Sobald ein Bauherr eine Baugenehmigung erhält und das Bauwerk entsprechend der gesetzlichen Vorgaben errichtet, greift der Bestandsschutz im Baurecht. Dieser bewahrt den Status quo der Immobilie und schützt den Eigentümer vor bauaufsichtlichen Maßnahmen, die infolge einer Gesetzesänderung drohen würden. Der Bestandsschutz gilt allerdings nur für die genehmigte Nutzungsweise. Eine Änderung ist bei der Baubehörde zu beantragen.
Sie sind am Kauf einer Immobilie interessiert und haben Fragen zum Bestandsschutz? Ein Anwalt für Bestandsschutz kann den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung prüfen und z. B. sicherstellen, dass das Gebäude legal erbaut wurde. Denn: Wenn Sie Schwarzbauten kaufen, darf die zuständige Baubehörde den Abriss anordnen oder zumindest die Nutzung untersagen.
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