Wenn Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg nach Feierabend etwas passiert, liegt ein Wegeunfall oder Arbeitsunfall vor. Von einer Berufskrankheit wird gesprochen, wenn ein Beschäftigter infolge seiner Tätigkeit erkrankt oder gesundheitliche Schäden erleidet.
Berufsgenossenschaften (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Aufgabe, Maßnahmen zur Vermeidung solch arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken zu treffen. Zudem sind sie verpflichtet, die aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten entstehenden finanziellen Schäden auszugleichen. und ihre Folgen verursachten finanziellen Einbußen auszugleichen.
Zu den gesetzlichen Unfallversicherungen zählen die Berufsgenossenschaften (BG), die Unfallkassen (öffentlicher Dienst) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Es gibt gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Nicht immer ist dabei klar, welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist. Ist Ihnen unklar, welcher Versicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich an die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung wenden.
Unter 0800/60 50 404 gibt man Ihnen montags bis freitags von 8:00 bis 18.00 Uhr Auskunft, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, und kann Sie gleich direkt weiterverbinden.
Unternehmen müssen sich innerhalb 1 Woche nach Beginn ihrer Tätigkeit bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – dabei ist egal, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.
Wer sein Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hat, braucht diese Anmeldung nicht vornehmen. Das Amt leitet die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Wenn diese Fragen hat, müssen Sie ggf. weitere Unterlagen vorlegen.
Grundsätzlich können Sie sich im Streit mit der Berufsgenossenschaft von jedem Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei einer Klage gegen die Berufsgenossenschaft geht es jedoch meist um größere Summen und die Rechtslage ist oftmals komplex. Insofern kann die Unterstützung eines Anwalts gegen die Berufsgenossenschaft sinnvoll sein – wie etwa ein Fachanwalt im Sozialrecht.
Wenn die Berufsgenossenschaft keine Zahlungen übernehmen will, weil sie einen Unfall nicht als Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht als solche anerkennt, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft helfen.
Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft kann helfen, wenn die Berufsgenossenschaft für einen Arbeitsunfall keine Leistungen zahlen will. Er kann den Ablehnungsbescheid prüfen, Fehler nachweisen und den Anspruch durch Dokumentation und Gutachten nachweisen. Auf dieser Grundlage kann er fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen oder den Anspruch auf Zahlung vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft lassen sich nicht konkret beziffern, da sie vom Einzelfall – also der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit – abhängig sind. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, daneben ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich.
Im Homeoffice sind Sie auf dem Weg von der Küche zum Schreibtisch kurz ins Bad gegangen, um sich einzucremen. Als Sie das Bad dann Richtung Schreibtisch verlassen wollen, stürzen Sie und prellen sich die Hand. Ist das ein Arbeitsunfall? Was, wenn die Berufsgenossenschaft das nicht anerkennt? Sollte man klagen? Diese Fragen kann meist nur ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft beantworten.
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3 Arten von Unfällen bzw. Krankheiten sind für die Berufsgenossenschaft relevant: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt hauptsächlich Personenschäden Angestellter ab, in der Regel jedoch keine Sachschäden (wie z. B. Schäden am Kfz bei einem Wegeunfall) oder Schmerzensgeld. Die Berufsgenossenschaften bieten einerseits Sachleistungen (z. B. Heilbehandlung, Rehabilitation, Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung wie z. B. Umschulungen). Der Anspruch auf Heilbehandlung kann dabei umfangreicher sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Berufsgenossenschaften leisten andererseits auch Zahlungen an Versicherte. Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder im Todesfall eines Versicherten besteht z. B. die Möglichkeit, von der Berufsgenossenschaft eine Rente zu beziehen. Die Feststellung des Grades der Erwerbsminderung ist dabei regelmäßig ein Streitpunkt, bei dem dann medizinische Gutachten eine Rolle spielen. In diesen Fällen kann ein erfahrener Anwalt gegenüber der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein, um Gegenargumente abzuwehren.
Unzureichender Versicherungsschutz im Homeoffice ist ein wichtiges Thema, denn Unfälle in den eigenen 4 Wänden sind nur in bestimmten Fällen über die Berufsgenossenschaften versichert. Zu belegen, dass der Unfall in der eigenen Wohnung während der beruflichen Tätigkeit passierte, ist nicht immer leicht. Auch hier ist es im Zweifel ratsam, einen Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft zu konsultieren.
Gegen ablehnende Bescheide des Unfallversicherungsträgers kann der Versicherte innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen (Widerspruchsfrist gemäß Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid). Eine Widerspruchsbegründung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Die Entscheidung wird dann überprüft und dem Widerspruch entweder abgeholfen oder es ergeht ein sog. Widerspruchsbescheid. Falls der Leistungsanspruch im Widerspruchsverfahren nicht durchgesetzt wird, folgt das Verfahren vor dem Sozialgericht.
Das Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren genannt) und das Klageverfahren können Sie theoretisch selbst führen. Anwaltliche Unterstützung kann sich aber lohnen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft kann bereits bei der Akteneinsicht Verfahrensfehler erkennen, gezielt Anträge zur Überprüfung stellen und eine außergerichtliche Einigung ermöglichen.
Im Klageverfahren führt das Sozialgericht eigene Ermittlungen durch, kann Beweise erheben und für die medizinischen Sachverhalte unabhängige Sachverständige einbinden. Die Entscheidung des Sozialgerichts erfolgt meist durch ein Urteil, wogegen man Berufung einlegen kann.