thomas Werner seine Mandanten bundesweit. Dabei führt er u. a. Konkurrentenklagen durch, erarbeitet Strategien zur Maximierung der Erfolgschancen und setzt sich für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten ein. Im Gespräch erklärt er, was für Mandanten im Beamtenrecht wichtig ist.
„Gerade bei der Beförderung oder Versetzung passieren aufgrund strenger Formvorschriften schnell Fehler, die über Ihre berufliche Zukunft entscheiden können.“
Als Anwalt für Beamtenrecht vertritt und berät Thomas Werner seine Mandanten bundesweit. Dabei führt er u. a. Konkurrentenklagen durch, erarbeitet Strategien zur Maximierung der Erfolgschancen und setzt sich für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten ein. Im Gespräch erklärt er, was für Mandanten im Beamtenrecht wichtig ist.
Thomas Werner: Beamte genießen viele Vorteile wie einen gesicherten Arbeitsplatz oder hohe Pensionszahlungen – so ist zumindest die allgemeine Wahrnehmung. Was viele nicht wissen: Das Beamtentum hat neben Tarifverträgen viele abweichende Regelungen und Vorschriften vom normalen Arbeitsrecht, die nicht immer vorteilhaft für die Beschäftigten sind.
So gibt es auch für Beamte, Momente in denen sie sich benachteiligt fühlen oder mit den Entscheidungen ihres Dienstherrn nicht einverstanden sind – z. B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der Berechnung der Besoldung oder einer Versetzung in eine andere Dienststelle, die sich fern des Wohnorts befindet. Von derartigen Problemen sind alle Berufsgruppen im Beamtenrecht betroffen.
Vor allem Personalentscheidungen sind häufig formal fehlerhaft. Meiner Erfahrung nach betreffen die häufigsten Rechtsstreitigkeiten die Verbeamtung, Untersuchungen wegen Dienstunfähigkeit oder Versetzungen innerhalb einer Behörde.
Besonders bei der Ernennung und Beförderung im Beamtentum, kommt es zu Konflikten, weil der Grundsatz der Bestenauslese keine angemessene Beachtung findet. Die Bestenauslese definiert die Kriterien für die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, sodass nur die geeignetste Person für ein öffentliches Amt infrage kommt. Es gibt noch immer viele Behörden, in denen die Parteizugehörigkeit ein wichtiges Einstellungskriterium darstellt, obwohl Beamte politisch neutral agieren sollen. Auch bei der gesundheitlichen Eignung hat sich der Maßstab durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts geändert. Der Body-Maß-Index ist nach neuester Rechtsprechung im Beamtenrecht nicht mehr als alleiniger Ablehnungsgrund zulässig.
Immer häufiger beschäftige ich mich auch mit dem Thema Versetzung. Für viele meiner Mandanten kommt die Nachricht einer Versetzung aus dem Nichts. Dienstherren verlangen oft kurzfristig, dass ihre Angestellten an das andere Ende des Landes ziehen, um dort eine Position zu besetzen. Zwar sind die Hürden für eine Versetzung aus dienstlichen Gründen im Beamtenrecht niedrig, aber die Dienstherren müssen trotzdem triftige Gründe für die Versetzung nachweisen.
Durch den stetigen Stellenabbau im öffentlichen Dienst der vergangenen Jahre ist zudem das Thema des vorzeitigen Ruhestands für viele dienstältere Beamte problematisch geworden. Erkrankt ein Beamter über einen längeren Zeitraum, kann es vorkommen, dass die Behörde voreilig eine Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit einleitet. Dann wird oftmals von Zwangspensionierung gesprochen. Diese ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Als Rechtsanwalt für Beamtenrecht überprüfe ich diese Voraussetzungen und lege ggf. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein.
Bei Uneinigkeiten mit dem Dienstherrn bezüglich der Erhebung in den Beamtenstatus sollten Betroffene für sie benachteiligende Bewerbungsverfahren oder Versetzungen nicht einfach hinnehmen. Haben Beamte im Bewerbungsprozess das Gefühl, nicht ausreichend berücksichtigt zu werden, lohnt sich oftmals ein Widerspruch gegen die Entscheidung.
Im Widerspruchsschreiben können Bewerber ihre Bedenken gegenüber der Behörde darlegen und aufzeigen, weshalb das Auswahlverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Als Rechtsanwalt für Beamtenrecht kann ich meinen Mandanten diese Fehlerquellen aufzeigen und mit einer beweiskräftigen Begründung unter die Arme greifen. Damit lässt sich in vielen Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung und hohe Kosten vermeiden.
Lehnt die Behörde den Widerspruch ab, können Betroffene als letztes Mittel eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Auch hier ist eine rechtlich fundierte Argumentation für den Erfolg entscheidend, um dem Gericht Beweise gegen den Verwaltungsakt zu liefern.
