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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Rahim K.

Obwohl ich nicht das hören wollte, was sie mir mitgeteilt hat, hätte mir eine andere juristische Antwort erhofft, war sie super kompetent, offen, ehrlich und freundlich

4,80 von 5 Sternen
Sonja B.

Frau Thulke-Rinne hat meine Frage sehr freundlich und verständlich beantwortet und mir Tipps für das weitere Vorgehen mit auf den Weg gegeben. Ein toller Service! Wenn ich eine Chance gehabt hätte dies weiter zu verfolgen hätte ich mich für eine anwaltliche Vertretung durch Frau Thulke-Rinne entschieden.

5,00 von 5 Sternen
Julia Broustin-Krahé .

Sehr hilfreiches und freundliches Erstgespräch. Habe eine kompetente Einschätzung erhalten und bin nun gut informiert.

5,00 von 5 Sternen
Matthias F.

Top Erstscheinschätzung von Herrn Wübbe. Expertise, Freundlichkeit und Empathie 1+ mit Sternchen. Wärmstens zu empfehlen!

4,80 von 5 Sternen
Rubina B.

Ich bin sehr dankbar für die erste Einschätzung. Das Gespräch mit dem Anwalt war hilfreich in meiner Entscheidungsfindung, wie ich weiterhin verfahren will. Vielen Dank

4,80 von 5 Sternen
Kerstin S.

Schnelle Rückmeldung erhalten, freundlich und nicht Profit orientiert - ehrlich Einschätzung, ob hier weitere Schritte sinnvoll oder nicht.

5,00 von 5 Sternen
Denny Thomas H.

Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Er war sehr freundlich und konnte alle meine Fragen beantworten. Vielen lieben Dank! :)

5,00 von 5 Sternen
Nadine F.

Das Gespräch war sehr nett und hat mir meine Fragen beantwortet und meine Sorgen genommen. Ich finde es ganz toll, dass Herr Wübbe sich viel Zeit für eine ausführliche Beratung genommen hat. Ich bin sehr begeistert.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg nach Feierabend etwas passiert, liegt ein Wegeunfall   oder Arbeitsunfall vor. Von einer Berufskrankheit wird gesprochen, wenn ein Beschäftigter infolge seiner Tätigkeit erkrankt oder gesundheitliche Schäden erleidet.

Berufsgenossenschaften (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Aufgabe, Maßnahmen zur Vermeidung solch arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken zu treffen. Zudem sind sie verpflichtet, die aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten entstehenden finanziellen Schäden auszugleichen.  und ihre Folgen verursachten finanziellen Einbußen auszugleichen.

Zu den gesetzlichen Unfallversicherungen zählen die Berufsgenossenschaften (BG), die Unfallkassen (öffentlicher Dienst) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Es gibt gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Nicht immer ist dabei klar, welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist. Ist Ihnen unklar, welcher Versicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich an die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung wenden.

Unter 0800/60 50 404 gibt man Ihnen montags bis freitags von 8:00 bis 18.00 Uhr Auskunft, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, und kann Sie gleich direkt weiterverbinden.

Unternehmen müssen sich innerhalb 1 Woche nach Beginn ihrer Tätigkeit bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – dabei ist egal, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.

Wer sein Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hat, braucht diese Anmeldung nicht vornehmen. Das Amt leitet die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Wenn diese Fragen hat, müssen Sie ggf. weitere Unterlagen vorlegen.

Grundsätzlich können Sie sich im Streit mit der Berufsgenossenschaft von jedem Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei einer Klage gegen die Berufsgenossenschaft geht es jedoch meist um größere Summen und die Rechtslage ist oftmals komplex. Insofern kann die Unterstützung eines Anwalts gegen die Berufsgenossenschaft sinnvoll sein – wie etwa ein Fachanwalt im Sozialrecht.

Wenn die Berufsgenossenschaft keine Zahlungen übernehmen will, weil sie einen Unfall nicht als Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht als solche anerkennt, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft helfen.

Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft kann helfen, wenn die Berufsgenossenschaft für einen Arbeitsunfall keine Leistungen zahlen will. Er kann den Ablehnungsbescheid prüfen, Fehler nachweisen und den Anspruch durch Dokumentation und Gutachten nachweisen. Auf dieser Grundlage kann er fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen oder den Anspruch auf Zahlung vor dem Sozialgericht durchsetzen.

Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft lassen sich nicht konkret beziffern, da sie vom Einzelfall – also der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit – abhängig sind. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, daneben ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich.

Unsere Top Partner-Anwälte für Berufsgenossenschaft

Thomas Jacobsen
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Anwalt für Berufsgenossenschaft: Was muss ich wissen?

Im Homeoffice sind Sie auf dem Weg von der Küche zum Schreibtisch kurz ins Bad gegangen, um sich einzucremen. Als Sie das Bad dann Richtung Schreibtisch verlassen wollen, stürzen Sie und prellen sich die Hand. Ist das ein Arbeitsunfall? Was, wenn die Berufsgenossenschaft das nicht anerkennt? Sollte man klagen? Diese Fragen kann meist nur ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft beantworten.

