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  • Behandlungsfehler identifizieren & beweisen
  • Anspruch auf Entschädigung prüfen
  • Angemessene Entschädigung bestimmen
  • Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadensersatz durchsetzen
  • Verhandlung mit Arzt, Versicherung und Klinik
  • Klage einreichen, wenn notwendig
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Zahlung einer Entschädigung durchsetzen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Petra A.

Der Herr Wiegand konnte mir die Ängste nehmen und jetzt bin ich gestärkt ein Widerspruch vorzugehen. Vielen Dank für die guten Ratschlag.

5,00 von 5 Sternen
Svenja G.

Frau Teller-Lux hat kurzfristig unseren Ehevertrags-Entwurf sehr zügig geprüft und mir eine verständliche Rückmeldung gegeben. Das Telefonat im Vorfeld war freundlich und auf Augenhöhe, das Angebot für die Prüfung total fair. Ich kann den Vertrag nun beruhigt unterschreiben. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Uwe S.

Herr Wiegand konnte mir den Sachverhalt verständlich und kompetent erläutern. Er hat eine glaubwürdige und freundliche Art. Mir hat hat es sehr geholfen. Auf jeden Fall ist er weiter zu empfehlen.

4,80 von 5 Sternen
Stefan R.

Ich bekam eine klare Antwort mit rechtlichen Hintergrundinformationen zum besseren Verstehen der Rechtslage. Damit konnte ich meine Aussichten gut einschätzen und eine Entscheidung treffen.

5,00 von 5 Sternen
Lutz-Ingo J.

Liebes advocado-Team, liebe Frau Schnöll, ich danke für rasche Ersteinschätzung und realistische "Erfolgsaussichten". Ich habe noch ein paar Fragen nachgeschoben und werde danach entscheiden, ob ich den Streitweg gehe oder den Schaden unter "Lehrgeld" verbuche. Ihnen weiterhin viel Erfolg

5,00 von 5 Sternen
Lutz-Ingo J.

Liebes advocado-Team, liebe Frau Schnöll, ich danke für rasche Ersteinschätzung und realistische "Erfolgsaussichten". Ich habe noch ein paar Fragen nachgeschoben und werde danach entscheiden, ob ich den Streitweg gehe oder den Schaden unter "Lehrgeld" verbuche. Ihnen weiterhin viel Erfolg

5,00 von 5 Sternen
Laura R. B.

Leider schlechte Nachrichten für mich, aber realistisch. Recht und Gerechtigkeit sind eben nicht das Gleiche. Gut, dass ich nun bescheid weiß. Leider ist der Anwalt nicht aus meiner Stadt. Es hätte meine Situation evtl. verbessert, wenn er von hier gewesen wäre.

5,00 von 5 Sternen
Dominik M.

Das Beratungsgespräch, sowie die weiterführenden Abwicklungen wie Schilderung und Kenntnisnahme meines Anliegens, Dokumentenaustausch, Angebotsunterbreitung etc. lief alles bisher zu meiner vollsten Zufriedenheit ab. Sehr hilfreich und entgegenkommend. Sehr empfehlenswert. Danke.

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Anwalt für Behandlungsfehler

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Anwälte
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Bewertung
4,82 Ø / 5
Kunden bewerten advocado Anwälte mit 4,82 von 5 Sternen.

Häufig gestellte Fragen

Vermuten Sie, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, kann ein Anwalt die relevanten Unterlagen des Arztes oder Krankenhauses anfordern und prüfen. Liegt tatsächlich ein Kunstfehler vor, ermittelt der Anwalt, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordern können. Scheitert eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite, kann der Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.

Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler erfolgreich durch, muss die Gegenseite sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt für Behandlungsfehler zahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese bei erfolgreicher Deckungszusage die Prozesskosten.

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Behandlungsfehler

Johannes Ziller
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Anwalt Behandlungsfehler: Was muss ich wissen?

Ärzte, Therapeuten und medizinisches Personal sind zur fachgerechten Behandlung der Patienten verpflichtet. Erfolgt ein medizinischer Eingriff nicht entsprechend allgemein anerkannter Fachstandards, sodass dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entsteht, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Behandlungsfehler sind:

  • Aufklärungsfehler: Der Behandelnde klärt seinen Patienten nur unzureichend über Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen einer Behandlungsmaßnahme auf.
  • Befunderhebungsfehler: Ein Arzt klärt vorliegende Befunde nicht oder nicht vollständig ab.
  • Diagnosefehler: Der Behandelnde stellt eine falsche Diagnose, aus der eine Fehlbehandlung resultiert.
  • Geburtsschäden: Mutter oder Kind werden vor oder während der Geburt geschädigt.
  • Operationsfehler: Ein Fehler während der OP oder eine Fehlentscheidung des Chirurgen verursacht Gesundheitsschäden.

In der Regel müssen die Patienten selbst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler passiert ist. Ein Anwalt kann dabei helfen. Er kann ein medizinisches Gutachten beauftragen, alle Beweise für den Behandlungsfehler zusammentragen und eine Entschädigung einfordern.

Anspruch auf Entschädigung für Behandlungsfehler

Behandlungsfehler bedeuten für Betroffene physische Schäden und psychische Belastungen. Zusätzlich bedeutet ein Behandlungsfehler Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel.

Als Entschädigung für gesundheitliche Schäden und die zusätzliche finanzielle Belastung haben Patienten nach einem Behandlungsfehler Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz.

Wie viel Entschädigung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Behandlungsdauer & Schadensausmaß
  • Krankenhausaufenthalte & Anzahl der Rehabilitationsmaßnahmen
  • Chronische Schmerzen & Folgeschäden (z. B. körperliche Entstellungen)
  • Folgekosten für Medikamente, Hilfs- & Heilmittel, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und Erwerbsschäden

Maßgebend ist also das Ausmaß der Gesundheitsschäden und Folgen. Je größer die körperlichen und/oder seelischen Folgen, desto höher ist in der Regel die Entschädigung.

Voraussetzungen für die Entschädigung

Damit der generelle Anspruch auf Entschädigung auch tatsächlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Gesundheitsschaden ist entstanden
  • Ursache für den Schaden ist ein Behandlungsfehler des Arztes
  • Der Anspruch ist nicht verjährt

Voraussetzung ist also, den Behandlungsfehler eindeutig als Ursache für einen gesundheitlichen Schaden nachzuweisen – und das rechtzeitig, bevor der Anspruch verfällt.

Betroffene haben zwar 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern, sobald sie vom Behandlungsfehler wissen – den Arztfehler zu beweisen, kann für Laien aber sehr schwierig sein.

Ein Anwalt kann bei Behandlungsfehler helfen

Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für Fachfremde kaum zu durchblicken. Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler zu kontaktieren. Er kann Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob diese für den Beweis eines Behandlungsfehlers ausreicht oder ob zusätzlich ein medizinisches Gutachten notwendig ist.

Der Anwalt übernimmt die Beweisführung und Verhandlung mit dem Arzt, dem Krankenhaus bzw. der Haftpflichtversicherung und versucht, ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie durchzusetzen.

Verweigert die Gegenseite die Entschädigung, kann der Anwalt Klage einreichen, um den Behandlungsfehler und Anspruch auf Schmerzensgeld von einem Gericht bestätigen zu lassen. Er verteidigt Ihre Patientenrechte, kann taktische Manöver der Gegenseite unterbinden und die Entschädigung für Sie einfordern.

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