Vermuten Sie, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, kann ein Anwalt die relevanten Unterlagen des Arztes oder Krankenhauses anfordern und prüfen. Liegt tatsächlich ein Kunstfehler vor, ermittelt der Anwalt, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordern können. Scheitert eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite, kann der Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.
Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler erfolgreich durch, muss die Gegenseite sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt für Behandlungsfehler zahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese bei erfolgreicher Deckungszusage die Prozesskosten.
Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.
Ärzte, Therapeuten und medizinisches Personal sind zur fachgerechten Behandlung der Patienten verpflichtet. Erfolgt ein medizinischer Eingriff nicht entsprechend allgemein anerkannter Fachstandards, sodass dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entsteht, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Behandlungsfehler sind:
In der Regel müssen die Patienten selbst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler passiert ist. Ein Anwalt kann dabei helfen. Er kann ein medizinisches Gutachten beauftragen, alle Beweise für den Behandlungsfehler zusammentragen und eine Entschädigung einfordern.
Behandlungsfehler bedeuten für Betroffene physische Schäden und psychische Belastungen. Zusätzlich bedeutet ein Behandlungsfehler Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel.
Als Entschädigung für gesundheitliche Schäden und die zusätzliche finanzielle Belastung haben Patienten nach einem Behandlungsfehler Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz.
Wie viel Entschädigung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind folgende Faktoren:
Maßgebend ist also das Ausmaß der Gesundheitsschäden und Folgen. Je größer die körperlichen und/oder seelischen Folgen, desto höher ist in der Regel die Entschädigung.
Damit der generelle Anspruch auf Entschädigung auch tatsächlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzung ist also, den Behandlungsfehler eindeutig als Ursache für einen gesundheitlichen Schaden nachzuweisen – und das rechtzeitig, bevor der Anspruch verfällt.
Betroffene haben zwar 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern, sobald sie vom Behandlungsfehler wissen – den Arztfehler zu beweisen, kann für Laien aber sehr schwierig sein.
Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für Fachfremde kaum zu durchblicken. Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler zu kontaktieren. Er kann Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob diese für den Beweis eines Behandlungsfehlers ausreicht oder ob zusätzlich ein medizinisches Gutachten notwendig ist.
Der Anwalt übernimmt die Beweisführung und Verhandlung mit dem Arzt, dem Krankenhaus bzw. der Haftpflichtversicherung und versucht, ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie durchzusetzen.
Verweigert die Gegenseite die Entschädigung, kann der Anwalt Klage einreichen, um den Behandlungsfehler und Anspruch auf Schmerzensgeld von einem Gericht bestätigen zu lassen. Er verteidigt Ihre Patientenrechte, kann taktische Manöver der Gegenseite unterbinden und die Entschädigung für Sie einfordern.
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