Die Berufsgenossenschaften bearbeiten jährlich 70.000 Fälle von Berufskrankheiten. Doch nur wenn die Ursachen einer Erkrankung aus den beruflichen Umständen resultieren, wird sie als Berufskrankheit anerkannt. Dann besteht ein Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Verletztengeld oder eine Erwerbsminderungsrente.
Sie leiden an einer Berufskrankheit, doch der Anerkennungsantrag wurde abgelehnt? Wenn Sie das nicht akzeptieren möchten, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Erfahrung bei Berufskrankheiten hilfreich sein. Denn mithilfe seiner Branchenkenntnisse kann er jeden Punkt des Ablehnungsbescheids entkräften. Anschließend kann er in Ihrem Interesse fristgerecht Widerspruch einlegen.
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