Zunächst sollte die Entscheidung der Behörde immer überprüft werden. Dazu sollte ein Anwalt für Beamtenrecht hinzugezogen werden, um einzuschätzen, ob alle rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden oder die Versetzung anfechtbar ist. Bei einer Versetzung muss der Dienstherr seine Fürsorgepflicht erfüllen und die persönlichen Auswirkungen einer Versetzung für den Mitarbeiter abwägen. Ähnlich wie in der Privatwirtschaft muss eine Sozialauswahl erfolgen. Dabei können kinderlose Beamte leichter versetzt werden als solche mit Familie oder Eigenheim.
Innerhalb einer Rechtsberatung im Beamtenrecht können die Voraussetzungen einer Versetzung innerhalb des Beamtenverhältnisses identifiziert werden. Dazu überprüft der Anwalt das Versetzungsschreiben, nimmt Kontakt mit dem Personalrat auf und versucht, einen außergerichtlichen Kompromiss auszuhandeln. Ist über diesen Weg keine Einigung in Sicht, kann im Namen des Mandanten Klage eingereicht werden. Dabei empfehle ich immer ein Eilverfahren zu beantragen, um einen Rechtsschutz bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts sicherzustellen.
Jedem Beamten – ob beim Bund oder Land beschäftigt – kann bei Dienstvergehen ein Disziplinarverfahren drohen. Hat der Dienstherr einen begründeten Verdacht, kann er Sanktionen gegen den Betroffenen einleiten. Fühlen sich Beamte zu Unrecht beschuldigt, helfe ich Ihnen, die Anschuldigungen gegen sie abzuwehren. Andernfalls drohen Beamten Sanktionen in Form von Kürzungen der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts bis hin zur Versetzung.
Bei der Beweisführung empfehle ich daher immer, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Beamtenrecht kann eine Akteneinsicht in das Verfahren vornehmen, die Vorwürfe gegen den Mandanten prüfen und eine gezielte Argumentation für das Klageverfahren vorbereiten. Sollten die Anschuldigungen gegen den Beamten begründet sein, wird der Anwalt versuchen, mildernde Umstände geltend zu machen und somit die Sanktionen zu reduzieren.
Viele Beamte scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie um ihre Anstellung bangen. Dabei ist es für mich als Rechtsanwalt für Beamtenrecht besonders wichtig, meinen Mandanten diese Angst zu nehmen.
Kontaktieren mich Mandanten, versuche ich durch eine klar verständliche und transparente Rechtsberatung, meine Vorgehensweise offenzulegen – ohne Beamtendeutsch. Dabei schlüssle ich Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten detailliert für meine Mandanten auf. Besonders wichtig ist meiner Meinung nach, immer zuerst das Gespräch mit dem Dienstherrn, Personalräten usw., um eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Auf der anderen Seite gebe ich auch klar zu verstehen, wann es sich nicht lohnt, einen Rechtsstreit anzufangen – diese Ehrlichkeit wissen viele Mandanten sehr zu schätzen.
Die Online-Rechtsberatung bietet einen entscheidenden Vorteil: Da das Beamtenstatusgesetz die Rechte von Beamten bundesweit regelt, können Anwälte Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet im Beamtenrecht beraten und vertreten. Dabei verläuft die Kommunikation unkompliziert und zeitsparend, da Wartezeiten und Ortstermine in der Kanzlei entfallen und der Austausch von Dokumenten sowie Nachrichten einfach online erfolgt. Fragen und Mandate können somit schnell bearbeitet werden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Digitalisierung es dem Mandanten leicht macht, den richtigen Anwalt zu finden. Dank der Online-Rechtsberatung von advocado bekommt er zeitnah den passenden Anwalt, der auf das Beamtenrecht spezialisiert ist. Eine langwierige Anwaltssuche ist nicht mehr notwendig.
Das kostenlose Erstgespräch mit dem Anwalt bietet dem Mandanten zudem schon vor der Erteilung des Mandats eine Grundlage, um entscheiden zu können, ob sich eine Rechtsberatung lohnt und ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gegeben ist.
Beamte sollten Entscheidungen des Arbeitgebers öfters hinterfragen. Vor allem bei Zwangspensionierungen wehren sich viele Betroffene nicht und nehmen die Entscheidung des Dienstherrn wortlos hin. Vielen ist nicht bewusst, dass sie dadurch große Abstriche bei ihren Pensionszahlungen machen. Ich möchte Betroffene daher ermutigen, nicht auf ihre Rechte zu verzichten. In einem kostenlosen Erstgespräch erfahren Sie, wie hoch Ihre Erfolgschancen sind und ob die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll ist.