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Berufsgenossenschaft: Welche Arten von Unfällen oder Krankheiten sind relevant?

3 Arten von Unfällen bzw. Krankheiten sind für die Berufsgenossenschaft relevant: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. 

  • Arbeitsunfälle: Unfälle zählen als Arbeitsunfälle (auch Betriebs- oder Berufsunfälle genannt), wenn der Versicherte während der versicherten Arbeitszeit und -tätigkeit Gesundheitsschäden (oder den Tod) erleidet. Nicht abgedeckt sind Unfälle in der Kantine oder auf der Toilette.
  • Wegeunfälle: Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit werden als Wegeunfälle bezeichnet, zählen aber auch zu den Arbeitsunfällen. Dabei ist für den Versicherungsschutz wichtig, dass der Versicherte keinen unnötigen Umweg macht (Ausnahme: Umweg wegen der Kinderbetreuung). Die Bewertung, ob der Unfall tatsächlich auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit passiert ist, spielt für die Einordnung als Arbeitsunfall eine zentrale Rolle. Davon hängt ab, ob die Berufsgenossenschaft zahlen muss. Insofern kann es sinnvoll sein, nach einem Unfall zuerst einen Anwalt zu kontaktieren, bevor Sie mit der Berufsgenossenschaft sprechen.
  • Berufskrankheiten entwickeln sich im Gegensatz zu plötzlichen Arbeitsunfällen allmählich, manchmal über einen Zeitraum von vielen Jahren. Die Berufsgenossenschaft ist nur dann zahlungspflichtig, wenn der Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit belegt ist und es eine Krankheit gemäß Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist. Beispiele: lärmbedingte Schwerhörigkeit, Karpaltunnel-Syndrom, Hautkrankheiten durch den Umgang mit Chemikalien, Staublunge, Hautkrebs durch Arbeit in der Sonne oder bandscheibenbedingte Erkrankungen der Wirbelsäule durch zu schweres Heben. In der Praxis besteht oft Streit über den Nachweis des Zusammenhangs zwischen Arbeit und Berufskrankheit, der Relevanz ggf. bestehender Vorerkrankungen sowie über die Zuordnung zu einer der „BKV-Listen-Berufskrankheiten“. 

Welche Leistungen erbringt die Berufsgenossenschaft?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt hauptsächlich Personenschäden Angestellter ab, in der Regel jedoch keine Sachschäden (wie z. B. Schäden am Kfz bei einem Wegeunfall) oder Schmerzensgeld. Die Berufsgenossenschaften bieten einerseits Sachleistungen (z. B. Heilbehandlung, Rehabilitation, Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung wie z. B. Umschulungen). Der Anspruch auf Heilbehandlung kann dabei umfangreicher sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Berufsgenossenschaften leisten andererseits auch Zahlungen an Versicherte. Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder im Todesfall eines Versicherten besteht z. B. die Möglichkeit, von der Berufsgenossenschaft eine Rente zu beziehen. Die Feststellung des Grades der Erwerbsminderung ist dabei regelmäßig ein Streitpunkt, bei dem dann medizinische Gutachten eine Rolle spielen. In diesen Fällen kann ein erfahrener Anwalt gegenüber der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein, um Gegenargumente abzuwehren.

Arbeitsunfall im Homeoffice. Bin ich über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert?

Unzureichender Versicherungsschutz im Homeoffice ist ein wichtiges Thema, denn Unfälle in den eigenen 4 Wänden sind nur in bestimmten Fällen über die Berufsgenossenschaften versichert. Zu belegen, dass der Unfall in der eigenen Wohnung während der beruflichen Tätigkeit passierte, ist nicht immer leicht. Auch hier ist es im Zweifel ratsam, einen Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft zu konsultieren.

Was tun bei ablehnendem Bescheid der Berufsgenossenschaft?

Gegen ablehnende Bescheide des Unfallversicherungsträgers kann der Versicherte innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen (Widerspruchsfrist gemäß Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid). Eine Widerspruchsbegründung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Die Entscheidung wird dann überprüft und dem Widerspruch entweder abgeholfen oder es ergeht ein sog. Widerspruchsbescheid. Falls der Leistungsanspruch im Widerspruchsverfahren nicht durchgesetzt wird, folgt das Verfahren vor dem Sozialgericht.

Das Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren genannt) und das Klageverfahren können Sie theoretisch selbst führen. Anwaltliche Unterstützung kann sich aber lohnen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft kann bereits bei der Akteneinsicht Verfahrensfehler erkennen, gezielt Anträge zur Überprüfung stellen und eine außergerichtliche Einigung ermöglichen.

Im Klageverfahren führt das Sozialgericht eigene Ermittlungen durch, kann Beweise erheben und für die medizinischen Sachverhalte unabhängige Sachverständige einbinden. Die Entscheidung des Sozialgerichts erfolgt meist durch ein Urteil, wogegen man Berufung einlegen kann.

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