Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter: Sie, ihre Kinder und Ehepartner erhalten in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen finanzielle Unterstützung vom Staat. Die genaue Höhe ist prozentual gestaffelt und setzt einen Eigenanteil voraus. Weil das Beihilferecht Ländersache und nicht einheitlich geregelt ist, kann es Probleme bezüglich Berechtigung und Leistungsumfang auftreten.
Jede Erstattung muss einzeln beantragt werden – Antragsempfänger und Frist hängen von Ihrem Bundesland ab. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie die Begründung auf Sach- und Rechtsfehler prüfen und ggf. Widerspruch einlegen. Die Behörde wird dann neu entscheiden und bestenfalls für die Behandlung aufkommen. Ein Anwalt für Beihilfe kann Sie hierbei unterstützen.
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Bei Problemen mit der Erstattung der Krankheitskosten durch die Beihilfe oder bei inkorrekter und zu niedriger Erstattung kann ein Anwalt für Beihilfe unterstützen. Er kann auch bei der Durchsetzung der Kostenübernahme von neuen Therapien unterstützen.
Ein Anwalt für Beihilfe kann bei Problemen mit dem eigenständigen Krankensicherungssystem für Beamte helfen. Bei zu niedrig ausfallender Erstattung oder Ablehnung der Kostenübernahme kann er den Bescheid auf Sach- und Rechtsfehler prüfen. Er kann Widerspruch einlegen und Nachweise zusammenstellen, um eine Auszahlung der Krankenkosten durchzusetzen. Darüber hinaus kann er die Erstattung der Kosten vor dem Verwaltungsgericht einklagen.
Die Kosten eines Anwalts für Beihilfe sind abhängig vom individuellen Einzelfall und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Die Anwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), alternativ kann der Anwalt aber auch auf Stundenbasis oder mit einem Festpreis abrechnen.
Bei der Beihilfe handelt es sich um das eigenständige Krankensicherungssystem für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter: Sie, Ihre Kinder und Ehepartner erhalten in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen finanzielle Unterstützung vom Staat. Die genaue Höhe ist prozentual gestaffelt und setzt einen Eigenanteil voraus. Weil das Beihilferecht Ländersache und nicht einheitlich geregelt ist, ergeben sich immer wieder Probleme hinsichtlich Berechtigung und Leistungsumfang.
Jede Erstattung muss einzeln beantragt werden – Antragsempfänger und Frist hängen von Ihrem Bundesland ab. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie die Begründung auf Sach- und Rechtsfehler prüfen und ggf. Widerspruch einlegen. Die Behörde wird dann neu entscheiden und bestenfalls für die Behandlung aufkommen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie hierbei unterstützen.
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